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Diskussionsforum

Mietvertrag

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27. September 2019 20:27 # 1
Registriert seit: 10.06.2003
Beiträge: 32

Wir wollen mit unserer bestehenden Praxis umziehen, um endlich barrierefrei zu sein. Der neue Vermieter will unbedingt, dass mein Mann den Mietvertrag mit unterzeichnet. (ich denke er will sich gegen mietschulden absichern??). Mein Mann ist weder Teil meiner Praxis noch Teilhaber oder sonstiges. Würde die Kasse so etwas überhaupt akzeptieren??
Wir wollen das eigentlich nicht machen, mein Geschäft bleibt mein Geschäft.. Gibt es da rechtliche Regelungen??
28. September 2019 12:35 # 2
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476

Ne das gibt kein Problem mit der Kasse. Es ist eigentlich nur eine rein formelle Absicherung. Mein Vater musste auch als bürger unterschreiben. Die wollen immer einem haben, der für einem bürgt, falls man die Miete nicht zahlen kann . Dein Mann hat jedoch rein gar nichts mit deiner Praxis zu tun. Dir gehört die Praxis ganz alleine. Meinem Vater gehört da auch nichts.
Es geht hier nur darum, dass dein Mann dann die Miete für dich übernimmt, falls du nicht zahlen könntest. Also könnt ihr das ruhig so machen, da deinem Mann nichts gehört von deiner Praxis. Vorausgesetzt ihr habt ein Ehevertrag
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
28. September 2019 16:46 # 3
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Dann sag dem Vermieter doch das ihr geschäftlich eine Gütertrennung habt und es deshalb nicht möglich ist. Entweder er akzeptiert dies oder er sucht sich einen anderen Mieter.

Du kannst ja auch nachverhandeln. Wenn ihr beide unterschreiben sollt, dann möchtest du eine geringere Kaltmiete oder keinen Staffelmietvertrag oder die Kaltmiete ist für den Bürgschaftszeitraum fest/ohne Staffel, dann haben beide Seiten etwas davon. Du begrenzt den Haftungszeitraum deines Mannes jedoch auf max. 2 oder 3 Jahre. Danach ist er aus der Haftung komplett raus. Diese Klausel solltest du jedoch mit einem Rechtsanwalt für Vertragsrecht aufsetzen.

LG falladar
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