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Diskussionsforum

Vertretung Ergotherapeutin

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23. April 2020 17:16 # 1
Registriert seit: 27.09.2006
Beiträge: 15

Hallo, ich schildere erstmal die Situation und es würde mich interessieren was ihr für eine Meinung dazu habt.
Ich habe bis Anfang des Jahres in einer sozialtherapeutischen Wohnstätte als Ergotherapeutun gearbeitet. Ich bin die einzige Ergotherapeutin in der Wohnstätte und war verantwortlich für Angebote der Ergo, Einzel- und Gruppentherapien. Anfang des Jahres hab ich dann das Angebot bekommen, innerhalb der Firma in unsere Beratungsstelle zu wechseln, als Vertretung während der Elternzeit für die andere Ergotherapeutin. Wir sind die Einzigen innerhalb der Firma. Jetzt wurde meine Stelle mit einer Person ohne medizinische Ausbild besetzt. Sie bezeichnet sich als Ergotherapeutin und macht meine Therapien weiter als Ergo. Ohne Absprache mit mir. Ich habe während meiner Ausbildung gelernt, das dies strafbar ist. Aber wie würdet ihr euch an meiner Stelle jetzt verhalten? Meine ehemalige Chefin reagiert nicht auf meine Hinweise, bzw. spielt es herunter oder geht mir aus dem Weg.
Danke für eure Meinungen.
26. April 2020 17:53 # 2
Registriert seit: 13.03.2011
Beiträge: 201

Wenn diejenige wirklich keine entsprechende Ausbildung vorweisen kann....

Was ist denn dein Gedanke dazu? Was möchtest du gern tun?
Liebe ist, dem Geliebten zu geben, was er braucht. Der Geliebte wird dir geben, was du brauchst, wenn du die Erwartung aufgibst, etwas zu bekommen. [Anita Balser]
27. April 2020 15:11 # 3
Registriert seit: 04.08.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 1247

Gesetz über den Beruf der Ergotherapeutin und des Ergotherapeuten (Ergotherapeutengesetz - ErgThG)
Ergotherapeutengesetz vom 25. Mai 1976 (BGBl. I S. 1246), das zuletzt durch Artikel 30 des Gesetzes vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307) geändert worden ist"

III. Abschnitt
Bußgeldvorschrift
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 7

(1) Ordnungswidrig handelt, wer

1.
ohne Erlaubnis nach § 1 die Berufsbezeichnung "Ergotherapeutin" oder "Ergotherapeut",
2.
ohne Erlaubnis nach § 8 Abs. 2 Satz 1 die Berufsbezeichnung "Beschäftigungstherapeut", "Beschäftigungstherapeutin", "Beschäftigungs- und Arbeitstherapeut (Ergotherapeut)" oder "Beschäftigungs- und Arbeitstherapeutin (Ergotherapeutin)" oder
3.
entgegen § 9 Abs. 3 Satz 2 die Berufsbezeichnung "Beschäftigungs- und Arbeitstherapeut" oder "Beschäftigungs- und Arbeitstherapeutin"

führt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro geahndet werden.
Signaturen lesen ist Zeitverschwendung!
27. April 2020 16:22 # 4
Registriert seit: 27.09.2006
Beiträge: 15

Super. Dankeschön.
Und wohin müßte ich mich dann wenden, wenn ich mich dafür entschiede, dies zu melden, bzw. anzuzeigen?
28. April 2020 14:59 # 5
Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 1191

Habt ihr einen Betriebsrat? Dann würde ich mich erstmal da beraten lassen.
Den eigenen Arbeitgeber anzuzeigen ist immer so eine Sache. Aber so laufen lassen darf man es auch nicht.
Hast du denn etwas schriftliches wo drin steht das sie als Ergo arbeitet und Ergotherapie macht. Patientenplan oder änliches?
28. April 2020 18:46 # 6
Registriert seit: 27.09.2006
Beiträge: 15

Leider haben wir keinen Betriebsrat. Ich bin in einem Verein angestellt, welcher aus einer Wohnstätte, eine ambulante Betreuung und eine Kontakt und Beratungsstelle besteht. Die Personen die diese Bereiche leiten, bilden den Vorstand plus eine stellvertretende Leitung und eine weitere Person die ebenfalls im Verein angestellt ist. Ich habe mich schon an den Vorstand gewandt. Das Thema wurde besprochen, aber mehr auch nicht. Deshalb auch meine Ratlosigkeit.
29. April 2020 09:05 # 7
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Zitat / elfma hat geschrieben:
Leider haben wir keinen Betriebsrat. Ich bin in einem Verein angestellt, welcher aus einer Wohnstätte, eine ambulante Betreuung und eine Kontakt und Beratungsstelle besteht. Die Personen die diese Bereiche leiten, bilden den Vorstand plus eine stellvertretende Leitung und eine weitere Person die ebenfalls im Verein angestellt ist. Ich habe mich schon an den Vorstand gewandt. Das Thema wurde besprochen, aber mehr auch nicht. Deshalb auch meine Ratlosigkeit.

