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Rezept ungültig???

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13. Mai 2019 11:50 # 1
Registriert seit: 15.06.2007
Beiträge: 37

Hallo zusammen,

ich habe ein Rezept vorliegen mit Diagnose Menière Krankheit, den Indikationsschlüssel EN4 und den ICD Code H81.0G. Bin gerade am überprüfen des Rezepts.

Auf unserer Liste vom Buchner ICD 10 Zuordnung der Diagnosen für Ergotherapie gibt es die Diagnosegruppe H gar nicht. Auch in der Heilmittelrichtlinie und Heilmittelkatalog von Buchner taucht die Gruppe H nicht auf.Ist das dann eine Diagnose, die ich gar nicht behandeln darf???
Hattet ihr mal einen ähnlichen Fall??

Liebe Grüße
Nocturne
13. Mai 2019 18:17 # 2
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Geändert am 13.05.2019 18:19:00
Welche Zielsetzung hat der behandelnde Arzt angegeben? Grundsätzlich spricht nichts gegen eine ergotherapeutische Behandlung. An der eigentlichen Ursache können wir nichts ändern. Die Kranheitsverarbeitung und die psychische Belastung können durchaus Indikationen für eine ergotherapeutische Behandlung sein. Wenn du auf der sicheren Seite sein willst, kannst du die Verordnung zur Genehmigung bei der GKV einreichen.

Hast du überhaupt einen Plan, was du mit dem Patienten machen kannst? Wenn nicht, schick ihn weiter. Wenn ja, hat sich deine Frage nach der Indikation für ein ergotherapeutische Behandlung selbst beantwortet.
LG falladar
13. Mai 2019 18:36 # 3
Registriert seit: 19.10.2010
Beiträge: 110

Ich hatte mal einen ähnlichen Fall mit einer Diagnose (Augenerkrankung, weiß nicht mehr genau, was), die ich im Heilmittel katalog nicht gefunden habe. Ein Anruf beim DVE hat mir dann bestätigt, dass Ergotherapie in diesem Fall nicht verordnungsfähig ist.
Grüße, Tilman
13. Mai 2019 20:09 # 4
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476

Ich habe zur Zeit einen Patienten mit der Diagnose Progerie mit den Leitsymptomen, Einschränkungen der Beweglichkeit Geschicklichkeit , was ich ebenfalls nicht im Heilmittelkatalog fand. Mit der Anweisung Altersentsprechende Versorgung, Hygiene, Ankleiden etc... Das Rezept könnte ich problemlos abrechnen.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
13. Mai 2019 23:49 # 5
Registriert seit: 15.06.2007
Beiträge: 37

Vielen Dank für eure Tips.

Auf dem Rezept selbst steht vom Arzt her nichts weiter drauf. Keine Spezifizierung der Ziele oder ähnliches.
Aber: ich bin trotzdem schlauer geworden.

Patient war heute zum Erstgespräch bei mir und siehe da, es stellte sich heraus, dass es tatsächlich um einen psychisch funktionellen Schwerpunkt mit Entspannung, Angstbewältigung und Krankheitsverarbeitung geht und den damit zusammenhängenden Faktoren der selbstständigen Alltagsbewältigung. Glücklicherweise nun auch mein Fachgebiet in dem ich schon ein paar Jahre Berufserfahrung habe.....

So werde ich das Rezept in psychisch funktionell ändern lassen und die Diagnose entsprechend vom Arzt auch "anpassen" lassen.

Aber gut zu wissen, dass es tatsächlich auch mal die Erfahrung gab, dass es Diagnosen gibt, welche nicht für die Ergotherapie abrechnungsfähig sind. Ich dachte immer, dass die PC Programme beim Arzt von vorn herein solche Diagnosen dann gar nicht "zur Verfügung" stellen.
Zeigt mir mal wieder: saubere Kontrolle der Rezepte auch hinsichtlich der Diagnosen ist nicht ganz verkehrt.......

LG

15. Mai 2019 14:15 # 6
Registriert seit: 26.08.2007
Beiträge: 308

Hi,

aber M. Meniere ist eine Schwindelerkrankung, da ist doch Ergo in jedem Fall indiziert!
Ich habe zwei eigens ausgebildete Schwindeltherapeuten. Und PATRAS -Sturzprophylaxe machen wir auch. Das ist ja auch bei Meniere angebracht.
Manchmal nervt mich das schon alles irgendwie...

kaenguru
Im Alter möchte ich nicht jung aussehen, sondern glücklich.
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