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Diskussionsforum

Rettungsschirm und Freie Mitarbeiter

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24. Mai 2020 21:20 # 1
Registriert seit: 26.02.2016
Beiträge: 65

Wie haltet ihr es mit den 40% ?
Leitet ihr ein Teil weiter an die FM?
Welchen Schlüssel legt ihr da an?

Bleibt gesund
Hannes
25. Mai 2020 11:55 # 2
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Der "Rettungsschirm" ist nur für die direkten Vertragspartner der GKV gedacht. Darunter fallen die Freien Mitarbeiter definitiv nicht. Alle Freien Mitarbeiter haben sich bewußt gegen eine Praxisgründung und eine Zusammenarbeit mit der GKV entschieden. Sie sind deutlich flexibler mit ihren Auftraggebern und können in Kriesenzeiten ihre Leistungen deutlich besser auf die aktuellen Begebenheiten anpassen. Ich kann meine Praxis nicht unter den Arm nehmen und mal schnell 300 km weiter weg befristete Aufträge übernehmen.

Wenn du gerne die Statusfeststellung deiner Freien Mitarbeiter in Frage stellen möchtest und diese dann bei einer Überprüfung durchs Finanzamt oder Rententräger als Scheinselbstänige eingestuft werden, dann kannst du zusätzlich auch noch die Sozialleistungen für den Zeitraum eurer Zusammenarbeit nachzahlen. Ich hoffe, du hast dafür soviel Geld beiseite gelegt. Du bist für dein Unternehmen verantwortlich und darfst dich nicht in das Unternehmen des Freien Mitarbeiters einmischen. Wenn du zu viel Geld hast, dann erhöhe doch den prozentualen Anteil deiner Freien Mitarbeiter am Rezeptwert. Solltest du dies tun, dann solltest du dich auch im nachhinein von diesen fragen lassen, mit welcher Begründung/Berechtigung du ihnen vorher schon so viel vom Rezeptwertes einbehalten hast? Es könnte sein, das sie dich dann insgeheim als Ausbeuter mit einem schlechtem Gewissen sehen und die Zusammenarbeit mit dir einstellen sobald sie einen anderen Auftraggeber gefunden haben. Es hat alles immer zwei Seiten.

Je nach Bundesland kann die erhaltene Soforthilfe auf Grund des Rettungsschirmes auch im nachhinein ganz oder teilweise vom Bund /Land zurückgefordert werden. Der Rettungsschirm ist nur an eine zugelassenen GKV-Praxis mit eigenem IK gebunden. Eine Weitergabe der Rettungsschirmgelder an Freie Mitarbeiter könnte unter Umständen auch als Subventionsbetrug ausgelegt werden. Du hast aktuell keine Ahnung wie der Bund, das jeweilige Bundesland und die GKV versuchen werden die ausgezahlten Gelder wieder zurück zu bekommen. Gelder die du verschenkst sind erst einmal weg. Hast du aktuell zu viel davon, dann erfreue dich daran und gib sie für dein Unternehmen und deine Existenz aus. Wenn es doch noch zu einer 2. oder sogar 3. Welle kommt, wird kein Geld zum verteilen mehr da sein. Deinen Freien Mitarbeitern bist dann garantiert ziemlich egal. Sie werden dir kein Geld geben (haben ja jetzt anscheinend schon keines) und auch nicht umsonst für dich arbeiten.

LG falladar
25. Mai 2020 15:23 # 3
Registriert seit: 26.08.2007
Beiträge: 308

Hallo Hannes,

Falladar hat es, zugegebenermaßen etwas überspitzt, auf den Punkt gebracht.
Ich selbst habe zur Zeit keine freien MA, aber ich würde gerade mein Unternehmen zu halten versuchen und nicht noch die Unternehmen der FM.
War jahrelang selbst FM und hätte so eine "Sonderzahlung" auch nicht erwartet. es geht um die Rettung der Praxen, ohne die FM gar nicht arbeiten können.
Sollten deine FM vermuten, dass du dir mit dem Geld einen faulen Lenz machst, stehen sowieso Grundsatzgespräche an.

Lieben grüß und Alles Gute,

kaenguru

Im Alter möchte ich nicht jung aussehen, sondern glücklich.
26. Mai 2020 11:49 # 4
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Zitat / kaenguru hat geschrieben:
Falladar hat es, zugegebenermaßen etwas überspitzt, auf den Punkt gebracht.

Sorry dafür. Ich reagiere da vielleicht etwas dünnhäutig auf ganau diese Fragestellung, die garadezu überall auftaucht.

