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Verdienst nach Elternzeit

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6. August 2019 11:29 # 1
Registriert seit: 05.08.2019
Beiträge: 2

Hallo ihr lieben,
Ich habe 2013 meine Ausbildung gemacht und habe danach direkt in einem FUB angefangen.
Der Träger dieser Einrichtung hat nach dem TVöD bzw SUE bezahlt.
2018 habe ich meine Tochter bekommen und habe nun eine Stelle in einer Praxis angeboten bekommen.
Meine Elternzeit geht bis März 2020 und ich würde gerne nebenher ein paar Stunden arbeiten.
Leider kenne ich mich überhaupt nicht aus,was ich denn auf die Stunde verlangen kann.
Könnte mir da jemand bitte helfen?
Außerdem besteht die Möglichkeit,dass ich dort dann halbtags weiterarbeiten könnte,nach meiner Elternzeit..
Ich habe neulich eine Tabelle gesehen, die die Ergotherapeuten eingruppiert (laut TVöD).
Kann ich dieses Gehalt nehmen und einfach halbieren?
Um Mal eine Verhandlungsbasis für mein Gehalt zu nehmen?
Vielen lieben Dank euch im voraus

6. August 2019 12:44 # 2
Registriert seit: 06.05.2011
Beiträge: 237

Zitat / Kiki311 hat geschrieben:
Leider kenne ich mich überhaupt nicht aus,was ich denn auf die Stunde verlangen kann.
Könnte mir da jemand bitte helfen?

ich persönlich würde (in NRW) aktuell nicht unter 16€ pro Stunde anfangen.
6. August 2019 15:46 # 3
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Kannst du bitte deine Abkürzungen übersetzen?

FUB = > als Abkürzung für "Freie Universität Berlin"?
SUE = > aus dem englischen "verklagen"?

18,00 € Brutto pro Stunde sind aktuell machbar.
6. August 2019 17:32 # 4
Registriert seit: 06.05.2011
Beiträge: 237

Zitat / falladar hat geschrieben:
Kannst du bitte deine Abkürzungen übersetzen?

FUB = > als Abkürzung für "Freie Universität Berlin"?
SUE = > aus dem englischen "verklagen"?

18,00 € Brutto pro Stunde sind aktuell machbar.


FUB= Förder- und Betreuungsbereich
SUE= TVöD-SuE - Sozial- und Erziehungsdienst
6. August 2019 17:53 # 5
Registriert seit: 05.10.2011
Bundesland: Hamburg
Beiträge: 720

Zitat / falladar hat geschrieben:
18,00 € Brutto pro Stunde sind aktuell machbar.


Das sehe ich auch so, der PI (Praxisinhaber) setzt 65,72€ in einer Leistungsstunde um (+/-)

18€ Stundenlohn machen ca. 26€ Lohnkosten plus Betriebskosten der Praxis....
ergoSystemisch - Systemisches Arbeiten in der Ergotherapie

Informationen gibt es hier: https://www.ergoSystemisch.de
7. August 2019 12:16 # 6
Registriert seit: 15.01.2017
Beiträge: 44

Zum Lohn kann ich nicht so Biel beitragen, schließe mich hier meinen Vorrednern an.

Aber informiere dich darüber ob du in der Elternzeit arbeiten darfst. Ich gehe davon aus, dass die paar Stunden nicht in der Einrichtung sind wo du EZ hast oder?
Der AG muss nämlich der Tätigkeit während der EZ zustimmen, auch bei Minijob.

LG
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