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Arbeitsvertrag und Elterngeld

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3. Juni 2020 13:59 # 1
Registriert seit: 03.06.2020
Beiträge: 4

Hallo ihr lieben Kollegen,
Ich bin Grade massiv verwirrt weil mich die ganze Bürokratie überfordert.
Kurz zur Situation:
Ich arbeite in einer Praxis (Neuro, Ortho, Päd.) und habe einen etwas chaotischen Arbeitsvertrag.
Ich muss 50% arbeiten und der Rest wird als Überstunden ausbezahlt. Sprich: Bin ich krank oder im Urlaub, dann Falle ich im Gehalt auf meine 50% (=1250€ brutto). Genau das ist natürlich jetzt, mit der Corona-Krise auch passiert.
Früher bin ich im Regelfall, mit Grundgehalt und Überstunden auf mindestens 2000€ brutto gekommen.
Das ist nervig, aber ich komm klar.

Das Problem jetzt:

Ich bin in der neunten Woche schwanger und durch diese Regelung ist mein Elterngeld nachher eine Vollkatastrophe. Jetzt muss ich schauen dass ich trotz Corona und Schwangerschaft so schnell wie möglich so viel wie möglich arbeite bis zur Geburt damit ich danach mit den 65% vom Durchschnittseinkommen nicht total aufgeschmissen bin.

Geht es jemand ähnlich? Weiß jemand um eine Regelung?


3. Juni 2020 16:15 # 2
Registriert seit: 06.05.2011
Beiträge: 237

Geändert am 03.06.2020 16:17:00
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/corona/elterngeld-corona

Dein Vertrag ist eine Sauerei und aus meiner Sicht übernimmst du einen Teil des unternehmerischen Risiko (noch dazu ohne entsprechend gut zu verdienen). Da sollte dringend nachgebessert werden.
3. Juni 2020 18:03 # 3
Registriert seit: 26.02.2016
Beiträge: 62

Zitat / Sssophie hat geschrieben:
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/corona/elterngeld-corona

Dein Vertrag ist eine Sauerei und aus meiner Sicht übernimmst du einen Teil des unternehmerischen Risiko (noch dazu ohne entsprechend gut zu verdienen). Da sollte dringend nachgebessert werden.


Jawohl......

Bei sowas (Arbeitsverträge) rutscht mir immer die Kinnlade runter….
Ich kann mir noch nicht mal vorstellen das Solche Verträge rechtens sind?!
Als dein AG würde ich dich ins Beschäftigungsverbot schicken. (Ringelröteln etc. ….könnte ich nicht verantworten wenn das Ungeborene da ein mitbekommt)
An deiner Stelle würde ich mit dem Hampel (Chef/in) nachverhandeln gleich morgen.
Wenn die Dich halten wollen gibt es da ne Lösung. Und lass dir nix erzählen von wegen der Kosten usw.

Bleib gesund Hannes
3. Juni 2020 20:26 # 4
Registriert seit: 12.09.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 279

Hallo Noxaa

Bei Urlaub und Krankheit steht dir grundsätzlich eine Entgeltfortzahlung zu, die nach dem Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate berechnet wird. Das bedeutet, bei Krankheit zahlt der AG auch die durchschnittlich gearbeiteten Überstunden aus. Falls du in der letzten Zeit weniger bekommen haben solltest, ist das nicht rechtens und du solltest das nachfordern. Wie lange bist du denn schon in dieser Praxis? Der PI scheint mir sehr schlecht informiert zu sein (um nicht Schlimmeres zu unterstellen). Wie wäre es mit einer Mitgliedschaft bei einer Gewerkschaft? Lohnt sich allein wegen der Rechtsberatung.

Das Elterngeld berechnet sich nach dem Durchschnittsverdienst der letzten zwölf Monate. Dazu gehören auch die regelmäßig abgeleisteten Überstunden.

