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Heilmittelverordnungen für Patienten werden durch die Praxis vom Arzt besorgt

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29. Januar 2020 21:35 # 1
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 3

Geändert am 30.01.2020 17:58:00
Liebe Kollegen,
mich verwundert es immer öfter, wenn ich im Internet auf Homepages verschiedener Praxen von Heilmittelerbringer lese " Unsere neue Serviceleistung: Wir besorgen Ihre Heilmittelverordnungen!
Kann mir jemand dazu Auskunft geben, ob dies überhaupt zulässig ist? Weil in den Heilmittelrichtlinien klar definiert ist, dass der zuständige Arzt , bevor er eine neue Heilmittelverordnung ausstellt, sich vom Zustand des Patienten überzeugen muss!
Welche genaue rechtliche Grundlage ist hier bindend?
Vielen Dank für Eure Info`s!
Freundliche Grüße
Irmac
30. Januar 2020 19:04 # 2
Registriert seit: 03.01.2011
Beiträge: 383

Geändert am 30.01.2020 19:06:00
Naja, aber das ist ja Aufgabe des Arztes dafür zu sorgen, das er seine Patienten entsprechend regelmäßig zu Gesicht bekommt. Wenn die Arztpraxen ohne weiteres eine Folgeverordnung ausstellen, muss doch nicht der Therapeut sorge tragen, das der Patient auch zum Arzt geht dafür. Wenn der Arzt den Patienten sehen will, wird er auch kein Rezept ausstellen und die Praxen müssen den Patienten doch wieder hinschicken, damit sich sebst gekümmert wird.

Wir besorgen auch teilweise neue Rezepte für unser Patienten, allerdings auch nur bei denen, die sich nicht mehr selbst kümmern können und keine verlässlichen Angehörigen haben, die sich entsprechend drum kümmern. Und oft auch in den sozialen Einrichtungen, weil wir hier leider die Erfahrung gemacht haben, das da sehr geschlurrt wird und man 5x nachfragen muss, ob denn das Rezept bestellt wurde, wo es denn bleibt usw usw. und dann weiß einer nicht was der andere gemacht hat oder nicht gemacht hat, ob überhaupt jemand sich mit dem Arzt in Kontakt gesetzt hat oder nicht. Damit da die Therapie auch ohne ständige Unterbrechungen laufen kann, kümmern wir uns dann lieber selbst.

Ob man damit Werbung machen darf oder sollte, weiß ich jetzt nicht.
31. Januar 2020 06:31 # 3
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 3

Danke für Deine Antwort!
Aber ich müsste wissen, welche gesetzlichen Grundlagen da bindend sind !
Irmac
31. Januar 2020 08:44 # 4
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Zitat / irmac hat geschrieben:
Danke für Deine Antwort!
Aber ich müsste wissen, welche gesetzlichen Grundlagen da bindend sind !
Irmac

Dann frag doch bei der GKV nach. Die haben/machen ihre eigenen Regeln. Was interessiert dich das Vorgehen anderer Praxen, außer du fühlst dich durch dieses Angebot bedroht, oder willst diese abmahnen?

Wenn die Praxis den Auftrag des Patienten oder dessen Betreuers/Sorgeberechtigten bekommt und auch annimmt, kann/darf diese die Verordnungen bei dem zuständigen Arzt anfordern und somit ist diese beworbene "Serviceleistung" nicht verboten. Ohne, oder gegen den Willen/Auftrag des Patienten oder dessen Betreuers/Sorgeberechtigten Heilmittelverordnungen "zu besorgen" ist nicht zulässig. Der Arzt hingegen ist in der Pflicht sich zu entscheiden ob und auf welcher Grundlage er die Heilmittelverordnung ausstellt. Ob der Arzt dafür den Patienten nicht oder nur kurz sehen will, oder eine größere Untersuchung benötigt, ist nicht Sache der "werbenden" Praxis und wird auch nicht durch das "Werbeangebot" der Praxis außer Kraft gesetzt. Es wird von der Praxis auch kein Versprechen abgegeben, dass die Ausstellung einer Heilmittelverordnung garantiert wird und das diese auch nur für die "werbende" Praxis gilt. Es ist auch kein Heilversprechen aus diesem "Werbeangebot" zu entnehmen.

Was stört dich also daran? Du kannst es ja auch tun. Es gibt kein copyright darauf.
LG falladar
31. Januar 2020 19:26 # 5
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 3

Ich fühle mich weder bedroht noch Sonstiges. Ansonsten Danke für Deine Antwort!
1. Februar 2020 13:13 # 6
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Zitat / irmac hat geschrieben:
Ich fühle mich weder bedroht noch Sonstiges. Ansonsten Danke für Deine Antwort!


... gern geschehen. Deine Beweggründe würden mich trotzdem interessieren.
LG falladar
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