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Diskussionsforum

Praxisräume erweitern

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2. März 2020 19:53 # 1
Registriert seit: 27.11.2011
Beiträge: 226

Guten Abend.

Ich habe -endlich- die Möglichkeit die bestehende Praxis zu erweitern. Praxis befindet sich im EG eines Wohngebäudes mit mehreren Wohnungen. Haupteingang rein gleich links Eingang Praxis. Nun ist es so dass gegenüber die Wohnung frei wird. Also Haupteingang rechts. Diese Wohnung hat 70qm, 2 Räume. Kann ich diese als Therapieräume noch zusätzlich mit aufnehmen? In den Zulassungsvoraussetzungen steht dass die Praxisräume zusammenhängend sein sollten. Wir möchten gerne unser Angebot um den Schienenbau erweitern. Hierzu wären die Räume perfekt.

Alternativ wäre es möglich dort die Mitarbeiterräume unterzubringen und Lagerfläche zu schaffen.

Vielen Dank für Eure Hilfe.
Grüße Kramela
3. März 2020 11:48 # 2
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Antrag mit Raumskizze bei der ARGE stellen. Es gibt immer wieder Einzelfallenscheidungen. Deine Alternative geht auf alle Fälle, wenn das zuständige Bauamt einer Nutzungsänderung zustimmt.

LG falladar
3. März 2020 12:02 # 3
Registriert seit: 10.02.2005
Bundesland: Niedersachsen
Beiträge: 655

Geht es hier nicht in erster Linie um die Genehmigung durch die Krankenkassen?
An die würde ich mich direkt wenden, damit Du auf der sicheren Seite bist.

Viel Erfolg!
Karsten
R46.2 – und Spaß dabei!
3. März 2020 14:47 # 4
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476

Geändert am 03.03.2020 14:52:00
So weit ich weis mit Kassenzulassung geht das so nicht, es würde allerdings gehen, wenn du dies als zweite Praxis anmelden würdest. Das geht ja an sich immer. Hast halt dann zwei IK Nummern.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
3. März 2020 19:51 # 5
Registriert seit: 27.11.2011
Beiträge: 226

Vielen Dank schonmal.

Leider habe ich heute vergebens auf den Rückruf vom DVE gewartet. Ich probiere es morgen wieder.

Fallstar, wieso Bauamt und Arge?
Ja es geht um die Kassenzulassung.

Weitere Praxis anmelden wäre die letzte Möglichkeit...

Ist es denn grundsätzlich möglich wenn die Mitarbeiterräume "ausgegliedert" sind? Laut Rahmenbedingungen muss man nicht mal Platz für diese haben..
4. März 2020 10:55 # 6
Registriert seit: 25.05.2008
Beiträge: 943

Hallo kramela,
>>.... und Arge? ...<< dies hat nix mit dem Arbeitsamt zu tun ...dies ist die gemeinsame Stelle für Zulassungen bei den KK.;)
MfG
Igelchen
"Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt."
dt. Sprichwort
4. März 2020 12:03 # 7
Registriert seit: 27.11.2011
Beiträge: 226

Guten Tag!

Ja Arge war mir klar, nur eben Bauamt nicht.

Habe jetzt mit dem Verband und dann mit der zuständigen Zulassungsstelle alles besprochen.
Fazit: alles kein Problem. Zusätzliche Räume wären sogar im anderen Stockwerk erlaubt, solange es das gleiche Gebäude ist. Da der Wartebereich in den bestehenden Räumen ist, kein Problem. Man geht ja mit dem Patienten dann zusammen "rüber". Da ist keiner alleine drüben. Dass ist denen wichtig.
Ansonsten würde dass alles gelockert seit dem Zusammenschluss mit der Arge.

Ich bin sehr glücklich und voller Tatendrang :-)
Vielen Dank allen
5. März 2020 09:03 # 8
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Zitat / kramela hat geschrieben:
Fallstar, wieso Bauamt und Arge?
Ja es geht um die Kassenzulassung.
Ist es denn grundsätzlich möglich wenn die Mitarbeiterräume "ausgegliedert" sind?


ARGE => https://www.zulassung-heilmittel.de/ Link

Das örtliche Bauamt ist zuständig für Nutzungsänderungen. In einigen Gegenden darf aktuell kein Wohnraum in Gewerberäume umgewandelt werden. Das Bauamt gibt dir u.a. auch vor welche Brandschutzeinrichtungen bei einer Nutzungsänderung nachgerüstet werden müssen.

Eine Ausgliederung der Mitarbeiter-/Personalräume ist kein Problem. Die Kassenzulassung bezieht sich nur auf die Behandlungsräume.

LG falladar
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