6. März 2020 15:44 # 1 gned Registriert seit: 06.02.2008 Beiträge: 19 Hey kennt sich jemand aus ?Ist Samstag eine andere Bezahlung vorgesehen ?Darf ein Angestellter der 2 Arbeitgeber hat, bei einem Arbeitgeber ( Praxis) Samstags arbeiten?Auf Minijob oder Teilzeit ?Vielen Dank für die Hilfe. Zitieren
6. März 2020 16:02 # 2 falladar Ehemaliges Mitglied Beiträge: 1376 Der Samstag ist ein Werktag und somit ein normaler Arbeitstag. Wer also am Samstag arbeitet hat keinen gesetzlichen Anspruch auf Zulagen wie für Sonntags- und Feiertagsarbeit. Die maximale tägliche Arbeitsdauer regelt das Arbeitszeitgesetz ArbZG.Linkhttps://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/BJNR117100994.htmlLG falladar Zitieren
7. März 2020 14:14 # 3 gned Registriert seit: 06.02.2008 Beiträge: 19 Vielen lieben Dank für das Antworten. Zitieren