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Diskussionsforum

Corona Soforthilfe von Bund und Ländern

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31. März 2020 10:27 # 1
Registriert seit: 10.02.2005
Bundesland: Niedersachsen
Beiträge: 655

Hat jemand von Euch schon Anträge zur Soforthilfe gestellt?

Als Ein-Mann-Praxis kann ich vom Land Niedersachsen 3.000 Euro bekommen, die Anträge sind bei der Niedersachsenbank herunterzuladen.

Die 9.000 Euro Soforthilfe vom Bund sind dort noch nicht online, sollen aber diese Woche online gehen.

Mich interessieren Eure Erfahrungen. Habt Ihr beantragt? Ist schon Geld geflossen?

Haltet durch!
Karsten
R46.2 – und Spaß dabei!
1. April 2020 08:13 # 2
Registriert seit: 10.09.2002
Beiträge: 406

Bin in NRW und habe am Tag der Onlinestellung des Antragformulars selbiges ausgefüllt und abgeschickt.
Die Seite war natürlich komplett überlastet, Eingangsbestätigung kam jedoch 5 Minuten später per mail.
Zwei Tage später (Wochenende lag dazwischen) dann der Bewilligungsbescheid.
Geld habe ich noch nicht erhalten.
1. April 2020 08:18 # 3
Registriert seit: 31.08.2007
Beiträge: 518

Auch wir (NRW) haben Soforthilfe beantragt und nach zwei Tagen den Bewilligungsbescheid bekommen, das Geld soll ab Ende der Woche fliessen.
2. April 2020 13:14 # 4
Registriert seit: 10.09.2002
Beiträge: 406

Kurzes Update: Lohn isch da!
Link
4. April 2020 12:45 # 5
Registriert seit: 13.02.2013
Beiträge: 7

Ich habe jetzt den 3. Anrag gestellt.
Immer mit den Hinweisen: Ist angekommen und wird bearbeitet. => Kann nicht bearbeitet werden weil neues Formular
=> ::mad::
8. April 2020 08:40 # 6
Registriert seit: 22.01.2011
Beiträge: 7

...ich warte immer noch (Bremen)...der Antrag wird bearbeitet, für die Mittel vom Bund muss hier kein extra Antrag gestellt werden, die Soforthilfe vom Land wird von den Bundesmitteln wieder abgezogen! ::ohmy::::mad::
Ein Schelm, wer böses dabei denkt...
11. April 2020 10:33 # 7
Registriert seit: 15.03.2020
Beiträge: 4

Der Rettungsschirm kommt:
„Konkret ist geplant, dass so genannte Heilmittelerbringer wie zum Beispiel Physiotherapeuten, Logopäden oder Ergotherapeuten 40 Prozent der Vergütung aus dem vierten Quartal 2019 als Einmalzuschuss erhalten.“

Quelle: https://www.rnd.de/politik/jens-spahn-rettungsschirm-fur-therapeuten-und-zahnarzte-in-corona-krise-WUUN527TCNG7PH5YWKPRZQF7QM.html
11. April 2020 15:40 # 8
Registriert seit: 12.09.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 278

Krass, und die Zahnärzte bekommen 90 % ihres Jahreseinkommens und dürfen 30 % des dann zuviel gezahlten Zuschusses am Jahresende behalten... unglaublich! Aber wir müssen uns wahrscheinlich über die 40 % des Durchschnittes des letzten Quartals von 2019 als Einmalzahlung freuen. Ist besser als nichts, trotzdem massive Ungerechtigkeit. ::confused::
11. April 2020 20:00 # 9
Registriert seit: 10.09.2002
Beiträge: 406

"40 Prozent der Vergütung aus dem vierten Quartal 2019 als Einmalzuschuss"

Als indiskutable Gegenforderung wären 100% des vorherigen Jahresumsatzes vor Steuern als Zahlung durch die GKV angemessen. Gern nach Prüfung anteilig zurückzuzahlen bei Beendigung der Corona-Krise vor dem 31.12.20.

Das ist aslo der Plan, wie man den systemrelevanten Mittelstand zu retten gedenkt und Arbeitsplätze schützen will?
Ich würde mich sehr freuen, wenn Herr Spahn mit gutem Beispiel vorangeht und in Zukunft mit 40% seines durchschnittlichen Bruttomonatsgehaltes der Vormonate vor Abschluss des Geschäftsjahres 2019 auskäme.


13. April 2020 19:12 # 10
Registriert seit: 15.01.2009
Beiträge: 15

Also , ich kann mal positives berichten .
Meine Soforthilfe wurde innerhalb von 8 Tagen ausgezahlt.
Das war für mich ein SEGEN.
14. April 2020 09:20 # 11
Registriert seit: 13.02.2013
Beiträge: 7

Geändert am 14.04.2020 09:22:00
@ergokram: In welchem Bundesland hast Du Deinen Antrag gestellt?
14. April 2020 11:28 # 12
Registriert seit: 13.02.2013
Beiträge: 7

Geändert am 14.04.2020 11:28:00
Hat sonst noch jemand die Soforthilfe schon erhalten?
14. April 2020 11:47 # 13
Registriert seit: 15.03.2020
Beiträge: 4

Geändert am 14.04.2020 11:48:00
Ich habe Ende März die Soforthilfe in Niedersachsen beantrag und letzte Woche ausbezahlt bekommen.
Ich bin allerdings gespannt, wie es in der "Endabrechnung" dann laufen wird. Zurecht wird sicherlich die Bedürftigkeit der einzelnen Unternehmen überprüft. Ich hoffe allerdings, dass die Verschiebung der Liquiditätslücke (abrechnungsbedingt) berücksichtigt wird. Die meisten von uns werden ja vermutlich erst im Juni/Juli die große Liquiditätslücke vorfinden...
Und Achtung: die Soforthilfe muss auch versteuert werden.

Und die 40% vom Umsatz des 4. Quartals 2019 werden mit Sicherheit auch steuerpflichtiges Einkommen sein...
Darüber kann man sich sicherlich auch berechtigt aufregen, allerdings bin ich froh, dass wir überhaupt einen Rettungsschirm haben.
Wenn ich den Vergleich mit den Zahnärzten richtig verstehe, dann stehen wir nicht so schlecht da: wir dürfen 40% behalten, die Zahnärzte nur 30%. Vorteil für die Zahnärzte ist natürlich, dass sie erstmal 90% des Umsatzes bekommen. Aber von diesen 90% werden sie 60% irgendwann zurückzahlen müssen.
14. April 2020 18:13 # 14
Registriert seit: 03.01.2011
Beiträge: 383

Der Unterschied ist: Zahnärzte bekommen 90% (dürfen 30% behalten) im Vergleich des kompletten Jahres 2019. Wir nur 40% von den letzten 3 Monaten von 2019. Wobei natürlich auch zu beachten ist, das ein Zahnarzt vermutlich deutlich mehr Privatzahlende Leistungen hat, die dann (da es ja offenbar nach den Zahlung der GKV geht) dann alle nicht berücksichtigt werden
17. April 2020 15:16 # 15
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476

Kann man eigentlich jetzt schon den Antrag bezüglich dieser 40% stellen. Ist da schon ein Formular vorhanden.

Ich komme aus Bayern.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
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