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Unschöner Ausbildungsbeginn, Unvorhersehbare Fehltage durch Krankheit, Regelung

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5. November 2019 14:32 # 1
Registriert seit: 05.11.2019
Bundesland: Niedersachsen
Beiträge: 6

Einen schönen guten Tag,

ich hätte bezüglich Fehltage in der Ausbildung zum Ergotherapeuten einige, persönliche Fragen.
Zuerst einmal bin ich seit dem 2.10.2019 in der Ausbildung zum Ergotherapeuten, dieser Beruf war schon jahrelang mein Wunschberuf, zuvor war die Erfüllung dieses Wunsches aber, auf Grund der Schulgebühr, die nun seit August diesen Jahres in Niedersachsen weggefallen ist, leider nicht möglich.
Umso erfreuter war ich dann nun, als das Land Niedersachsen die Gebühren gestrichen hatte bzw. die Kosten dafür übernimmt und somit habe ich mir dann rechtzeitig einen Platz besorgt.
Davor hatte ich eine kaufmännische Ausbildung absolviert, war aber leider, auf Grund eines unvorhersehbaren Schicksalsschlages, Jahre lang krank geschrieben und ihn Behandlung, trotz allem habe ich mich davon wieder sehr gut erholt und bin nun wieder, durch die Ergotherapie- Ausbildung, ins Leben eingestiegen.
Leider gibt es nun einige Komplikationen, die so nicht vorhersehbar gewesen sind, zumal ich mich extra vorher Abgesichert hatte, einmal Finanziell und einmal gesundheitlich, sprich medizinisch.
Zum einen war es gar nicht so leicht, noch BAföG zu bekommen, am Ende hat es dennoch geklappt, auch wurde mir eine Aufstockung zu gesagt, die mir zusammen mit dem BAföG den Lebensunterhalt gesichert hätte.
Das stand soweit schon 2 Monate vor Beginn der Ausbildung fest, das Ende von diesem Lied war allerdings, das mir die BAföG stelle das Geld ausbezahlte, aber das Job Center, obwohl eigentlich alles im Vorfeld geklärt schien, hatte nebenbei eine Prüfung der Arbeitsfähigkeit bei der Rentenversicherung beantragt.
Zuvor hatte ich eine Art Gutachten, Bestätigung, meiner Behandelnden Ärztin bekommen aus der hervorging, das ich diese Ausbildung ohne Einbußen absolvieren kann.
Daran bestand auch für mich kein Zweifel, dieses Attest/Gutachten nahm die BAföG Stelle, die genau auch zum Landkreis wie das Job Center gehört, ohne Probleme an.
Und so bekam ich am 1.10 das BAföG überwiesen, aber keine Aufstockung, es hatte sich herausgestellt, das sich die Rentenversicherung dazu entschieden hatte mich, ohne persönliches Gespräch oder Einholung aktueller Befunde, auf Basis eines Gutachtens von 2015, also ein 4 bzw. fast 5 Jahre altes Gutachten, Erwerbsunfähig zu schreiben.
Schlechter start also schon mal, leider, das ganze ging mittlerweile zu einem Anwalt und von da aus nun als Eilantrag/Klage zum Sozialgericht Hannover. Nun muss ich warten.
Zwischenzeitlich habe ich mir deshalb noch einen Mini Job gesucht, damit ich meine Ausbildung irgendwie halten kann, bis sich die Sache geklärt hat.

Zum anderen, aktuellen Problem, hat sich noch dazu gesellt, das die Ambulanz, in der ich auf Grund einer Schmerzerkrankung bin bzw. war und das 5 Monate lang, mit schlussendlich sitzen lassen hat, bezüglich der Schmerztherapie.
Also sie wurde nicht offiziell beendet, den Arzt habe ich in 5 Monaten nur einmal, am ersten Tag, gesehen, danach anfänglich nur noch über das Telefon mit ihm kommuniziert, das ganze wurde am Ende zu einer Art "Stillen Post"
Den Arzt erreichte ich persönlich überhaupt nicht mehr, sondern nur noch dessen Sekretärin, die meine Wünsche und Probleme dann weiter gereicht hatte und die Wünsche des Arztes wiederum an mich zurück.
Was in wirklich bedeutet hatte, das ich Wochenlang, meisten ohne Rückmeldung, auf eine Antwort gewartet hatte, ich hab irgendwann wöchentlich dort angerufen.
Die Schmerzmittel und Co. Analgetika reichten nicht, es war im Vorfeld klar, das die Medikamente langsam eingeschlichen werden, so weit das für die Ausbildung nötig ist, dafür gab mir der Arzt sein Wort.
Und so war für mich im Grunde die Absicherung für mich gegeben, kommen Schmerzen verstärkt auf, immerhin sind die Anforderungen nun mal in einer Ausbildung andere, dann greift er ein und Hilft mir bzw. unterstützt mich.
Nur, das alles ist in keinster weise geschehen, am Ende hab ich mich deshalb bei der Krankenkasse und der Ärztekammer beschwert, natürlich bringt das nichts, aber irgendwas musste ich tun.
Und so kam es, das ich einmal 4 Tage wegen eine Magen Darm Grippe gefehlt hatte, was damit jetzt nichts zu tun hat und auch jedem anderen hätte erwischen können und insgesamt 4 Tage wegen sehr starker Schmerzen.
Da ich aber niemand bin der einfach so aufgibt, habe ich mir einen anderen Arzt / Anästhesisten gesucht, Schmerzmediziner sind so unglaublich rar, was wahrscheinlich auch viele auch aus der Praxis kennen.
Ich hatte dann rein riesen Glück und nur habe ich jetzt 2 weitere Fehltage auf Grund der Nebenwirkungen der Opioide, die ja leider nicht in den Herbstferien erhöht werden konnten, auf Grund der Ambulanz, das macht also 10 Fehltage, plus minus ein bis 2 Stunden mehr, da ich wegen der Schmerzen morgens kaum aus dem Bett kam bzw. nicht schlafen konnte und daher öfters 15 Minuten zu spät kam.
Mal abgesehen davon das ich deswegen sehr verärgert bin, da das meines Erachtens nach nicht hätte sein müssen, wenn denn schnell oder zumindest in wenigen Wochen gehandelt worden wäre, schäme ich mich auch für diese Fehltage und zudem sind es nicht wenige.
Ich denke zwar nicht das nun noch weiter dazu kommen sollten, aus diesen Gründen, da ich nun gut eingestellt bin bzw. werde, dennoch weiß ich diesbezüglich nicht wirklich weiter, ich mir nun ein Attest ausstellen lassen, aus dem hervorgeht das dass alles nur eine vorübergehende Angelegenheit sein wird.

