Registriert seit: 26.06.2019
Beiträge: 1
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Hallo, ich brauch mal eure Hilfe. Seit ein paar Monaten arbeite ich in einer Praxis. Bis auf Urlaub oder Krankheit bin ich allein für die Patienten zuständig. Nach meinem Urlaub gab es einige Ungereimtheiten....eine BG Verordnung wurde durch meine Chefin auf 30 Min. gekürzt. Lt. Patient wurde gesagt... alle bekommen 30 Min. daher auch er. Auch in der Vergangenheit gab es für mich bzgl. der Behandlungszeiten Unstimmigkeiten. Außer Privatpatienten werden sensomotorisch perzeptive Behandlungen nach Anweisung meiner Chefin 30 Min. behandelt. Psychisch funktionell ebenfalls 30 Min.bzw. als Doppelstunde eben 60 Min. Ich möchte mich einfach absichern......ist das richtig oder wird hier geschummelt. Danke euch schon mal
LG Doro
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Registriert seit: 05.02.2007
Bundesland: Bayern Beiträge: 936
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SP ca. 45 Min. Behandlungszeit
Mofu ca. 30
thermische entscheidet der Chef, ich kenne es mit 5-10 Min je nach Art und Aufwand
PsyFkt. ca. 1 Std
Hirnleistung ca. 30 Min.
BG kommt auf den Zahlenschlüssel an, kenne es mit 30 oder 45 Minuten bei SP oder mofu, PsyFkt. nochmal anders, Hirnleistung ebenso.
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Registriert seit: 06.05.2011
Beiträge: 239
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https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/heilmittel/heilmittel_rahmenempfehlungen/125_Anlage_1b_209.pdf
Aus den Rahmenempfehlungen ergeben sich eindeutige Richtzeiten:
motorisch-funktionell: 30-45 MInuten sensomotorisch-perzeptiv: 45-60 Minuten psychisch funktionell: 60-75 Minuten HLT neuropsychologisch orientierte Behandlung 30-45 Minuten
thermische Behandlung erfolgt innerhalb der Behandlungszeit von motorisch-funktionell oder sensomotorisch-perzeptiv
Die BG hat je nach Nummer ähnliche Zeiten beispielsweise motorisch-funktionell: 3 Behandlungseinheiten a 15 Minuten von denen mindestens 2 am Patienten zu leisten sind (der Rest kann für Orga, Vor- und Nachbereitung Doku... verwendet werden)
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Registriert seit: 15.03.2003
Beiträge: 944
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so wie freckle sagt, sollte es uberall sein. deine chefin scheint.... die rahmenempfehlungen nicht zu kennen... oder... das sag ich jetzt nicht! LG
"Die Kunst ist, den Kindern alles, was sie tun oder lernen sollen, zum Spiel zu machen."
John Locke
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Registriert seit: 04.08.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen Beiträge: 1247
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Notfalls lass dir eine schriftliche Dienstanweisung geben, da es gesetzwidrig ist. Es nennt sich im Volksmund Betrug. Gutgehn
Signaturen lesen ist Zeitverschwendung!
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falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376
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Geändert am 05.07.2019 19:32:00
Zitat / rapor hat geschrieben:Notfalls lass dir eine schriftliche Dienstanweisung geben, da es gesetzwidrig ist. Es nennt sich im Volksmund Betrug.
Gutgehn ... richtigerweise ist es Abrechnungsbetrug. Sssophie hat die korrekte Antwort gegeben. Die von freckle aufgeführten Angaben sind fehlerhaft. Auf jeder Verordnung der Berufsgenossenschaften stehen auf der Rückseite, bzw. dem Unterschriftenblatt, die Behandlungszeiten drauf. 1x 15 min davon sind, wie bei der GKV, Zeiten für Büro/Organisation, Vor- und Nachbereitung. Die Mindestbehandlungszeiten der BG entsprechen genau den Mindestbehandlungszeiten der GKV. Thermische Anwendungen haben keinen eigenen Zeitfaktor und werden deshalb innerhalb der Behandlungszeit des jeweils verordneten Heilmittels an den Patienten abgegeben. Thermische Anwendungen können daher auch nicht separat verordnet werden. LG falladar
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Registriert seit: 05.02.2007
Bundesland: Bayern Beiträge: 936
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Wie schon geschrieben, kommt es bei BG auf den Zahlenschlüssel an. Ja, es sind jeweils 15 Minuten. Auch bei BG Vor- und Nachbereitungszeit.
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Registriert seit: 05.02.2007
Bundesland: Bayern Beiträge: 936
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https://www.reha-altenburgerland.de/_Resources/Persistent/eb6fc65771a598f9f1963f47d23f8f6d23de8b40/DGUV_Verordnungsblatt.F2402.0910.pdf
12.2 thermische Anwendung
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Geändert am 05.07.2019 21:29:00
doppelt
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