@Hannes: Schwangere müssen nicht wegen ihrer Schwangerschaft aus dem Verkehr gezogen werden. Der AG ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Falls sich herausstellt, dass z. B. keine Immunität gegen Ringelröteln besteht, kann er ein Beschäftigungsverbot für bestimmte Personengruppen (zum Beispiel Kindergartenkinder) erteilen. Das Thema ist sehr komplex und muss schon sehr viel differenzierter betrachtet werden.

Schönen Abend noch,
xxu






4. Juni 2020 00:31 # 5
Registriert seit: 16.10.2007
Beiträge: 318

Wie xxu schrieb steht dir Durchschnitt der letzten Monate zu.
Der Vertrag ist eine Frechheit. Schau dich rechtzeitig für später nach einer ordentlichen Stelle um.
Und rate dies auch deinen Kollegen.
Bin Pi und dachte bei den Bedingungen wäre dein Gehalt wenigstens sensationell, aber 1250Euro bei 50% ist ja auch nicht wild.
LG
4. Juni 2020 00:42 # 6
Registriert seit: 03.06.2020
Beiträge: 4

Vielen Dank für die Rückmeldungen.
Dass der Vertrag Käse ist das merke ich jetzt auch zunehmend. Vorab war das ganz gut. Meine Vergütung für Überstunden ist nicht schlecht und da ich wenig krank war hatte ich finanziell nicht wirkliche Probleme. Ich bin schon das zehnte Jahr in der Praxis und das Team ist super und meine Chefin ist ein großartiger Mensch. Sie lässt uns viele Freiheiten. Aber sie sagt selbst dass sie keine Ahnung von den bürokratischen und rechtlichen Bereichen hat jmd verlässt sich wiederum auf den Steuerberater. Und ich denke der ist ne Pfeife.
Aber wie ich es raus höre kann ich für meine aktuelle Situation nicht viel tun außer jetzt noch richtig hart zu arbeiten damit am Ende mein durchschnittliches Elterngeld nicht richtig scheiße ausfällt, oder?
4. Juni 2020 00:47 # 7
Registriert seit: 03.06.2020
Beiträge: 4

Zitat / Sssophie hat geschrieben:
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/corona/elterngeld-corona

Dein Vertrag ist eine Sauerei und aus meiner Sicht übernimmst du einen Teil des unternehmerischen Risiko (noch dazu ohne entsprechend gut zu verdienen). Da sollte dringend nachgebessert werden.


Den aktuellen Gesetzesentwurf habe ich gelesen. Aber ich denke es wird auf mich nicht zutreffen weil ich nicht in Kurzarbeit war und mein Grundgehalt bekommen habe. Ich denke nicht dass Überstunden berücksichtigt werden. Die sind ja nie gewiss
4. Juni 2020 00:52 # 8
Registriert seit: 03.06.2020
Beiträge: 4

Zitat / xxu hat geschrieben:
Hallo Noxaa

Bei Urlaub und Krankheit steht dir grundsätzlich eine Entgeltfortzahlung zu, die nach dem Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate berechnet wird. Das bedeutet, bei Krankheit zahlt der AG auch die durchschnittlich gearbeiteten Überstunden aus. Falls du in der letzten Zeit weniger bekommen haben solltest, ist das nicht rechtens und du solltest das nachfordern. Wie lange bist du denn schon in dieser Praxis? Der PI scheint mir sehr schlecht informiert zu sein (um nicht Schlimmeres zu unterstellen). Wie wäre es mit einer Mitgliedschaft bei einer Gewerkschaft? Lohnt sich allein wegen der Rechtsberatung.

Das Elterngeld berechnet sich nach dem Durchschnittsverdienst der letzten zwölf Monate. Dazu gehören auch die regelmäßig abgeleisteten Überstunden.

