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Diskussionsforum

Auffälligkeiten bei MitarbeiterInnen

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20. August 2019 20:40 # 1
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 14

Hallo, wie ist die Verpflichtung meinerseits, psychische Auffälligkeiten bei ArbeitnehmerInnen "offen zu legen", wenn ich Gefährdungspotenzial in verschiedenen Bereichen feststelle und sich das trotz Gesprächen nicht verändert.

Danke
21. August 2019 09:50 # 2
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Es kommt auf deine Position im Unternehmen an. Wenn die Kommunikation miteinander nicht möglich ist (warum auch immer), ist dein direkter Vorgesetzte zu informieren und ggf. der Betriebsrat. Das Gefährdungspotential sollt jedoch belegbar und dokumentiert sein.

LG falladar
21. August 2019 12:38 # 3
Registriert seit: 09.02.2012
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 423

Geändert am 21.08.2019 12:39:00
Ich habe es als Vorgesetzte wie folgt gelernt:

0.) Alles schriftlich (!) dokumentieren

1.) Gespräch unter 4 Augen, dokumentiert
- Ansprache der Probleme, ggf. Arbeitsanweisung der Unterlassen (bei psychischen Auffälligkeiten wie Borderline, Narzissmus, Schizophrenie mir Wahn/Paranoia etc. wird es aber wahrscheinlich nichts nützen)
-> Medikamentöse Einstellung besprechen (falls es eine gibt -> dazu auffordern)

2.) Gespräch unter 6 Augen, dokumentiert (es sei denn, du bist PI, dann erneut unter 4 Augen) + Betriebsrat
- Rücksprache über Symptomatik, ggf. Rückfrage nach Mediversorgung

3.) 1. Abmahnung (zwischen 1. und 2. Abmahnung mind. 1 Monat) + jew. 14 Tage.

4.) 2. Abmahnung

5.) Kündigung

Dieses Vorgehen bezog sich auf eine Mitarbeiterin, die ein Suchtproblem hatte und alkoholisiert am Arbeitsplatz erschien (allerdings unterstellte ich ihr nicht gleich beim ersten Mal "schnuppern" ein Suchtproblem, das erforscht man dann im Verlauf). Die Mitarbeiterin wurde fristlos entlassen, weil sie alkoholisiert keine hilfsbedürftigen Patienten versorgen konnte. Einfach zur Gefahrenabwehr für Schutzbefohlene. Hat super funktioniert.
Sag Menschen nicht, wie sie Dinge tun sollen. Sag ihnen was zu tun ist, und sie werden dich mit ihrem Einfallsreichtum überraschen.
21. August 2019 12:42 # 4
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 14

Es interessiert mich eher, ob ich es außerhalb des Unternehmens, ist mein eigenes Unternehmen, informiert werden müssen oder ob es daraufhinausläuft nichts zu machen.
21. August 2019 15:39 # 5
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476

So weit ich weis, musst du die Psychischen Probleme bei keinem Institut melden. Ich würde jedoch mal deine Mitarbeiterin darauf ansprechen und sonst das Vorgehen wie Motte es durchgeführt hat durchführen.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
22. August 2019 15:30 # 6
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 14

Vielen Dank. Komisch das es da keine Meldepflicht gibt...
22. August 2019 17:57 # 7
Registriert seit: 22.07.2007
Beiträge: 220

Google sei Dank:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/ist-eine-depression-meldepflichtig_068059.html
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/96394/Abgeschwaechtes-Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz-passiert-bayerischen-Landtag
Das könnt Ihr jetzt selber lesen und beurteilen, ob die Quellen gut sind.
Oder weiter mutmaßen.
Schönen Abend
Frenzie
23. August 2019 11:46 # 8
Registriert seit: 09.02.2012
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 423

Ich sag ja, in unserem Beruf gibt es trotz DVE extremen Nachholbedarf! Das fängt mit den Einstellungsmerkmalen bzw. Zulassung zur Ausbildung an!
In meinen Augen werden den psychischen Problemen erheblich zu wenig Wichtigkeit beigemessen! Wie soll eine Borderlinerin z.B. andere Borderliner behandeln? Ich hatte eine Schulkollegin, die hatte Borderline, sie brach die Ausbildung zwar vor Examen ab deswegen, doch als sie mich fragte, ob sie mit dieser Erkrankung eine Chance hätte, wurde ihr von der Schule auch ganz klar "nein" gesagt (das war mal das selten Gute an dieser Schule). Denn so eine erhebliche psychische Einschränkung kommt irgendwann zwangsläufig heraus. Klar, keiner ist "psychisch völlig gesund", das steht außer frage. Was ist überhaupt psychisch gesund... etc.
Wenn es aber bereits auffällig im Umgang mit Patienten ist, hört da in meinen Augen die Toleranz auf, denn die Patienten sind unsere Schutzbefohlenen. Meine Mitarbeiter sollten soviel Verantwortung besitzen und wissen, wann sie aufgrund ihrer Erkrankung nicht mehr zum Wohle des Patienten handeln.
Sag Menschen nicht, wie sie Dinge tun sollen. Sag ihnen was zu tun ist, und sie werden dich mit ihrem Einfallsreichtum überraschen.
8. September 2019 13:03 # 9
obua
obua
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1

