Anzeigen:
Sie sind hier: Forum >> Schüler & Studenten >> Härtefallantrag?!

Diskussionsforum

Härtefallantrag?!

Optionen:
29. April 2019 11:40 # 1
Registriert seit: 29.04.2019
Beiträge: 1

Hallo erstmal :)
Für den Anfang ein paar Harte Daten,
Ich befinde mich seit September 2017 in der Ausbildung zur Ergotherapeuten, hatte von Ende Februar 2018 bis Mai 2018 Bettruhe (Risikoschwangerschaft ) ,habe im Juni 2018 meinen Sohn zur Welt gebracht, durch den ganzen Trubel haben sich an die 80 Fehltage angesammelt. Es gab eine Lernpatenschaft die viel zu spät in Kraft getreten ist, die beinhaltetet das mich Klassenkameraden 1x die Woche besuchen und mir die Unterrichtsmaterialien bringen und ich es nacharbeite (insgesamt sind nur 2 Besuche zustande gekommen) Ich bin im Mai nochmal 3/4 Wochen ca zur Schule gegangen (Das Risiko für eine Frühgeburt bestand nun nicht mehr) und habe größt möglich den Unterricht aufgeholt und habe Freitags vor dem normalen Unterricht die versäumten Klausuren nachgeschrieben. Meinem Schulleiter und mir waren die Ausmaße der Fehlstunden letzte Jahr bewusst und er hatte mir da schon zugesagt das er sich umt einen Härtefallantrag kümmere (Voraussetzung war natürlich das meine Noten dafür sprechen). Nun hat er dies nicht getan und ich habe kurz vor Ostern mein Zeugnis bekommen mit der Nachricht das ich nächstes Jahr nicht zum Examen zugelassen werden.
Nun zu meinen Fragen: Hat einer von euch mit solch einem Antrag Erfahrung gemacht oder kann mir vielleicht einen Ansprechpartner empfehlen der mir diesen Antrag erklärt? :).

Vielen Dank schon mal ::smile::w
29. April 2019 14:40 # 2
Registriert seit: 10.02.2019
Bundesland: Niedersachsen
Beiträge: 52

Ich kann nur mutmaßen, denn meine Ausbildung ist schon 20 Jahre her. Damals war das bei uns so, wenn eine gewisse Anzahl an Fehlstunden da sind, konnte man nicht zum Examen zugelassen werden.

Auch in meiner Umschulung zum Bauzeichner im vergangenen Jahr duften wir eine bestimmte Anzahl von Fehlzeiten nicht überschreiten, sonst wären wir nicht zur Prüfung zugelassen worden.

Vielleicht findest du etwas in der Ausbildungs-u. Prüfungsverordnung.
Bevor du urteilen willst über mich und mein Leben, ziehe meine Schuhe an und laufe meinen Weg, durchlaufe die Straßen, Berge und Täler, fühle die Trauer, erlebe den Schmerz und die Freude. Durchlaufe die Jahre, die ich ging, stolpere über jeden Stein, über den ich gestolpert bin, stehe immer wieder auf und gehe Genaus die selbe Strecke weiter, genau wie ich es tat. Und erst dann kannst du urteilen.
-Verfasser unbekannt-
31. Mai 2019 13:39 # 3
Registriert seit: 06.10.2005
Beiträge: 4

Hallo, das ist eine komplizierte Rechtslage. Grundsätzlich hast du ein Anrecht auf Zulassung zur Prüfung, wenn du die Ausbildung absolviert hast. Dieses Recht ist nach geltender Rechtsprechung höher zu bewerten, wie jede Fehlzeitenregelung (Rechtsgüterabwägung). Verwehren kann dir die Schule die Teilnahme an der Prüfung nicht, möglicherweise musst du für die Durchsetzung allerdings Rechtsbeistand holen.
Die Frage ist eher, ob du es dir zutraust die Prüfung zu bestehen. Dies ist m.E. viel wichtiger.
1. Juni 2019 08:15 # 4
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476

Eine Mitschülerin musste mal noch mal 1 Woche Praktikum drann hängen, weil sie in einem Praktikum krankheitsbedingt zu lange gefehlt hat. Sie musste dann nach der Schule oder am Wochenende zur Praktikumsstelle gehen um zum Examen zugelassen zu werden. Es gibt die Möglichkeit das Examen zusammen mit den Nachprüflingen zu schreiben. Zumindest war das bei unsere Schule so möglich. Die Leute die zu viele Fehltage bei uns hatten, die mussten sich entweder noch mal im Unterricht hinein hocken oder noch mal ein Praktikum absolvieren. Wobei das ja an sich auch nicht so schlimm wäre. Die Nachprüfungen für alle Durchgefallen oder für alle mit zu viel Fehltagen fanden die Prüfungen da 4 oder 5 Monate später statt.
Das wäre an sich doch auch nicht schlimm, wenn du par Monate bis hin zum halben Jahr später fertig bist.
Aber warum hast du dann nicht 1 Jahr pausiert und die Ausbildung erst wieder nach der Schwangerschaft wieder aufgenommen. Ich hatte Krankheitsbedingt mich mit der Schule geeinigt 1 Jahr zu pausieren und dann mit dem nächsten Schuljahr die Ausbildung wieder fortzuführen
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
Optionen:

nach oben scrollen