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Diskussionsforum

Rezeptwert Logopädie

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3. Juni 2020 22:41 # 1
Registriert seit: 22.09.2010
Beiträge: 20

Hallo,
Ich habe einen Patienten. Der Fall ist folgender: Er hatte 2009 Logopädie bekommen. Und er wünschst sich jetzt nochmal eine Erstellung einer Quittung seiner Zuzahlung, da er diese nachträglich noch bei seiner Zusatzversicherung einreichen kann.
Die Praxis in der er war, hat nichts mehr vorliegen und will etwas schriftliches über den damaligen Rezeptwert.
Hat evlt jemand von euch eine Vergütungsliste von 2009 für folgendes
- Tk Bayern
- 1. Verordnung (X3010)
- Stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Einzelbehandlung 10x (X3104)
- Stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Einzelbehandlung 10x (X3103)

Herzlichen Dank schon mal
4. Juni 2020 09:14 # 2
Registriert seit: 15.03.2003
Beiträge: 944

Hallo,
doch, die müssen ihn in den Unterlagen laben... die Aufbewahrungsfristen sind bestimmt auch 10 Jahre... oder nicht?
Im Computer/ Abrechnungsprogramm sollte alles zu finden sein. Ansonsten mal in alten Rahmenverträgen für die Logos nachsehen?
Mehr fällt mir nicht ein, sry.
LG und viel Glück
"Die Kunst ist, den Kindern alles, was sie tun oder lernen sollen, zum Spiel zu machen."
John Locke
4. Juni 2020 09:54 # 3
Registriert seit: 31.08.2007
Beiträge: 518

Geändert am 04.06.2020 10:01:00
Link

Welche Positionsnummern es sind, müsste ja bekannt sein.

@biene37: Das mit der Aufbewahrungspflicht stimmt natürlich...aber die ist in diesem Fall letztes Jahr abgelaufen...::rolleyes::

Allerdings könnten wir es mit unserer Praxis-Software auch noch zurückverfolgen...

LG
4. Juni 2020 11:25 # 4
Registriert seit: 15.03.2003
Beiträge: 944

eieiei... stimmt ja, 2009 ist ja schon 11 Jahre her... meine Güte! War das nicht erst gestern?
Danke für die Korrektur....

LG
"Die Kunst ist, den Kindern alles, was sie tun oder lernen sollen, zum Spiel zu machen."
John Locke
4. Juni 2020 13:25 # 5
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Zitat / ergotron hat geschrieben:
Link

@biene37: Das mit der Aufbewahrungspflicht stimmt natürlich...aber die ist in diesem Fall letztes Jahr abgelaufen...::rolleyes:: ...


Die Aufbewahrungspflicht der Unterlagen für Verordnungen aus 2009 beginnt ab dem 01.01.2010 und somit müssen die Unterlagen noch bis 31.12.2020 vorliegen.

LG falladar
4. Juni 2020 13:54 # 6
Registriert seit: 31.08.2007
Beiträge: 518

Geändert am 04.06.2020 13:55:00
@falladar:
mit deinem Beitrag hast du mich kurz ins Schwitzen gebracht.

Laut meiner Recherche beginnt die Aufbewahrungspflicht für alle Unterlagen aus 2009 mit dem 01.01.2010, endet dann aber nach genau 10 Jahren am 31.12.2019. Sonst wären es ja genau genommen auch 11 Jahre...oder???

Ist ja nicht ganz irrelevant...wir haben nämlich zu Beginn dieses Jahres (wie immer) alle Unterlagen aus 2009 vernichtet. Natürlich können die Unterlagen nicht halbjährich oder monatlich vernichtet werden, da ja für alle Unterlagen aus 2009 (wie in unserem Beispiel) die Aufbewahrungspflicht ab dem 01.01. des Folgejahres beginnt.

@biene37:
Wem sagst du das...empfinde ich genauso!



5. Juni 2020 11:03 # 7
Registriert seit: 22.09.2010
Beiträge: 20

herzlichen Dank. Ich gebe es meinen Patienten.
Er hatte die Praxis schon Ende Dezember kontaktiert und er bekam die Rückmeldung, dass die Praxis nichts mehr hätte...
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