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Diskussionsforum

Freie Mitarbeit in der tiergestützten Therapie

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29. September 2019 19:10 # 1
Registriert seit: 29.09.2019
Beiträge: 3

Geändert am 29.09.2019 19:29:00
Hallo,
meine Frage richtet sich an Alle die in einem angestellten Verhältnis sind und zusätzlich als freier Mitarbeiter tätig sind.
Meine Frage dazu ist, da ich Teilzeit in einer Praxis arbrite, möchte ich gerne zusätzlich mit Tieren auf einer Hof arbeiten, die Interesse an der ergoth. Arbeit mit Tieren haben. Was kann ich tun, um dies ohne Schwierigkeiten umzusetzen. Ich wäre dann doch zusätzlich,, selbstständig'' und müsste mich beim Finanzamt melden? Und brauche ich die Erlaubnis der Inhaberin der Ergopraxis wo ich arbeite. Gibt es Einschränkungen, da es ja nicht meine Räumlichkeiten sind und ich ohne Verordnung die Therapie durchführe (Selbstzahler)?

Ich wäre dankbar über Informationen und Erfahrungen.
Viele Grüße
30. September 2019 15:43 # 2
Registriert seit: 09.02.2012
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 423

Ich habe außerbetrieblich noch Aquafitnesskurse gegeben. Ich habe zuvor bereits ein Kleingewerbe gehabt, da ich noch andere Jobs nebenbei gemacht habe (Kund und Akrobatik auf Veranstaltungen), darüber ließ ich das dann laufen. Müsste dann bei deiner tiergestützten Therapie ja auch gehen. Du musst nur auf die 19% MwST achten.
Sag Menschen nicht, wie sie Dinge tun sollen. Sag ihnen was zu tun ist, und sie werden dich mit ihrem Einfallsreichtum überraschen.
30. September 2019 18:12 # 3
Registriert seit: 29.09.2019
Beiträge: 3

Danke für deine Antwort.
Ja, laut Finanzamt muss ich mich vorerst nur bei denen melden. Wenn ich nur auf Honorarbasis arbeite, werde ich vermutlich unter der Grenze der Umsatzsteuer bleiben.
Darf man Ergotherapie (freiberuflich) auch mit seinen anderen Qualifikationen zusammen beim Finanzamt melden zb. Entspannungstrainer oder läuft das seperat. Ich hoffe nicht 😏
9. Oktober 2019 22:49 # 4
Registriert seit: 13.03.2011
Beiträge: 199

Soweit ich informiert bin, ist es notwendig den Hauptarbeitgeber um die Erlaubnis zur Ausübung einer Nebentätigkeit zu bitten. Und erst mit dieser Erlaubnis kann man einer Nebenbeschäftigung nachgehen.
Liebe ist, dem Geliebten zu geben, was er braucht. Der Geliebte wird dir geben, was du brauchst, wenn du die Erwartung aufgibst, etwas zu bekommen. [Anita Balser]
10. Oktober 2019 08:34 # 5
Registriert seit: 29.09.2019
Beiträge: 3

Ja, das stimmt. Ich hatte mich auch nochmal informiert.
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