Du hast jetzt die Wahl zwischen Pest und Cholera. Entweder du wechselst wieder in deinen alten Bereich zurück und sorgst damit dafür, das die Bewohner therapeutische Unterstützung von einer ausgebildeten Ergotherapeutin bekommen, oder du bleibst auf deinem neuen Posten hocken und arbeitest weiter gegen deinen Arbeitgeber ohne ihm eine wirkliche Alternative anbieten zu können/zu wollen. Welche Alternativen hast du denn deinem Unternehmen anzubieten? Kannst/willst du an beiden Positionen jeweils zu 50% arbeiten? Kannst/willst du die "Person ohne medizinische Ausbild" anleiten und unterstützen? Bist du aktuell in der betrieblichen und fachlichen Position die "Person ohne medizinische Ausbild" in ihrer Tätigkeit anzuleiten? Hast du Bewerber mit der fachlichen Qualifikation, die der Arbeitsbeschreibung des aktuellen Arbeitsplatzes der "Person ohne medizinische Ausbild" entsprechen, oder ist es dir einfach nur egal was mit den Bewohnern passiert, hauptsache du hast dein Ego als Ergo befriedigt? Vielleicht kannst du deinem Unternehmen auch helfen, indem du eine Arbeitsplatzbeschreibung für deine alte Position verfasst, mit der die "Person ohne medizinische Ausbild" ihre Arbeit mit den Bewohnern fortführen kann, ohne das sie dies als Therapie anbietet bzw. sich selbst als Ergotherapeutin bezeichnen muss. Allerdings bist du dann für deinen alten Posten überqualifiziert, wenn deine Kollegin aus der Elternzeit zurückkommt und ihre alte Stelle zurückbekommt.

LG falladar
30. April 2020 13:11 # 8
Registriert seit: 26.02.2016
Beiträge: 62

Du sagst:

''Jetzt wurde meine Stelle mit einer Person ohne medizinische Ausbild besetzt. Sie bezeichnet sich als Ergotherapeutin und macht meine Therapien weiter als Ergo.''

Raptor hat den gesetzlichen Part zitiert.

Ich würde sagen es ist Betrug, wenn dort vielleicht sogar noch weiter abgerechnet wird und es ist deine Pflicht dies zu melden. Sonst machst du dich letztlich mit strafbar.

Gruß
Hannes

30. April 2020 15:52 # 9
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Zitat / HaWe hat geschrieben:
Ich würde sagen es ist Betrug, wenn dort vielleicht sogar noch weiter abgerechnet wird und es ist deine Pflicht dies zu melden. Sonst machst du dich letztlich mit strafbar.


elfma macht sich nicht strafbar weil sie ihrer Nachfolgerin gegenüber nicht weisungsbefugt ist und sie ihre Bedenken der Geschäftsleitung gemeldet hat. Sie hat somit ihre Möglichkeiten innerhalb des Unternehmens ausgeschöpft.

Ob die Bezeichnung "Ergotherapie" für die Einrichtung abrechnungsrelevant ist und sich dadurch ein Abrechnungsbetrug ergibt, wurde hier nicht dargelegt. Ob die Nachfolgerin explizit als Ergotherapeutin eingestellt wurde und die Arbeitsbeschreibung eine Ergotherapeutin zwingend vorschreibt wurde hier von elfma auch nicht dargelegt. Ob die bisherige Tätigkeit von elfma wirklich therapeutischen Charakter hatte und nicht auch unter der Bezeichnung "Beschäftigung" weitergeführt werden kann und somit in diesem Sinne keine "Therapie" darstellt und einer ausgebildeten Ergotherapeutin bedarf wurde von ihr auch nicht dargelegt.

Es kann hier viel hineininterpretiert werden und man kann je nach Lesart und eigener Erfahrung zur einen wie zur anderen Seite hin tendieren. Gibt es Mißstände und ich weiß nicht wie ich weiter vorgehen soll um Schaden von Personen abzuwenden, dann kann ich eine Anzeige bei der Polizei machen oder in dringenden Fällen den Notruf wählen. Geht es nur um rechtliche Sachen, kann ich einen Anwalt befragen, der sich auf dieses Fachgebiet spezialisiert hat, wenn ich über den Betriebsrat, die Geschäftsleitung, Gewerkschaft, Berufsverband, ect. nicht weiter komme. Da es sich hier um eine berufspolitische Frage handelt, würde ich einen der beiden Berufsverbände mit ins Boot holen und mich hier beraten lassen.

MfG falladar
30. April 2020 19:22 # 10
Registriert seit: 27.09.2006
Beiträge: 15

Hallo falladar und HaWe,
danke für eure Beiträge. Die Ergotherapie im Wohnheim gehört mit zum Angebot der Tagesstrukur und wird nicht extra abgerechnet. Die Wohnstätte darf sich als sozialtherapeutische Wohnstätte bezeichnen, weil es einen Ergotherapeuten gibt. Mir persönlich geht es nicht um mein Ego als Ergotherapeutin. Ich finde es nicht richtig jemand Ungelernten der auch erst seit kurzer Zeit in der Wohnstätte arbeitet, auf diese Stelle zu setzen. Da ich mir nicht vorstellen kann, das die Bewohner so professionelle Hilfe erhalten. Die aus meiner Sicht, gerade für chronisch psychisch Kranke Menschen sehr wichtig ist. Ich kann leider auch nicht so ohne Weiteres wieder zurück. Aber ich werde mir Gedanken machen, was ich tun kann, um eine vernünftige Lösung zu finden.
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