Registriert seit: 10.02.2006
Bundesland: Baden-Württemberg Beiträge: 63
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Hallo liebe Kollegen/innen, ich habe diese Woche versucht mich mit dem Thema Kurzarbeit auseinander zu setzen. Das ganze ist für mich ein großer Dschungel und man kommt ja auch niergends durch um gute Auskünfte zu bekommen. Der Fall in meiner Praxis: ich sitze in Stuttgart, also BaWü. Bislang haben wir geöffnet. Eine Mitarbeiterin ist schwanger und ab sofort von mir mit Arbeitsverbot daheim. Somit muss ich mir um ihr Gehalt schon einmal keine Sorgen mehr machen. Die zweite Mitarbeiterin war diese Woche krank und dann im Anschluss im Urlaub für 1 1/2 Wochen. Die dritte ist nun wegen Kindkrank daheim, da ihre Tocher Grippeähnliche Symptome zeigt. Die Tochter wurde aber nicht auf Corona getestet. Nummer Drei hat zudem viele Überstunden und soll diese nun abbauen. Nun meine Fragen: Kann ich die Mitarbeiterin in Kurzarbeit schicken, die im Urlaub ist? Oder muss ich warten bis die wieder daheim ist. Kann ich Mitarbeiterin Drei, mit den vielen Überstunden, erst in Kurzarbeit schicken, wenn die Überstunden abgebaut sind? Wenn hier jemand schon Erfahrungen oder Infos hat wäre ich sehr dankbar. Ich denke wir sollten uns so gut wie es geht vernetzen und austauschen.
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Registriert seit: 21.02.2004
Beiträge: 5
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Hallo ErgoNapi, Soweit ich weiß, müssen alle Überstunden und der Resturlaub vom Vorjahr aufgebraucht sein, um Kurzarbeit beantragen zu können. Der vorher genehmigte Urlaub deiner Mitarbeiterin bleibt unberührt. Da kannst du erst danach Kurzarbeit beantragen. LG Katrin
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Registriert seit: 16.10.2007
Beiträge: 318
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Monatlich muss angegeben werden wie viele Stunden an Arbeitszeit ausgefallen sind. Macht der Mitarbeiter Urlaub hat er für diese Tage seine Sollstunden, somit keinen Arbeitsausfall. Bei mir kümmert sich mein Steuerberater um die Meldung. LG Lilly
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Registriert seit: 10.02.2006
Bundesland: Baden-Württemberg Beiträge: 63
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Danke für die Tips. Mein Steuerberater hatte irgendwie nicht so die Ahnung habe ich das Gefühl. Aber er hat mich an die Lohnbuchhalterin seiner Kanzlei weiter gegeben. Die scheint sich besser auszukennen.
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Registriert seit: 10.02.2011
Beiträge: 3
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Du brauchst zwingend vorher die vertragliche Grundlage zur Kurzarbeit. Einfach so geht das nicht. Wenn es nicht vorher schon im Vertrag verfasst wurde, was eher unwahrscheinlich ist, muss der Arbeitnehmer zustimmen. Überstunden sind abzubauen. Resturlaub aus 2019 auch und nicht fest verplanter Urlaub aus 2020 kann angewiesen werden.
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Registriert seit: 30.07.2001
Bundesland: Baden-Württemberg Beiträge: 112
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Geändert am 23.03.2020 00:05:00
Hallo, und was ist, wenn ich gerade null (keine) Überstunden habe ? Die Altenpflege(!)heime (in Ba-Wü zumindest) verbieten jetzt bekanntlich Hausbesuche von sog. externen Therapeuten. Da ich aber zu ca. 75% solche Patienten zu betreuen habe, bin ich also binnen kürzester Zeit mit massig Stunden im Minus. Kann das wirklich so sein? Telebehandlung fällt weg, da das Klientel entweder motorisch-funkt. behandelt wird und/oder mehr oder minder dement ist. (Von PCs im Zimmer ganz zu schweigen). Frage: Kann der PI nur für EINZELNE MAs Kurzarbeit beantragen ? (Telefonauskünfte momentan hoffnungslos, da überlastet). Vlt. weiß hier ja jmd. mehr. Thxx.
3~°
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Registriert seit: 16.10.2007
Beiträge: 318
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Geändert am 22.03.2020 20:17:00
Hallo Micha, Ich hab die Kurzarbeit über meinen Steuerberater beantragt ( Lohnbuchhaltung dort). Meine beiden haben unterschiedliche Kurzarbeit. Also auch möglich nur eine in 100% Kurzarbeit, wenn diese nichts zutun hat, eine weiter aber noch 50% zu tun, dann diese nur zu 50% Kurzarbeit. Ich bin froh nur dass sich darum gekümmert wird,und ich nur das Schreiben für die Mitarbeitermachen musste. Ausfallmeldungen dann nur per Mail an Steuerberater LG
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Registriert seit: 30.07.2001
Bundesland: Baden-Württemberg Beiträge: 112
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Geändert am 23.03.2020 00:47:00
Oki, dankö !
3~°
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