Meine Frage nun, wie kann ich Stunden genau nachholen ? Ich weiß das dass teilweise über Laufzettel geht, allerdings sind die möglichen Stunden stark begrenzt und zum anderen habe ich mich freiwillig zum Tag der offenen Tür gemeldet um Stunden gut zu schreiben.
Weiß jemand von Ihnen wie das z.B. wäre, wenn ich in den Ferien ein Praktikum machen würde, ob diese angerechnet werden kann oder ist das eine Schulentscheidung ?
Mein Ziel wäre es wenigstens die Hälfte der Stunden / Tage wieder rein zubekommen, 3 Jahre sind nun mal lang und keiner kann wissen was kommt und zum anderen, sollte ich darüber mit der Schule bzw. der Leitung/ Klassenleitung reden ?

Bisher wollte ich nur ungerne das Thema Erkrankung mit ins Gespräch bringen, zumal bei guter Einstellung keine wirklichen Defizite vorhanden sind, nur war das bis vor einer Woche noch nicht der Fall.
Aber gerade auch wegen dem gelegentlichen Verschlafen, wegen der Schmerzen, was ab und an vorkam, frage ich mich ob es nicht besser wäre das Gespräch zu suchen und die Situation lieber selbst zu erklären, ansonsten wirkt das ganze eventuell eher mutwillig ?

Ich hoffe das es für den ein oder anderen nicht zu viel Text ist, ich fand nur das ich meine Situation lieber detailliert erklären sollte, um keine Fragen aufkommen zu lassen.

LG
5. November 2019 14:48 # 2
Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 1187

Letztendlich kann das niemand pauschal beantworten weil das jede Schule anders handhabt. Deswegen immer im Gespräch bleiben. Es gibt in der Regel immer eine Lösung.
Alles Gute für dich.
5. November 2019 16:31 # 3
Registriert seit: 05.11.2019
Bundesland: Niedersachsen
Beiträge: 6

Okay, danke schön.
Eine Frage hätte ich allerdings noch, im Gesetzestext zum Examen heißt es ja maximal 480 Stunden fehlen, wenn ein Schultag nun 6 Stunden hat und ich an diesem Krank fehle, sind das 6 Stunden die davon abgerechnet werden oder wird das pauschal anders berechnet ?
Also ein 6 Stunden Tag zählt genau soviel wie ein 4 Stunden oder 8 Stunden Tag ?
Das habe ich bis heute nicht ganz verstanden oder kommt das auf die Schule drauf an ?
5. November 2019 18:01 # 4
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Auszug aus der:
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten (Ergotherapeuten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung - ErgThAPrV) Zuletzt geändert durch Art. 31 G v. 15.8.2019 I 1307

(1) Die dreijährige Ausbildung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten umfaßt mindestens den in der Anlage 1 aufgeführten theoretischen und praktischen Unterricht von 2.700 Stunden und die aufgeführte praktische Ausbildung von 1.700 Stunden. Sie steht unter der Gesamtverantwortung einer Schule für Ergotherapeuten (Schule). Im Unterricht muß den Schülern ausreichende Möglichkeit gegeben werden, die erforderlichen praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu entwickeln und einzuüben.
(2) Die Schulen haben die praktische Ausbildung im Rahmen einer Vereinbarung mit Krankenhäusern oder anderen geeigneten Einrichtungen sicherzustellen. Der in Anlage 1 B Nr. 3 genannte Bereich der praktischen Ausbildung soll unter der Anleitung von Ergotherapeutinnen oder Ergotherapeuten durchgeführt werden; in den übrigen in Anlage 1 B genannten Bereichen hat sie unter der Anleitung von Ergotherapeutinnen oder Ergotherapeuten stattzufinden.
(3) Die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen nach Absatz 1 ist durch eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 2 nachzuweisen.

Also musst du dich mit deiner Schulleitung zusammensetzen und deine Befürchtungen mit ihr besprechen. Da die Schule dir ausreichend Möglichkeiten geben muß, die erforderlichen praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu entwickeln und einzuüben, kann sie deine Fehlzeiten durch z.B. Zusatzarbeiten, in der/durch diese dein Wissensstand kontrolliert und dokumentiert wird, ausgleichen. Die Regelungen triffst du jedoch mit deiner Schulleitung individuell.

LG falladar
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