Registriert seit: 10.05.2007
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Hallo Ihr Lieben, ich habe eine Frage, auf die ich bisher noch keine Antwort gefunden habe:
1 Therapeut, 1 Patient ist eine Einzelbehandlung. 1 Therapeut, 2 Patienten ist eine Parallelbehandlung. 1 Therapeut, 3-5 Patienten ist eine Gruppe.
2 Therapeuten mit je 2 Patienten in einem Raum (die zufällig das selbe machen), sind das 2x je eine Parallelbehandlung oder gilt das offiziell als eine Gruppe?
Und ist das je bei einem von euch mal kontrolliert worden? Dürfen bei Kontrollen Patientendaten (zB Namen und Inhalte der Therapie) rausgegeben werden? Und ist das dann wenn nicht überhaupt kontrollierbar?
Wo genau kann ich das nachlesen? ...ich habe in verschiedenen Foren ganz verschiedenen Aussagen gelesen, teils haben KassenmitarbeiterInnen widersprüchliche Aussagen getroffen, auch MitarbeiterInnen vom DVE und bin jetzt einfach ratlos.
Ich danke euch schonmal für eure Antwort, Netten
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falladar
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Es geht hier immer um die Anzahl der gleichzeitig zu behandelden Patienten pro Therapeut. Das heißt jedoch auch, das die Zuständigkeit während der Therapieeinheit nicht wechseln oder übertragen werden darf, da es sonst doch eine Gruppentherapie ist. Gruppentherapien haben auch ein längeres Zeitfenster als Einzel- und Doppelbehandlungen.
LG falladar
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Registriert seit: 12.09.2002
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Ich sehe es anders als falladar und behaupte, vier Patienten in einem Raum sind eine Gruppe, egal, wie viele Therapeuten anwesend sind und egal, ob sie "zufällig" das gleiche machen. Wir machen seit Jahren Gruppentherapien mit zwei Therapeuten, obwohl bei bis zu sechs Patienten nur ein Therapeut nötig wäre. Kindergruppen lassen sich so einfach besser handeln und sind erfolgreicher.
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Geändert am 20.02.2020 22:15:00
Hier sollte man unterscheiden zwischen der Gruppe als Sozialform und Gruppentherapie im Sinne der Heilmittelrichtlinie. bei der Sozialform habe ich gelernt: mehr als zwei Patienten, bei der Aufgabenstellung unterschiedliche Konstellationen möglich (Gemeinschaftsarbeit, gleiche Technik, komplett unterschiedlich...) Gruppentherapie im Sinne der Heilmittelrichtlinie: 1 Therapeut für 3-5 Patienten, wird verordnet, andere Abrechnung und Vergütung und vor allem andere Therapiedauer mfb 30-45 Min spb: 45-60 Min hlt: 45-60 Min pfb: 90-120 Min Parallelbehandlung: 2 Patienten 1 Therapeut wird ebenfalls mit anderen Abrechnungsziffern abgerechnet (und ergibt weniger als zwei Einzelbehandlungen) Wenn bei 4 Patienten und 4 Therapeuten in einem Raum, jeder Therapeut für einen Patienten zuständig ist, dann ist das im Sinne der Heilmittelrichtlinie 4 mal Einzeltherapie auch wenn aus therapeutischer Sicht die Sozialform Gruppe gewollt ist. 4 Patienten und 1(+x) Therapeuten sind im Sinne der Heilmittelrichtlinie eine Gruppe, müssen dann auch so verordnet sein, so abgerechnet werden und die zeitlichen und inhaltlichen Vorgaben erfüllen.
