Anzeigen:
Sie sind hier: Forum >> Freie Mitarbeiter >> Statusfeststellung

Diskussionsforum

Statusfeststellung

Optionen:
1. Januar 2020 15:28 # 1
Registriert seit: 20.10.2008
Beiträge: 217

Hallo liebe Menschen :)
Erstmal noch die besten Neujahrswünsche!

Ich bin mit einem - aus meiner Sicht- besonderen Knaller ins neue Jahr gerutscht.

Seit 10Jahren bin ich Ergotherapeutin, 8 davon selbständig. Nachdem ich 3Jahre lange eine eigene Praxis hatte, habe ich diese 2018 verkauft und bin seitdem wieder als freie Mitarbeiterin unterwegs.

Ich habe mind 5 aktive Auftraggeber!
Nun habe ich eine neue Praxis an Land gezogen und die Inhaberin bestand auf eine Statusfeststellung, was ich voll und ganz akzeptiere!

Allerdings hat die RV uns 3Tage vor Weihnachten mit geteilt, dass meine Tatigkeit NICHT ALS SELBSTSTÄNDIG eingestuft wird!!! Natürlich bin icv sofort in de Widerspruch gegangen. Allerdings fällt mir kein Argunent mehr ein, wie ich die RV unstimmen soll...
Alle Fragen wurden aus meiner Sicht logisch und ohne Frage eindeutig Richtung Selbständig-und zwar teilweisr doppelt und dreifach- beantwortet!!!

Das wäre für mich alles nicht so wild, wenn die Praxisinhaberin mir mein Honorar nicht vorenthielte. Sie bezieht sich aif den Honorarvertrag, in welchem die Statusfeststellung als Grundlage der Gültigkeit des Vertrages notiert ist.
Mittlerweile hat sich ein Betrag über 5000Euro summiert.

Meine Frage an die Runde: soll ich meine Arbeit bis zur endgültigen Statusfeststellung einstellen? Das wäre sehr doof, vor Allem für die Patiente. Für mich hiese das perspektivisch ja auch ein grober Verdienstausfall...
Auf der anderen Seite will ich natürlich nichr weiter "für lau" arbeiten...

Auf eure Einschätzung bin ich gespannt!!!

Liebe Grüße
5. Januar 2020 20:29 # 2
Registriert seit: 22.07.2007
Beiträge: 220

Hallo, hast ne PN
Frenzie
Optionen:

nach oben scrollen