Guten Tag,

ganz ehrlich, ich finde eher, dass man Arbeitgeber wie Dich melden sollte. Leider gibt es viele Arbeitgeber mit Auffälligkeiten, die meinen sie seien darüber erhaben, nur weil sie Chefs sind, obwohl sie mit ihrem Verhalten den ganzen Praxisablauf stören. Als Arbeitgeber muss man in der Lage sein Mitarbeitergespräche erfolgreich durchzuführen oder eine Supervision zu organisieren.
Wenn jemand tatsächlich eine psychische Erkrankung hat, wäre derjenige garnicht in der Lage berufstätig zu sein.
Wenn es Verhalten gibt was Dir persönlich nicht passt, musst du das ansprechen und nicht melden.
Wie wärs mit Fortbildung in diesen Bereichen, damit Du die Kompetenz erlangst eine Praxis zu führen?
Sorry, aber geht garnicht...
8. September 2019 13:25 # 10
Registriert seit: 08.09.2019
Beiträge: 1

Zitat / obua hat geschrieben:
Guten Tag,

ganz ehrlich, ich finde eher, dass man Arbeitgeber wie Dich melden sollte. Leider gibt es viele Arbeitgeber mit Auffälligkeiten, die meinen sie seien darüber erhaben, nur weil sie Chefs sind, obwohl sie mit ihrem Verhalten den ganzen Praxisablauf stören. Als Arbeitgeber muss man in der Lage sein Mitarbeitergespräche erfolgreich durchzuführen oder eine Supervision zu organisieren.
Wenn jemand tatsächlich eine psychische Erkrankung hat, wäre derjenige garnicht in der Lage berufstätig zu sein.
Wenn es Verhalten gibt was Dir persönlich nicht passt, musst du das ansprechen und nicht melden.
Wie wärs mit Fortbildung in diesen Bereichen, damit Du die Kompetenz erlangst eine Praxis zu führen?
Sorry, aber geht garnicht...
9. September 2019 07:57 # 11
Registriert seit: 09.02.2012
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 423

Geändert am 11.09.2019 13:37:00
@obua: Ncht Lesen können ist übrigens auch ein Zeichen der Unfähigkeit ein Unternehmen leiten zu können, in meinen Augen auch, um darin arbeiten zu können. ;-) Aber das passiert tatsächlich sehr sehr oft in Leitungsfunktionen, daher ist das nicht so schlimm. ::biggrin::
Dass ich entsprechende Schritte aufgezählt habe, die man als AG einhalten sollte, hast du scheinbar gekonnt überlesen?

Ich bin kein Arbeitgeber, sondern AN (sonst würde ich mich nicht für sie stark machen) mit einigen Jahren Leitungserfahrung, würdest du hier ab und zu mal lesen, wüsstest du es. ::thumbup::
Als Inhaber/PI muss man schon schauen, dass man einsatzfähige Mitarbeiter hat. Ist das nicht der Fall, ist es doch völlig klar, dass man die entsprechenden Schritte einleitet. Und das heißt: In Kommunikation gehen. Nichts anderes hab ich oben geschrieben (aber ich weiß... lesen ist schwer). Chancen und Möglichkeiten sollte der AN genug haben um intervenieren zu können (siehe die entsprechenden Schritte der Maßnahmen - wird übrigens bei jedem halbswegs guten Existenzgründungsseminar auch erwähnt, wenn du das schon mal gehört hast *g*).
Fortbildungen benötigt man dazu nicht, lediglich eine gewisse Menschenkenntnis, Lebenserfahrung und eben eine gewisse Wirtschaftlichkeit (die leider oftmals mit Freundschaft, kollegialem Miteinander etc. im Beruf kollidiert, gerade das in einen gesunden Einklang zu bringen ist die Herausforderung). Das ist leider auch die Schattenseite einer Leitungsfunktion. Aber du scheinst da noch keine berufliche Erfahrung drin zu haben bei den unqualifizierten Kommentaren... ::laugh::

Psychische Erkrankung = nicht berufsfähig in deiner Welt? Au weia, du scheinst noch nicht in einer Psychosomatik gearbeitet zu haben oder ein erhebliches Schwarz-Weiß-Denken zu haben. Was war nochmal Arbeitstherapie...? ::laugh:: In der psychosomatischen Klinik, wo ich gearbeitet habe haben ALLE mit einer psychischen Erkrankung gearbeitet (das war nämlich oft die Ursache), sie kamen quasi gerade frisch aus dem Feierabend (ausgenommen diejenigen mit suizidalen Vorfällen zuvor).
Es gibt keine feste Grenze, die man auf alle Menschen übertragen kann, sondern es ist absolut individuell verschieden. Bei mir waren die meisten nicht fähig ihre eigenen Grenzen zu setzen/Nein zu sagen etc. Sie konnten sich auch vom Erfolgsdruck nicht abgrenzen. Dadurch kam es dann z.B. entsprechend zur Überbelastung & Burnout.

Umso wichtiger ist es, Leute, die für eine Ergotherapieausbildung nicht geeignet sind, früh genug herauszufiltern. Da geht es auch nicht nur um Erkrankungen, sondern auch charakterliche Voraussetzungen. Das macht man im übrigen bei der Polizei genauso. Dort geht es auch um Schutzbefohlene. Bei uns ebenfalls. Deshalb bin ich klar für ein strengeres Auswahlverfahren. Die medizinischen Voruntersuchungen waren ein purer Witz (jetzt auch mal rein von der physiologischen Seite gesehen). Wenn man etwas Verantwortung für seine Patienten hat, sollte man da schon hinter stehen. Klar, dass alle mit psychischen Erkrankungen, die Probleme im Job haben, jetzt aufheulen. Klar, dass alle, deren Job von Fachpersonal abhängt (PIs etc.) auch aufheulen. Denn es gibt ja schon wenig genug. Das sollte aber kein Grund sein, solche Dinge schludern zu lassen.
Bist du Berufsanfängerin? Normalerweise weiß man so etwas, gerade, wenn man im psychiatrischen Bereich arbeitet.
Sag Menschen nicht, wie sie Dinge tun sollen. Sag ihnen was zu tun ist, und sie werden dich mit ihrem Einfallsreichtum überraschen.
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