Ich habe zwei Fragen, die wir auch an den DVD geschrieben haben, aber noch keine Antwort bekommen haben....vielleicht hat ja jemand von euch Konkretes dazu gehört?
1. Wenn wir unsere Praxis selber schließen ( Bremen), kann man uns dann später wegen „ unterlassener Hilfeleistung“ belangen? Immerhin haben wir ja einen Vertrag mit den Krankenkassen...
2. Unsere eine Praxis liegt in einem Seniorenheim ohne eigenen Zugang. Das Heim wurde geschlossen und wir dürfen auch die Patienten im Heim nicht mehr behandeln. Es heißt ja, dass externe Heilmittelerbringer eigentlich in Heime dürfen. Sind wir dann nicht extern, weil unsere Praxis ja direkt im Haus liegt???
Vielen Dank für eure Beiträge.
|