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Diskussionsforum

Spahns Rettungsschirm für Heilmittelerbringer

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24. April 2020 11:45 # 1
Registriert seit: 26.08.2007
Beiträge: 308

Hallo ins Rund,

es hieß doch, der soll letzte Woche verabschiedet werden?
Ich finde nirgends neue Informationen bzw. Quellen, außer das Verkünden der Absicht.

Oder sollte es wieder einfach nur ein schön publikumswirksames Statement gewesen sein?

Gruß und Kopf hoch an Alle,

kaenguru
Im Alter möchte ich nicht jung aussehen, sondern glücklich.
24. April 2020 12:07 # 2
Registriert seit: 13.02.2013
Beiträge: 7

Soweit mir bekannt ist hat Herr Spahn seinen Plan vom 14.04. bereits am 20.06. in einer Pressekonferenz wieder verworfen. Und zwar Infolge einer Gleichstellung aller Berufe und deren Probleme.
24. April 2020 12:41 # 3
Registriert seit: 10.09.2002
Beiträge: 406

Geändert am 24.04.2020 13:14:00
Es gab ein Interview mit Roy Kühne und dem DVE, in welchem Herr Kühne recht optimistisch klang, beim Herrn Gesundheitsminister Spahn auf kameradschaftliche Weise eben besagten Rettungsschirm erwirkt zu haben.
"Und dann hab ich so gesagt, Mensch Jens - lass doch so machen. Und der Jens dann so: OK, Roy - läuft."

Wenige Tage später sind wir zwar systemrelevant, aber gleich zu setzen mit einem Frisörsalon.
Politik, meine Damen und Herren.
24. April 2020 12:48 # 4
Registriert seit: 26.08.2007
Beiträge: 308

Aha?! Ich nehme an, 20.04., nicht 20.06.
Also publikumswirksamer Gag, denn die Verwerfung des Plans ist nicht so umfangreich kommuniziert...

Gruß, kaenguru
Im Alter möchte ich nicht jung aussehen, sondern glücklich.
24. April 2020 16:46 # 5
Registriert seit: 30.06.2005
Beiträge: 246

Moin,

was wird das hier?

Eine Plauderrunde mit Mutmaßungen aus Unwissenheit!?

Informiert ihr euch nicht?

- DVE

- BED

- https://www.bundesgesundheitsministerium.de/

- https://www.shv-heilmittelverbaende.de/presse/

Grüße


24. April 2020 17:39 # 6
Registriert seit: 10.02.2005
Bundesland: Niedersachsen
Beiträge: 667

Aktuelle Info:

https://physio.de/community/news/url/99/10155/1

Gesundes Wochenende!
Karsten
R46.2 – und Spaß dabei!
6. Mai 2020 20:51 # 7
Registriert seit: 10.02.2005
Bundesland: Niedersachsen
Beiträge: 667

Hallo Leute,

jetzt ist es amtlich. Hoffentlich habt ihr im 4. Quartal 2019 ordentlich abgerechnet:

"die im Covid-19 Gesetz vermissten Schutzmaßnahmen zur Rettung therapeutischer Praxen und zur Sicherstellung der Patientenversorgung wurden nun vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in einer ergänzenden Rechtsverordnung zusammengefasst. Die Rechtsverordnung COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung, tritt am Dienstag, 05.05.2020 in Kraft.

Jeder zugelassene Leistungserbringer (bei Zulassung bis zum 30.09.2019) erhält auf Antrag eine einmalige Ausgleichszahlung i. H. v. 40% des in Q4/2019 mit den GKV abgerechneten (Rechnungsdatum 01.10.-31.12.2019) Vergütungsvolumen,. grundsätzlich einschließlich der von den Versicherten geleisteten Zuzahlung
Die Ausgleichszahlung muss nicht zurückgezahlt werden. Es findet auch keine Verrechnung mit anderen Unterstützungen wie z.B. der Soforthilfe für Solo-Selbstständige/Kleinstunternehmen oder dem Kurzarbeitergeld statt. Dieser Schutzschirm ist als ergänzende Maßnahme zur Rettung therapeutischer Praxen und zur Sicherstellung der Patientenversorgung zu sehen.

Die Antragstellung auf die Ausgleichszahlungen erfolgt bei der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen auf Landesebene. Eine Liste der zuständigen ARGE finden Sie hier: https://www.zulassung-heilmittel.de/).

Bitte beachten Sie, dass der Antrag 15 Tage nach Inkrafttreten dieser Rechtsverordnung, also voraussichtlich ab dem 20.05.2020 bis spätestens zum 30.06.2020 gestellt werden muss. Der Antrag kann nicht formlos gestellt werden. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen. Diese finden Sie nach deren Veröffentlichung hier: https://www.zulassung-heilmittel.de/.

Die Krankenkassen übermitteln die für die Ermittlung des Auszahlungsbetrags erforderlichen Daten an den GKV Spitzenverband Bund übermitteln. Diese übermittelten Daten werden dann vom GKV Spitzenverband innerhalb von 7 Tagen an die ARGE weitergeleitet. Das nähere zum Antragsverfahren und zur Anweisung der Ausgleichszahlung bestimmt der GKV-Spitzenverband bis zum 15.05.2020. Detaillierte Informationen finden Sie nach deren Veröffentlichung unter https://www.zulassung-heilmittel.de/ oder https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/.

In der Rechtsverordnung wird außerdem der Zuschuss zu den erhöhten Hygienemaßnahmen geregelt:
Zur Abgeltung der Kosten für die erhöhten Hygienemaßnahmen wegen Corona (z.B. Masken für die Therapeuten) können Sie für jede Heilmittelverordnung, die Sie in dem Zeitraum vom 05.05.2020 bis 30.09.2020 einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 1,50 € abrechnen (je Verordnung, nicht pro Leistung bzw. Behandlungstermin). Die betreffende Positionsnummer X9944 ?Hygienemaßnahmen Corona? wurde bereits vom GKV-SV festgelegt. Diese Position muss nicht ärztlich verordnet werden."
R46.2 – und Spaß dabei!
7. Mai 2020 09:51 # 8
Registriert seit: 04.08.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 1255

!,50€ pro VO! Ole,ole, da kann mein Chef ja so richtig einen drauf machen, ein Pinnchen Desi für jeden.

lasst es euch gutgehn
Signaturen lesen ist Zeitverschwendung!
20. Mai 2020 13:33 # 9
Opus
Opus
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 86

Gibt es aktuell schon ein Antragsformular? Hat jemand was gefunden? Wer hat genaue Informationen? ::confused::
20. Mai 2020 14:15 # 10
Registriert seit: 30.06.2005
Beiträge: 246

Zitat / Opus hat geschrieben:
Gibt es aktuell schon ein Antragsformular? Hat jemand was gefunden? Wer hat genaue Informationen? ::confused::



https://www.zulassung-heilmittel.de/
20. Mai 2020 17:14 # 11
Opus
Opus
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 86

Danke. Jetzt habe ich es auch gefunden.::thumbup::
28. Mai 2020 13:09 # 12
Registriert seit: 30.07.2001
Beiträge: 30

Zitat / rapor hat geschrieben:
!,50€ pro VO! Ole,ole, da kann mein Chef ja so richtig einen drauf machen, ein Pinnchen Desi für jeden.

lasst es euch gutgehn


Hauptsache erst einmal nörgeln und das Haar in der Suppe suchen - der Deutschen liebste Beschäftigung!
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