@Hannes: Schwangere müssen nicht wegen ihrer Schwangerschaft aus dem Verkehr gezogen werden. Der AG ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Falls sich herausstellt, dass z. B. keine Immunität gegen Ringelröteln besteht, kann er ein Beschäftigungsverbot für bestimmte Personengruppen (zum Beispiel Kindergartenkinder) erteilen. Das Thema ist sehr komplex und muss schon sehr viel differenzierter betrachtet werden.

Schönen Abend noch,
xxu









Danke für deine Antwort.
Meinst du, wenn ich das Geld für die Krankheitstage noch nachfordere dass dies bei der Berechnung für den Lohn bei Beschäftigungsverbot (drei Monate vor Eintritt der SS) berücksichtigt wird?
Und das Elterngeld berechnet sich auch den 12 Monaten vor der Geburt...aber das bedeutet ja für mich dass ich bis dahin, auch wenn es körperlich anstrengender wird, richtig ackern muss...sonst falle ich ja wieder in meinem Gehalt ::wink::
4. Juni 2020 13:18 # 9
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Du wirst hier nicht weiterkommen, da dein Vertrag nicht der Norm entspricht. Such dir schnellstens einen Fachanwalt für Arbeitsrecht und lass deinen Vertrag überprüfen und fordere ggf. dir zustehende Gelder nach.

Das wird jedoch nicht ohne Konfrontation mit deiner Chefin laufen, außer du selbst steckst zurück und bist mit dem aktuellen Status zufrieden. Wenn dir noch Gelder zustehen würden, dann müsste dein Arbeitgeber dafür auch noch nachträglich (evtl. sogar für die letzten Jahre) die zu wenig gezahlten Sozialabgaben nachzahlen.

Du stehst jetzt an einem Scheideweg, an dem dir klar werden muss, ob du dich für das tolle Team und deine "tolle Chefin" oder doch für deine Familie entscheiden willst. Beide Konsequenzen können für dich übel ausfallen, wenn sich deine Chefin von dir angegriffen fühlen sollte.

Ich wünsche dir viel Mut, Kraft und eine Chefin die dich wirklich mag und Ihre Fehler der Vergangenheit bereit ist zu korrigieren.

LG falladar
4. Juni 2020 19:41 # 10
Registriert seit: 12.09.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 279

Hallo zusammen

Ich sehe es ein wenig anders als falladar: warum entspricht der Arbeitsvertrag nicht der Norm? Ein Arbeitsvertrag ist das, was zwischen zwei Parteien, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, ausgehandelt wird. Eine 50 Prozent Regelung plus eventuell anfallender Überstunden kann in beiderseitigem Einvernehmen für beide Seiten eine win-win-Lösung sein. Ich gehe natürlich davon aus, dass die rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden (Lohnfortzahlung bei Krankheit, Urlaub etc.), was hier nicht der Fall ist.

Liebe Noxaa, wenn deine Chefin wirklich so ein "großartiger Mensch" ist, dann rede mit ihr! Ich kann ehrlich gesagt nicht nachvollziehen, wieso du die ganze Zeit mit dem Wissen lebst, dass du einen "chaotischen Arbeitsvertrag" hast, deine Chefin keine Ahnung von "bürokratischem und rechtlichem Kram" hat und der Steuerberater "eine Pfeife" ist. Informiere dich doch selbst bei den zuständigen Stellen, was deine Rechte und Möglichkeiten sind und geh damit in eine Verhandlung "auf Augenhöhe". Ich gehe nach deinen Ausführungen jetzt mal davon aus, dass deine Chefin aus Unwissenheit so handelt, also sollte es eine Lösung geben, die euch beiden gerecht wird. Diese würde ich suchen.

Nach zehn Jahren ist es sicherlich nicht so einfach, das zu klären, aber je besser du selbst informiert bist, desto besser kannst du dich für deine Belange einsetzen. Und vielleicht kannst du dann beides bekommen: das tolle Team und eine tolle Familie!

Viel Glück und viel Erfolg,

xxu



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