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Diskussionsforum

Ergo ohne Verordnung

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7. Januar 2020 22:55 # 1
Registriert seit: 30.10.2018
Beiträge: 19

Hallo,

Wie macht ihr wenn jemand bei euch Ergo ohne Verordnung macht? Wie muss die Rechnung dann aussehen? Bleibt es trotzdem Steuerfrei? Oder muss ich dann versteuern?

Danke für eure Erfahrungen.
9. Januar 2020 21:49 # 2
Registriert seit: 15.03.2003
Beiträge: 944

keine Ergo ohne Verordnung... solltest du wissen...
"Die Kunst ist, den Kindern alles, was sie tun oder lernen sollen, zum Spiel zu machen."
John Locke
9. Januar 2020 21:49 # 3
Registriert seit: 30.10.2018
Beiträge: 19

Ich meine, ist es ohne Verordnung immer noch Umsatzsteuer frei?
lg
10. Januar 2020 00:10 # 4
Registriert seit: 29.09.2007
Beiträge: 785

....wenn jemand bei euch Ergo ohne Verordnung macht....

Das macht bei uns niemand - weil es einfach nicht erlaubt ist. Da hat biene37 schon recht!

Und damit erübrigt sich doch die Frage nach Umsatzsteuer.

Gruß
nimis
10. Januar 2020 09:59 # 5
Registriert seit: 05.04.2005
Beiträge: 927

Die Frage sollten Sie ihrem Steuerberater stellen.

Grundsätzlich gibt es Möglichkeiten, Leistungen ohne Verordnungen abzugeben. Die rechtichen Möglichkeiten finden Sie z.B. im entsprechenden Merkblatt des DVE.

Mit Steuerpflicht meinten Sie die Umsatzsteuer? Ohne Verordnung ist es immer eine umsatzsteuerpflichtige Leistung. Ob diese auf der Rechnung ausgewiesen werden muss bzw. welche sonstige Angaben auf die Rechnung müssten (Kleinunternehmerregelung o.ä.), finden Sie ebenfalls in enstsprechenden Merkblättern des DVE oder Sie fragen Ihren Steuerberater dazu.

Das Thema ist zu komplex, um in einem Internetforum eine Antwort zu geben. Was z.B. mit Abfärbetheorie wegen der Praxisform? Wie hoch sind die USt-pflichtigen Umsätze im Jahr? etcpp.

Sorry für die vermutlich nicht wirklich helfende Antwort. Nur dem "Verbot", dass hier von 2 Kolleginnen ausgesprochen wurde und das ein wohl ewig kursierender Mythos ist, wollte ich etwas entgegen setzen. ;-)
10. Januar 2020 17:24 # 6
Registriert seit: 30.10.2018
Beiträge: 19

Danke Gross das hat mich weiter gebracht...
11. Januar 2020 14:47 # 7
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476

Ohne Verodnung dürfen wir keine Ergotherapie erbringen. Was anderes wäre es, wenn du Heilpraktiker wärst, dann dürftest du auch ergotherapeutischd Leistungen ohne Verordnungen anbieten, da Heilpraktiker ebenfalls von der Umsatzsteuer befreit sind, musst du dann keine Umsatzsteuer abgeben. Alle Heilkundlichen Maßnahmen sind von der Umsatzsteuer befreit. Ex sei de dj bietest irgendwelche Kurse an, wie z.B Yoga oder Gymnastik dann sieht es wieder anders da aus
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
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