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Diskussionsforum

Entwurf eines Gesetzes zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen

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24. März 2020 12:27 # 1
Registriert seit: 26.02.2016
Beiträge: 67

Hallo,

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/C/Entwurf_COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz.pdf

Wenn ich solch einen Entwurf lese, keimt Hoffnung in mir auf!

1. Das Heilmittelerbringer und ihre Verbände feststellen das sie nur gemeinsam eine Stimme haben welche ernsthaft wahrgenommen werden wird.

2. Das es ein zweites Gesetzt geben wird/muss in welchem wir Heilmittelerbringer ähnlich Versorgt werden wie es zu Recht auch den niedergelassenen Ärzten versprochen wird.

Ich versuche seit 14 Tagen Schutzkleidung zu organisieren.
Kreis Gesundheitsamt sagt :" Wenden Sie sich an die Kassenärztliche Vereinigung!"
Die KV SH sagt: „Wer hat das gesagt? das stimmt nicht! Versorgt werden nur Behörden, Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte.“

Über Umwege werden mir FFp 2 Masken für ZEHN Euro pro Stück angeboten?!

In jedweder Institution wird erklärt das man Verständnis haben muss, es sei ja eine Ausnahmesituation.
Es ist schwer einzuordnen wie unser Berufsstand wahrgenommen wird.
Ich habe mich da auch zu wenig drum gekümmert.

Lessons Learned

luft gemacht.

Bleibt gesund

Hannes
24. März 2020 15:01 # 2
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Dann wäre es wohl Zeit für eine bundesweit tätige Therapeutenkammer.

LG falladar
25. März 2020 09:54 # 3
Registriert seit: 30.07.2001
Beiträge: 2

Geändert am 02.05.2022 15:56:00
*
25. März 2020 13:42 # 4
Registriert seit: 10.09.2002
Beiträge: 406

@ergoland
Danke für Deinen Beitrag !
Natürlich trifft uns diese Situation alle unvorbereitet und finanzielle Rücklagen (wenn vorhanden) werden schneller schmelzen als das Eis in der Sonne. Ich persönlich kann mir zum jetzigen Zeitpunkt kurzfristige Finanzspritzen ebenfalls, wie alle anderen Berfusgruppen, nur erhoffen - kenne jedoch niemanden, der bisher schon etwas erhalten hat, bzw. einen positiven Bewilligungsbescheid in Händen hält. Kurzarbeit ist keine dauerhafte Lösung und der Umgang im Allgemeinen mit diesem Problem sowie die Vorgaben der sogenannten Verantwortlichen oftmals nur schwammig und uneinheitlich formuliert.
Bin ich jetzt als Praxis einzustufen wie eine Massagepraxis / Frisör? Wie soll ich 1,5 m Abstand zum Patienten einhalten?
Schutz für Patienten und Mitarbeiter hinsichtlich Desi, Mundschutz, Handschuhe, Kittel habe ich auschliesslich privat organisieren können und der wirtschaftliche Schaden sowie die Aufrechterhaltung von Arbeitsplätzen ist für niemanden absehbar.
Anscheinend sind wir nun doch "systemrelevant" - fragt sich jedoch wie lange noch und ob diese Meinung auch geteilt wird.
Es konnten doch seitens der Kassen über Jahrzehnte Rücklagen auf Kosten der Patienten und Heilmittelerbringer geschaffen werden, jetzt ist die Zeit gekommen um diese effektiv, notfalls auch per Gesetzbeschluss auszuschütten.
Etwas noch in eigener Sache: Posts wie: "ich habe meine Praxis aufgrund der Verantwortung gegenüber meinen Patienten bereits geschlossen" helfen wirklich niemandem. Überall fehlt die Nennung des Bundeslandes bzw. der Region, Anzahl der Beschäftigten etc. Da es meines Wissens nach keinen länderübergreifenden Beschluss hinsichtlich der Einstellung therapeutischer Dienstleistungen gibt, haben solche Äußerungen kaum bzw. gar keinen verwertbaren Informationsgehalt.
Zu Schließungen der Praxis in Eigenverantwortung gibt es sicherlich mehr als zwei Meinungen, jedoch keinen einheitlichen Konsens, da es an entsprechenden Vorgaben mangelt.
Im gemeinsamen Interesse an einem konstruktiven Austausch in diesem Forum und dennoch vorhandenem Verständnis für das Mitteilungsgefühl Einzelner.
BV


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