Registriert seit: 17.07.2005
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Geändert am 19.03.2020 18:08:00
Hallo ihr Lieben, ich habe zwei Minijobber angestellt, die im Monat Patientenanzahl xy betreuen müssen. Jetzt kann eine der beiden keine Klienten mehr betreuen, weil das Seniorenheim dicht gemacht hat. Bei der Anderen sieht es fast genauso aus, bis auf eine Klienten, die sie betreuen könnte. Jedoch hat sie mir heute gesagt, dass sie ein sehr schlechtes Bauchgefühl habe sie zu behandeln in der jetzigen Zeit. Sie kennt die Klienten auch nicht und würde als Ersatz einspringen. Ältere Seniorin.. Wie muss ich als Arbeitgeber agieren? Muss ich trotzdem das Gehalt weiter zahlen? Ich würde mich über eure Hilfe freuen Liebe Grüße
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Registriert seit: 10.09.2002
Beiträge: 406
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Da Kurzarbeitsgeld für 450,- Kräfte nicht greift, kannst du dir ja ausrechnen, wie lang du aus Kulanz oder wie auch immer du das nennen magst, in der Lage bist das Gehalt für zwei Kräfte zu stemmen, ohne das etwas erwirtschaftet wird. Alternativ zahlst du nur noch den Stundenlohn aus für die tatsächliche Anwesenheit im Betrieb oder du beendest die Arbeitsverhältnisse. Ist leider so.
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ergo-ex
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 338
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ich bin ja inzwischen selbst Minijobber . Es gibt wohl die Möglichkeit,dass du, als AGin, mit bestimmen Konditionen sowohl für dich, als auch deine Kräfte sorgen/kündigen kannst. Ich hab versucht, das für dich zu guuugeln- es ist zuviel und zu speziell. Bitte guck selbst. Verdi zb ist eine gute Quelle, ich finde einfach die Seite nicht mehr, wo ich das gerade heute morgen noch gelesen habe
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