Wenn die ganze Zeit nach einem Rettungsschirm für Praxen gerufen wird. Wenn wir um jede Vergütungserhöhung der GKV mit vielen öffentlichen Aktionen in den letzten Jahren hart gekämpft haben. Wenn viele Freie Mitarbeiter bei Statusüberprüfungen (v.a. in Bayern) als Scheinselbständige eingestuft wurden und Praxisinhaber zu Nachzahlungen verurteilt wurden. Wo waren da diese Fragesteller die hier, bei Facebook oder den anderen Plattformen immer wieder genau diese Fragen stellen? Ihr kennt doch die gesetzlichen Regeln für die Zusammenarbeit mit Freien Mitarbeiter, sonst hättet ihr doch keine. Ihr habt die Nullrunden der GKVen doch auch mitgemacht. Ihr habt den aktuellen Mehraufwand an Hygienevorschriften und den Patientenrückgang in euren Unternehmen doch auch? Und trotzdem wollt ihr Gelder, die euch gegeben werden um euren vertraglichen Aufgaben gegenüber der GKV auch in Zukunft weiter nachkommen zu können, an andere Unternehmen verschenken? ::confused::::confused::::confused::

Letztendlich müsst ihr es selbst wissen was ihr tut. Ihr seid erwachsene Menschen und tragt somit auch die Konsequenzen eures Handelns. Mehr, als euch auf die Unsinnigkeit und manchmal auch auf die ...heit aufmerksam zu machnen, kann man nicht tun.

LG falladar.
26. Mai 2020 18:29 # 5
Registriert seit: 26.02.2016
Beiträge: 65

Danke für die Antworten.

Der BED empfiehlt eine Weitergabe des Geldes dann die FM.

Hab gerade mit ihnen gesprochen so sei man "rechtlich safe" und auch "moralisch" stünde den FA das Geld zu.
Ich werde auch Geld weitergeben.

Ich frag mich nur wie ich das Risiko der Selbständigkeit und das „Schultern der laufenden Kosten“ gerecht auf alle verteile.

Und nein nicht auf meine Festangestellten Kollegen, da haben wir KUG natürlich auf 100% netto aufgestockt.
Bleibt Gesund
Hannes

26. Mai 2020 22:43 # 6
Registriert seit: 16.10.2007
Beiträge: 319

Geändert am 26.05.2020 22:52:00
Habe auch keine freie Mitarbeiter,

Finde aber der freie Mitarbeiter ist am Zug wenn er Geld möchte. dazu ist er ja selbständig.
Also belegen und ausrechnen wie viel Therapien,wie viele Therapien er im 4ten Quartal geleistet, nicht die im 4ten Quartal
ausgezahlt wurden.
Dann seine ausgezahlte Summe vom Pi und davon 40%. Also Rezeptwert minus Anteil Praxis...davon die 40%.
Dann Rechnung schreiben und mit genauen Zahlen an Pi.
Warum sollte ein Pi dafür Zeit investieren, es sei denn der FM ist bereit Diese zu vergüten. Ich persönlich hätte keine Lust die ganzen Zahlen auseinander zunehmen und auszurechnen.
LG Lilly
27. Mai 2020 19:15 # 7
ergo-ex
ergo-ex
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 338

Geändert am 27.05.2020 19:17:00
Ich weiß nicht, um welche 40% es geht, dafür bin ich zu lange raus und dementsprechend nicht mehr gut informiert.
Aber ich hab mir in den letzten Monaten oft Gedanken gemacht, wie es mir als FM wohl zurzeit gehen würde, wie es mit den Unterstützungen für Soloselbständige laufen würde und kam zu dem Schluss, dass ich in dieser C-Situation wohl ziemlich besch...n dagestanden hätte.
Ich war viele Jahre FM und hätte einen Rettungsschirm für Praxen nie als auch für mich gültig gesehen.
Als FM hatte ich Vorteile und Flexibilität (gg.über "starrer" Praxis/Fixkosten usw) , die ich ja auch bewusst gewählt habe.

Aber auf die Idee, mich da unter den Schirm der "mit mir arbeitenden Praxen" stellen zu wollen, à la "machen se mal den Schirm größer, ich will auch noch drunter" , wäre ich wohl nicht gekommen.
Wir waren kein Team, viele wussten nichtmal, dass es mich gab. Ich habe "nur" zugearbeitet und dadran verdient--- richtig "Teil vons Janze" bin ich als FM nicht. Dessen sollte man sich klar sein.
28. Mai 2020 09:15 # 8
Registriert seit: 26.08.2007
Beiträge: 308

Ah, Ergo-Ex, das ist ein wichtiger Aspekt, denke ich.
Wie stark integriert FM in einer Praxis sind.
Ich hatte das auch so, dass ich mich selbst als sehr "extern" gesehen habe, deshalbb auch nicht auf die Idee gekommen wäre, Gelder einzufordern.
Offenbar gibt es aber auch Praxen, in denen sie viel mehr dazu gehören. Das erklärt für mich, warum PI sie mit einbeziehen wollen bzw. sich dazu gefordert fühlen.

