Registriert seit: 07.05.2007
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Hallo, meine Frau (Heilpraktikerin) und ich, Ergo mit eigener Praxis (In BW) , möchten unsere Arbeit räumlich näher zusammenbringen.
Frage: kennt jemand von Euch einen Weg, wie ich eine Kassenzulassung bekomme auch wenn einer der Räume meiner Praxis als Behandlungszimmer meiner Frau benutzt wird und sie dort ihre eigenen Patienten behandelt?
Danke für Tipps und Erfahrungen! Lorenz.
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Hallo das geht es müssen nur für dich 2 Räume sein. Und alle Räume separat zugänglich sein. Gemeinsame Anmelderaum und Toiletten sind erlaubt.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
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Hallo Kukdiehe, Danke für deine Antwort! Hast du selber Erfahrung damit? Verstehe ich das richtig: ein separater Raum meiner Praxis kann von meiner Frau genutzt werden bei gemeinsamem Eingang und Wartezimmer? Das wäre ja super! Oder was bedeutet „separat zugänglich“? Eigener Eingang? Dann wäre es ja keine gemeinsame Praxis mehr...oder blicke ich was nicht...?
Lorenz.
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Ja genau gemeinsamer Eingang und Warterei. Mit Gemeinschftspraxen allgemein schon. Habe mal in einer Gemeischaftspraxis gearbeitet. Kenne sogar eine mit Physiotherapie und Heilpraktiker. Ergotherapeut und Heilpraktiker da kenne ich noch keine Praxis aber ich weiß dass es geht. Bin angehende Heilpraktikerin und habe nach bestandener Prüfung vor so eine Praxis auf zu machen. Also Ergotherapie und Heilpraktiker. In meinen Fall müssen 2 Öffnungszeiten sein. Einmal von da bis da Ergotherapie und von da bis da dann Heilpraktiker, weil die Patienten wissen müssen ob sie beim HP oder Ergo sind
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Ist ja super, ich dachte immer da gibt es ganz strenge Reglementierungen und ewig lange Kämpfe wenn man sowas durchfechten will. Dann werde ich es wohl mal wagen und meine AOK danach fragen...ich meine, wenn man es mal öffentlich hat, sind die "verborgenen Wege" verschlossen...
Danke!
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Sag bitte nochmal, du bist Ergo und HP und möchtest auch noch mit einem anderen HP u/o Ergo zusammenarbeiten..? Der HP für Ergos scheint ja gerade schwer im kommen zu sein, aber es ist was anderes ob du in einer Person HP und Ergo bist oder ob zwei Menschen zusammen in einer Praxis arbeiten.
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falladar
Ehemaliges Mitglied
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Das Heilpraktikergesetz dürfte, bezüglich einer interprofessionellen Praxis, hier die größeren Hürden setzen. Es geht ja hier, glaube ich, nicht um einen sektoralen Heilpraktiker innerhalb der Ergotherapie. Für die ergotherapeutische Seite sind es die gleichen Richtlinien wie bei einer angeschlossenen/intergrierten Physio-/Logopraxis. Gemeinsam genutzte Flächen für Wartebereich, Büro, Sanitäranlagen, Ruhebereiche, jedoch separate Behandlungsräume die nicht vermischt genutzt werden dürfen.
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Registriert seit: 07.05.2007
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Ja, genau! Es geht um eine Gemeinschaftspraxis, nicht um den sektoralen HP. Ist aber trotzdem alles hoffnungsvoll, was du schreibst, denn dass jeder seine eigenen Behandlungsräume hat, da hat jeder von uns ein Interesse daran. Vielen dank!
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