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Diskussionsforum

Rezeptabrechnung bereits begonnener Rezepte nach Erhalt der IK möglich?

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8. November 2019 13:20 # 1
Registriert seit: 14.11.2008
Beiträge: 3

Hallo zusammen,

ist es möglich Rezepte die vor Zulassung der IK-Nummer und Praxiszulassung bereits begonnen oder abgeschlossen sind, nach Erhalt und Zulassung der IK und Praxiszulassung, über diese IK dann nachträglich abzurechnen?

Vielen Dank für Antworten
8. November 2019 13:58 # 2
Registriert seit: 14.11.2008
Beiträge: 3

Abrechenzentrum sagt: Rezepte müssen spätestens 1 Jahr nach dem letzten Behandlungstermin auf dem Rezept bei der Krankenkasse zur Abrechnung eingereicht sein.

Gruß ergotho64
8. November 2019 15:55 # 3
Registriert seit: 10.02.2005
Bundesland: Niedersachsen
Beiträge: 655

Vor Deiner Zulassung durftest Du definitiv nicht auf eigene Rechnung behandeln, daher würde es mich sehr wundern, wenn die Kasse das bezahlt. Deine Behandlungen waren evtl. sogar illegal, kann sein, dass Du dafür Ärger bekommst. Es sein denn, Du hast vorher noch als Angestellter einer anderen Praxis gearbeitet. Dann kannst Du die Behandlungen vor Deiner Zulassung aber auch nicht selber abrechnen.

Karsten
R46.2 – und Spaß dabei!
11. November 2019 10:57 # 4
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Ohne Kassenzulassung kannst und darfst du keine gesetzlich versicherten Patienten behandeln und diese Behandlungen der GKV selbst in Rechnung stellen.

Du kannst dir jetzt nur noch eine Praxis mit Kassenzulassung suchen, die dir nachträglich deine GKV-Verordnungen für dich als "Freier Mitarbeiter" abrechnet und dich in deiner Notlage nicht über den Tisch zieht. Es gibt ja keine Statusfeststellung für den Zeitraum der Leistungserbringung und das Risiko für den Praxisinhaber ist deutlich größer, das du für diesen Zeitraum rückwirkend als Scheinselbständiger eingestuft wirst und der Praxisinhaber die Sozialbeiträge für dich nachzahlen muß. Außerdem fehlt die Meldung des Praxisinhabers bei der ARGE Heilmittelzulassung, dass du für den Zeitraum der Leistungserbringung bei ihm als Freier Mitarbeiter geführt wurdest.

Rein rechtlich gesehen hast du umsonst gearbeitet, da du nicht als Freier Mitarbeiter für eine andere zugelassene Praxis gearbeitet hast und keine eigene Kassenzulassung, zum Zeitpunkt der Leistungserbringung, besessen hast. Patienten, die z.B. die gesetzliche Zuzahlung an dich geleistet haben, können dich wegen (Leistungs-)Betrug anzeigen und im schlimmsten Fall, bei einer Verurteilung - da du dann evtl. vorbestraft bist, bist du nicht mehr berechtigt als Praxisinhaber und als Fachliche Leitung im Bereich Ergotherapie zu arbeiten.

LG falladar
12. November 2019 16:49 # 5
Registriert seit: 14.11.2008
Beiträge: 3

Vielen Dank für die ausführlichen Antworten.
Nur zur Info.
Ich bin seit Jahren Freier Mitarbeiter in einer Ergopraxis mit allen erforderlichen Genehmigungen.
Leider endet diese gute Zusammenarbeit wegen der anstehenden Betriebsprüfung und den Schreckensnachrichten über drohende Einstufung angeblicher Scheinselbständigkeit, die definitiv nicht vorliegt.
Aktuell bin ich daher gezwungenermaßen dabei, meine eigene Praxis zu gründen und war nicht sicher, was in der Übergangsphase möglich ist.
So hoffe ich, dass ich die Zulassung schnellstmöglich bekomme, um meinen vollen Patientenstamm weiterhin bedienen zu können.

Herzliche Grüße
ergoth64
12. November 2019 18:17 # 6
Registriert seit: 10.02.2005
Bundesland: Niedersachsen
Beiträge: 655

Oha, blöde Situation. Da wünsche ich viel Glück und dass Du nicht in die Mühlen der Bürokratie gerätst. Toi Toi Toi!

Karsten
R46.2 – und Spaß dabei!
12. November 2019 18:57 # 7
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Zitat / ergoth64 hat geschrieben:
Vielen Dank für die ausführlichen Antworten.
Nur zur Info.
Ich bin seit Jahren Freier Mitarbeiter in einer Ergopraxis mit allen erforderlichen Genehmigungen.
Leider endet diese gute Zusammenarbeit wegen der anstehenden Betriebsprüfung und den Schreckensnachrichten über drohende Einstufung angeblicher Scheinselbständigkeit, die definitiv nicht vorliegt.
Aktuell bin ich daher gezwungenermaßen dabei, meine eigene Praxis zu gründen und war nicht sicher, was in der Übergangsphase möglich ist.
So hoffe ich, dass ich die Zulassung schnellstmöglich bekomme, um meinen vollen Patientenstamm weiterhin bedienen zu können.

Herzliche Grüße
ergoth64


Dann weißt du ja, was du aus meinem Beitrag verwerten kannst. Der Rest kann in die Tonne. Viel Glück und Erfolg bei der Praxisgründung.

LG falladar
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