Dein Vertragspartner kann zur Zeit seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllen. Wenn er trotzdem deine GKV-Heilmittelverordnungen zur Vergütung annimmt schuldet er dir die vereinbarte Vergütung. Wenn er Abrechnungsbetrug begeht kannst du es ahnen, jedoch nicht wissen. Strafbar machst du dich nicht, außer du würdest schon durch deine bisherige Tätigkeit gegen Recht und Gesetz verstoßen und dies weiterhin tun. So lange dein Vertragspartner deine Verordnungen zur Abrechnung annimmt und dir die vereinbarte Vergütung fristgerecht bezahlt kannst du davon ausgehen, dass er die Verordnungen mit der GKV abrechnet. Ob er die Abrechnung mit der GKV über eine eigene Zulassung macht, oder diese an eine andere Praxis mit GKV-Zulassung weitergibt, kann dir doch eigentlich egal sein. Du hast deinen Vertragsbestandteil erfüllt.
Du kannst jedoch auch, auf Verdacht auf Abrechnungsbetrug hin, die Zusammenarbeit mit sofortiger Wirkung beenden. Kommunizierst du den Verdacht öffentlich, könnte es Post vom Anwalt deines Vertragspartners wegen Verläumnung und Rufschädigung geben.
Diese Frage solltest du jedoch (d)einen Rechtsanwalt stellen. Dessen Auskunft ist für dich rechtsverbindlich und dein Rechstanwalt haftet, im Gegenteil zu mir, für seine Aussage/Rechtsberatung.
LG falladar
|