Lieben Gruß, kaenguru

Im Alter möchte ich nicht jung aussehen, sondern glücklich.
28. Mai 2020 20:06 # 9
ergo-ex
ergo-ex
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 338

Ich muss ergänzen: ich habe nie IN den Praxen gearbeitet, sondern ausschließlich Hausbesuche "abgenommen"..
Und meine Rechnungen eingereicht- wusste außer den PI und der Buchhaltung niemand/kaum jemand.
Das erklärt meine Einstellung zum Rettungsschirm, meinen "Status" in den Praxen und das meine "Existenz " bei vielen MA gar nicht bekannt war.

Ja, das sieht natürlich bei FM die direkt in den Praxen arbeiten, da ein- und ausgehen, anders aus.
29. Mai 2020 08:19 # 10
Registriert seit: 10.02.2005
Bundesland: Niedersachsen
Beiträge: 662

Der Rettungsschirm dient dem Überleben der Praxis trotz rückläufiger Patientenzahlen.
Der Unternehmer, der das Risiko trägt, ist Empfänger der Zahlungen aus dem Rettungsschirm.
Unter anderem kann er versuchen, damit die Arbeitsplätze zu erhalten.
Das Geld an freie MItarbeiter weiterzugeben wäre genauso, als würde er es anteilig an seinen Vermieter oder Lieferanten weiterreichen. Freie Mitarebiter haben sich bewusst für eine eigene Selbstständigkeit entschieden und gelangen daher nicht in den Genuss von Hilfsleistungen für Praxisinhaber. Als Soloselbstständige haben sie aber andere Möglichkeiten, sich an Corona Hilfsfonds zu wenden.

Bleibt gesund und haltet durch!
Karsten
R46.2 – und Spaß dabei!
29. Mai 2020 10:13 # 11
Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 1199

Der Praxisinhaber ist dem FM ja auch nicht Weisungsbefugt. Von daher käme ich nie auf die Idee.
29. Mai 2020 12:29 # 12
Registriert seit: 30.06.2005
Beiträge: 246

Erstaunlich!!!

Mehr Regung bei einem "Scheinselbstständigen" RettungsThreat als beim "Spahns Rettungsschirm für Heilmittelerbringer" Thread.

Kein Wunder, dass wir in der Rangordnung ganz weit unten stehen.

Mich gruselt es!!!

Grüße
29. Mai 2020 15:42 # 13
Registriert seit: 26.02.2016
Beiträge: 65

Zitat / guzzi12 hat geschrieben:
Erstaunlich!!!

Mehr Regung bei einem "Scheinselbstständigen" RettungsThreat als beim "Spahns Rettungsschirm für Heilmittelerbringer" Thread.

Kein Wunder, dass wir in der Rangordnung ganz weit unten stehen.

Mich gruselt es!!!

Grüße


guzzi….guzzi……guzzi
du bist weiter weg vom Thema bist als alles andere zuvor.
Rangordnung, welche Rangordnung?
Erzähl doch mal wie du zur Eingangsfrage stehst.
Ich bemerke hier zumindest ein deutliches Abweichen zu der Aussage des BED.
Ist doch interessant sich darüber auszutauschen.

Bleibt Gesund
Hannes
30. Mai 2020 17:50 # 14
ergo-ex
ergo-ex
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 338

Geändert am 30.05.2020 17:54:00
Guzzi-
leider machst du da weiter, wo du aufgehört hast, als du hier ausgestiegen bist: meckern und draufhauen.

Wenn du in all den Jahren, die du hier bist, genau gelesen hättest, hättest du evtl realisiert, dass viele der hier angemeldeten FM alles andere als scheinselbständig waren...
Im Gegenteil: immer wieder diese "Hobby-Selbständigen" kritisiert und maßgenommen haben..

Hier nun zu unterstellen, dass ein FM zeitgleich (zwangsläufig) scheinselbständig ist, zeugt weder von genauem Lesen, noch von Erinnerung an einige, mit denen du mal in persönlichem Kontakt warst und WEISST, dass die SOWAS von selbständig waren.
Mit allen Vor- und Nachteilen..

All das hat aber mit der Rangordnung unseres Berufs nunmal GAR nichts zu tun
MICH gruselt es bei Anderem was ich hier lese, viel mehr
31. Mai 2020 09:17 # 15
Registriert seit: 10.02.2005
Bundesland: Niedersachsen
Beiträge: 662

Wer einfach nur unsachliche Anschuldigungen, die nichts mit dem Thema zu tun haben, in den Thread stellt, steht tatsächlich in der Rangordnung ganz unten.

Gruß, Karsten
R46.2 – und Spaß dabei!
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