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Diskussionsforum

Rückzahlung der Fortbildungskosten

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28. September 2019 00:36 # 1
Registriert seit: 25.09.2019
Beiträge: 1

Hallo ihr lieben,
Ich habe zu dem Thema schon viel gelesen. Werde aber noch nicht ganz schlau aus all dem.
Ich habe dieses Jahr 4 Fobitage gehabt.
Soweit ich verstanden habe, ist eine Bindung erst ab 22Tagen rechtens. Wie sieht es aber mit der Rückzahlung der Kosten aus?
LG, Lilliana
28. September 2019 16:38 # 2
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Möchtest du eine rechtliche oder eine faire Antwort. Für die rechtliche Antwort ist ein Anwalt zuständig, wir geben dir keine rechtsverbindliche Auskunft, da wir nicht für die Richtigkeit unserer Aussagen haften werden. Für die faire Antwort versetze dich in die Situation von beiden Seiten, Arbeitnehmer und Arbeitgeber und entscheide danach.

Rechtlich gesehen ist der Arbeitgeber immer im Nachteil und es wird vor Gericht vom Richter immer ein Vergleich angestrebt. Das Gericht hat somit weniger Arbeit, da kein schriftliches Urteil verfasst werden muß, gegen das in Widerspruch gegangen werden kann und mit dem Vergleich ist der Fall abgeschlossen und es können keine weiteren Instanzen angerufen werden. Im schlechtesten Fall trägst du wahrscheinlich die Hälfte der Fortbildungskosten die dein Arbeitgeber verauslagt hat. Eine verbindliche Aussage zu deiner Frage trifft nur ein Richter. Wie er entscheidet liegt an so vielen Faktoren (Einsichtigkeit, Kompromissbereitschaft, Auftreten der Pateien vor Gericht, Tagesform des Richters, AN- oder AG-Zugewandheit des Richters), dass es manchmal wie ein Lotteriespiel ist, wie er den Gesetzestext für deinen Fall auslegen wird.

LG falladar
29. September 2019 08:31 # 3
Registriert seit: 10.02.2005
Bundesland: Niedersachsen
Beiträge: 655

Welche Vereinbarung hast Du denn mit Deinem Arbeitgeber getroffen?

LG Karsten
R46.2 – und Spaß dabei!
25. Oktober 2019 14:11 # 4
Registriert seit: 26.08.2007
Beiträge: 308

Hmmmm...

Ich bin erstmal bei Fallada, wg. rechtlicher Beratung bist du hier natürlich an der falschen Adresse.

Ansonsten kenne ich die Situation aus beiden Sichtweisen, AN und AG.

Ihr trennt euch ja offenbar, sonst würde die Frage dich vermutlich nicht beschäftigen. Dem geht vermutlich einiges voraus, was wir ja auch nicht wissen.

Ich finde es absolut unfair, wenn AN eine große FOBI auf AG Kosten macht und kaum einige Wochen später bei AG kündigt und die Fobikosten nicht bezahlen will, wenigstens anteilig. Schon gar, wenn AN an der neuen Stelle erheblich mehr verdient, weil sie / er besser qualifiziert ist.

Auf der anderen Seite gab es auch die Situation, dass AG sich sehr negativ benommen hat, und AN sollte bis zum letzten Cent alle Fobikosten erstatten, als er ging.

Beides so nicht okay, es ging aber um vierstellige Beträge.

Mein Vorschlag bei 4 Tagen (kann ja nicht sooo teuer gewesen sein, es sei denn es war ein personal coaching), einigt euch in der Mitte. Dann müsst ihr nicht rumzerren und einen Anwalt mitverdienen lassen.

Ich finde immer wichtig, dass beide ihr Gesicht wahren können und sich auch in ein paar Jahren in der Stadt treffen können, ohne einen schweren Groll gegeneinander zu hegen.

Gruß, kaenguru
Im Alter möchte ich nicht jung aussehen, sondern glücklich.
25. Oktober 2019 23:15 # 5
Registriert seit: 10.02.2005
Bundesland: Niedersachsen
Beiträge: 655

Die Fragestellerin hat auf Nachfragen zur Konkretisierung ihrer Situation nicht geantwortet.
Interesse an einer hilfreichen Antwort oder gar Höflichkeit sind ihr nicht so furchtbar wichtig.

In solche Threads sollte man keine Energie mehr stecken.
Liest die Fragestellerin eh nicht.
R46.2 – und Spaß dabei!
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