Anzeigen:
Sie sind hier: Forum >> Freie Mitarbeiter >> FM ohne festangestellte, leitende Ergotherapeut/in

Diskussionsforum

FM ohne festangestellte, leitende Ergotherapeut/in

Optionen:
21. Mai 2019 13:58 # 1
Registriert seit: 07.11.2017
Beiträge: 2

Hallo ,ich habe eine Frage: ich arbeite als freier Mitarbeiter , Ergotherapeut, in einer Praxis mit mehreren Therapierichtungen. Nun ist die Ergotherapie durch Kündigung nicht mehr durch eine festangestellte und schon gar nicht durch eine leitende Ergotherapeut/in abgedeckt. Die Leitung sagt über Kurz oder Lang würde jemand kommen (?) Mache ich mich dadurch eigentlich strafbar?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
22. Mai 2019 20:02 # 2
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Dein Vertragspartner kann zur Zeit seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllen. Wenn er trotzdem deine GKV-Heilmittelverordnungen zur Vergütung annimmt schuldet er dir die vereinbarte Vergütung. Wenn er Abrechnungsbetrug begeht kannst du es ahnen, jedoch nicht wissen. Strafbar machst du dich nicht, außer du würdest schon durch deine bisherige Tätigkeit gegen Recht und Gesetz verstoßen und dies weiterhin tun. So lange dein Vertragspartner deine Verordnungen zur Abrechnung annimmt und dir die vereinbarte Vergütung fristgerecht bezahlt kannst du davon ausgehen, dass er die Verordnungen mit der GKV abrechnet. Ob er die Abrechnung mit der GKV über eine eigene Zulassung macht, oder diese an eine andere Praxis mit GKV-Zulassung weitergibt, kann dir doch eigentlich egal sein. Du hast deinen Vertragsbestandteil erfüllt.

Du kannst jedoch auch, auf Verdacht auf Abrechnungsbetrug hin, die Zusammenarbeit mit sofortiger Wirkung beenden. Kommunizierst du den Verdacht öffentlich, könnte es Post vom Anwalt deines Vertragspartners wegen Verläumnung und Rufschädigung geben.

Diese Frage solltest du jedoch (d)einen Rechtsanwalt stellen. Dessen Auskunft ist für dich rechtsverbindlich und dein Rechstanwalt haftet, im Gegenteil zu mir, für seine Aussage/Rechtsberatung.

LG falladar
Optionen:

nach oben scrollen