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falladar
Ehemaliges Mitglied
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Zitat / xxu hat geschrieben:Ich sehe es anders als falladar und behaupte, vier Patienten in einem Raum sind eine Gruppe, egal, wie viele Therapeuten anwesend sind und egal, ob sie "zufällig" das gleiche machen. Wir machen seit Jahren Gruppentherapien mit zwei Therapeuten, obwohl bei bis zu sechs Patienten nur ein Therapeut nötig wäre. Kindergruppen lassen sich so einfach besser handeln und sind erfolgreicher. Es geht um die therapeutische Zuständigkeit/Interaktion und nicht um das reine addieren von Menschen. In euren Kindergruppen erfolgt die gewollte therapeutische Interaktion zwischen allen Anwesenden des Raumes. Es gibt jedoch auch Praxen und Kliniken die sich z.B. auf orthopädische Patienten spezialisiert haben und bei denen sich mehrere Therapieplätze/Arbeitstische in einem Raum befinden und hier gleichzeitig mehrere Therapeuten mit den ihnen zugeordneten Patienten in Einzeltherapien arbeiten. Bei deiner Logik, dem zusammenzählen aller Beteiligten, würden hier permanent Gruppentherapien oder Doppelbehandlungen stattfinden. Überspitzt gefragt: Sind bei der Anleitung der Eltern die Eltern mit dem Kind im Therapieraum wären es dann auch Doppelbehandlungen oder Gruppentherapien? Solltest du recht haben, dann ist diese Art zu arbeiten ein wirtschaftlicher Supergau. LG falladar
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Zitat / falladar hat geschrieben:Es geht um die therapeutische Zuständigkeit/Interaktion und nicht um das reine addieren von Menschen. In euren Kindergruppen erfolgt die gewollte therapeutische Interaktion zwischen allen Anwesenden des Raumes. Es gibt jedoch auch Praxen und Kliniken die sich z.B. auf orthopädische Patienten spezialisiert haben und bei denen sich mehrere Therapieplätze/Arbeitstische in einem Raum befinden und hier gleichzeitig mehrere Therapeuten mit den ihnen zugeordneten Patienten in Einzeltherapien arbeiten. Klingt logisch. Diese Konstellation habe ich nicht auf dem Schirm, weil es sie schlicht in meiner Praxis nicht gibt. Zitat / falladar hat geschrieben:Überspitzt gefragt: Sind bei der Anleitung der Eltern die Eltern mit dem Kind im Therapieraum wären es dann auch Doppelbehandlungen oder Gruppentherapien? Nö, es handelt sich um einen Klienten/Patienten mit Angehörigen. Die werden nicht behandelt, haben keine eigene Verordnung und werden daher nicht "berechnet". Das ist eine völlig andere Situation. Im übrigen muss ich falladar aber zustimmen, es geht um Zuständigkeit, nicht um die Menge an Patienten. Ich hatte die Frage von netten allerdings auch anders interpretiert. Ganz vorstellen kann ich mir ein solches Setting von vier Menschen in einem Raum, die "zufällig" dasselbe machen dabei aber ehrlich gesagt immer noch nicht. Aber vielleicht gibt es das ja tatsächlich, mir fällt aber kein anderer Grund als ein Mangel an Behandlungsräumen ein. Kontrollen sind bei mir noch nie erfolgt, ich wüsste auch nicht, wie die aussehen sollen. Vorstellen könnte ich mir eine Überprüfung durch die KK in den Praxisräumen - die hätten dann sicherlich auch Zugang zur Doku. Wie gesagt: nie erlebt, aber vorstellbar. Wenn in der Doku dann aber Parallelbehandlung steht, was soll dabei problematisch sein? Ich bin gerade auf einen Artikel in einer Fachzeitung gestossen, in dem empfohlen wird, unzuverlässige Patienten im "Doppelpack" einzubestellen und dann - falls der unwahrscheinliche Fall eintritt, dass mal beide auftauchen - eine Parallelbehandlung abzurechnen. Das finde ich nicht ganz blöd und denke darüber nach, ob das durchführbar ist. Danke für den Gedankenanstoss (netten) und die Aufklärung (falladar). Schönen Abend, xxu
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In der Leistungsbeschreibung steht: Parallelbehandlung: bei verordneter Einzelbehandlung und gleichzeitiger Anwesenheit von 2 Patienten. Ab 2 Patienten im Raum ist es eine Parallelbehandlung, ab 3 Patienten ist es eine Gruppe. Egal wieviel Therapeuten dabei sind. Bei der Einzelbehandlung dürfen keine weiteren Patienten im gleichen Raum sein. Die Zulassungsempfehlung schreibt auch für jeden Therapeuten einen extra Raum vor.
