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Therapie via Videochat

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21. März 2020 14:30 # 1
Registriert seit: 10.02.2006
Bundesland: Baden-Württemberg
Beiträge: 63

Hallo liebe Kollenen/innen,

mittlerweile wurde es ja gestattet, dass Therapien via Video-Chat oder Telefonie durchgeführt werden darf. Hierzu habe ich einen guten Tip bekommen. Es können sich alle Therapeuten bei www.sprechstunde.online.de anmelden und dort via Videochat Therapien durchführen. Und das ganze kostenlos. Der Datenschutz ist hier besser, wie bei Skype oder ähnlichem.

Sicherlich können wir damit nicht alle Patienten helfen. Aber dem ein oder anderen sicherlich.

Gutes Durchkommen in dieser schwierigen Zeit. Und wenn es noch hilfreiche gute Tips gibt fände ich es schön, wenn diese geteilt werden.

Gruß
M.W.
21. März 2020 15:15 # 2
Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 27

Danke für den Tip 😊 wie geht das dann mit den Unterschriften pro Therapie-Einheit?
Viele Grüße
21. März 2020 15:26 # 3
Registriert seit: 10.02.2006
Bundesland: Baden-Württemberg
Beiträge: 63

Anscheinend reicht es, wenn der Patient per Mail die Behandlung bestätigt.
21. März 2020 19:21 # 4
Registriert seit: 15.01.2009
Beiträge: 15

Hallo liebe Kollegen,

das o.g. Thema hab ich noch nicht in "Angriff" genommen.

Betrifft das "go" alle Bundesländer?
Welche technischen Mittel/ Medien sind notwendig?

Ist auch ein Telefonat/ Beratung/ Kriesenintervention ect., machbar, sprich abrechenbar ?
Danke .
Kommt alle gut durch diese Zeit .!!!!!:
21. März 2020 19:40 # 5
Registriert seit: 15.01.2009
Beiträge: 15

Hallo liebe Kollegen,

das o.g. Thema hab ich noch nicht in "Angriff" genommen.

Betrifft das "go" alle Bundesländer?
Welche technischen Mittel/ Medien sind notwendig?

Ist auch ein Telefonat/ Beratung/ Kriesenintervention ect., machbar, sprich abrechenbar ?
Danke .
Kommt alle gut durch diese Zeit .!!!!!:
22. März 2020 08:09 # 6
Registriert seit: 10.02.2011
Beiträge: 3

Vielen Dank für den Tip, ich habe mir das mal angeschaut. Es ist ja für Ärzte ausgelegt. Bei der Anmeldung soll mein seine Approbationsurkunde hinterlegen. Wird die der Ergo’s da auch akzeptiert?
Bin für mehr Infos dankbar.
Das ist ja ganz neues Gebiet für uns. Ich würde mich freuen, wenn wir unsere Ideen zur Umsetzung teilen.
Kommt alle gut durch die Zeit und bleibt gesund!
22. März 2020 14:04 # 7
Registriert seit: 31.08.2007
Beiträge: 518

Geändert am 22.03.2020 14:16:00
Hallo,

finde dieses Tutorial hilfreich, bezieht sich aber nur auf: Link

Tutorial: (Danke, lieber Michael::smile::): Link

Auszug der Startseite vom DVE:
"Sofern die einzelne Therapieeinheit aus therapeutischer Sicht auch im Rahmen einer telemedizinischen Leistung (Videobehandlung) stattfinden können, ist dies mit vorheriger Einwilligung der Versicherten möglich. Auf der Rückseite der Verordnung ist die Therapie als Videobehandlung „V“ oder „Video“ zu kennzeichnen. Die Bestätigung der erbrachten Leistungen durch die Versicherten kann auch auf elektronischen Wege (auch per E-Mail als Bestätigung) erfolgen."

Als Approbations-Urkunde kann unsere Urkunde eingescannt werden, sie wird akzeptiert. Wir können unsere Profession eintragen, obwohl die Plattform grundsätzlich für Ärzte konzipiert wurde.
Großer Vorteil: Diese als sicher geltende Plattform wird erstmal kostenfrei zur Verfügung gestellt!!!::thumbup::

Bin mal gespannt, werde es nächste Woche ausprobieren...

Beste Grüße
22. März 2020 19:51 # 8
Registriert seit: 28.12.2003
Beiträge: 113

Habt Ihr eine Ahnung, wie das später von den KK vergütet wird. Wir machen viele PFB, da macht ein Telefonat oft Sinn, aber es wird vermutlich nicht wie eine PFB vergütet, auch wenn es ein längeres Telefongespräch war oder ein Kontakt über Video. Weiß jemand von Euch darüber schon mehr?
22. März 2020 20:01 # 9
Registriert seit: 31.08.2007
Beiträge: 518

Meines Erachtens gibt es keine gesonderten Preislisten. Die Behandlung müsste unter normalen Konditionen vergütet werden, es gibt ja auch keine Extraziffern die ausgelobt wurden, wie z. B. bei Parallelbehandlungen.

Bleibt gesund...
23. März 2020 18:49 # 10
Registriert seit: 15.03.2006
Beiträge: 102

Also ich habe das heute ausprobiert mit mäßigem Erfolg. Wenn der Patient nicht ausreichend technisch ausgestattet ist wird das nichts, einmal war es so das ich die Patientin nicht hören konnte aber sehen und sie nicht. Einmal ging beides nicht. Erst beim dritten hatte es geklappt. Abgerechnet wird als Tipp über den Beleg von der Seite (Protokoll welches die Seite erstellt über die Sitzung) mit einem V im Rezept.

Begeistert bin ich darüber nicht.
24. März 2020 07:44 # 11
Registriert seit: 10.02.2006
Bundesland: Baden-Württemberg
Beiträge: 63

Hallo Finia,
ich habe meine Berufsurkunde hochgeladen. Das hat gereicht.

Telefonberatung geht auf. Du musst dann auf dem Rezept den Termin mit einem T vermerken. Bei Video-Behandlung mit V.

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