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falladar
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Zitat / zusammen hat geschrieben:In der Leistungsbeschreibung steht: Parallelbehandlung: bei verordneter Einzelbehandlung und gleichzeitiger Anwesenheit von 2 Patienten. Ab 2 Patienten im Raum ist es eine Parallelbehandlung, ab 3 Patienten ist es eine Gruppe. Egal wieviel Therapeuten dabei sind. Bei der Einzelbehandlung dürfen keine weiteren Patienten im gleichen Raum sein. Die Zulassungsempfehlung schreibt auch für jeden Therapeuten einen extra Raum vor. Ok, wenn es egal ist wie viele Therapeuten vor Ort sind, dann kann ich ja gleichzeitig mehrere Patienten behandeln, Haupsache jeder Patient befindet sich in einem separaten Raum und ich "hüpfe" zwischen den Räumen hin und her und kann trotzdem für jeden Patienten eine Einzeltherapie abrechnen? Cooooool!!! https://www.physio.de/php/meldung.php?id=9781BSG-Urteil mit bundesweiter und berufsübergreifender Wirkung09.01.2019Bisher war es so: Wenn der Inhaber einer Praxis für Ergotherapie einen Therapeuten ausschließlich für Hausbesuche eingestellt hat, musste ein Nachweis für einen leeren Praxisraum für den mobilen Therapeuten erbracht werden. Durch drei Instanzen hat sich nun die Ergotherapeutin Heidi Froboeß mit Unterstützung des Bundesverbandes für Ergotherapeuten in Deutschland (BED e.V.) geklagt und endlich vor der höchstrichterlichen Instanz, dem Bundessozialgericht (BSG), Recht bekommen:Zulassungsstellen dürfen nicht die Zulassungserweiterung für Hausbesuchstherapeuten in der Ergotherapie wegen fehlender Räume verweigern, wenn diese nur mobil unterwegs sind (Aktenzeichen B 3 KR 2/17 R). Ein Präzedenzfall, der mit Sicherheit auch auf andere Heilmittelerbringer Auswirkungen hat!Fünf Jahre hat Heidi Froboeß mit BED gegen den „Leerraum“ stellvertretend für alle Therapeuten gekämpft. Wie der Anwalt C. Rohlfs bestätigte, hat das Urteil bundesweite Wirkung, da von höchster Instanz entschieden. Konkret bedeutet dies, dass die räumlichen Mindestvoraussetzungen nur für tatsächlich in der Praxis durchgeführte Therapieeinheiten gelten und gleichzeitig zusätzlich laufende Hausbesuche erlaubt sind. Für eine fachgerechte Hausbesuchsbehandlung ist also ein leerer Raum in der Praxis nicht mehr erforderlich! Was selbstverständlich klingt, musste erst erstritten werden. Dass man bisher einen Extra-Alibi-Raum brauchte, grenzt ans Absurde.„Jedes Urteil bezieht sich erst einmal auf den Einzelfall“, erläutert Rohlfs. „Aber da die höchste Instanz entschieden hat, kann sich jetzt jede beruflich ähnliche Konstellation darauf berufen.“ Der BED bietet jedem Therapeuten seine Unterstützung an, falls es wider Erwarten Probleme gäbe.Mit der schriftlichen Urteilsbegründung wird in den nächsten Monaten gerechnet. Wenn es soweit ist, wird sie bei physio.de in der Infothek unter der Rubrik „Urteile“ einzusehen sein.Ul.Ma. / physio.de
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