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Diskussionsforum

Langfristiger Heilmittelbedarf vs Regelfall

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5. Juni 2020 11:48 # 1
Registriert seit: 13.06.2013
Beiträge: 10

Hallo in die Runde,
ich habe eine Frage:
Meine Patientin (PNP, diverse Krebserkrankungen) erhält seit Jahren Ergotherapie, sensomorisch-perzeptiv, Schwerpunkt Handtherapie, Vorbeugung von Kontrakturen, Erhalt der Bewegungsfähigkeit, Ziel: Erhalt der Arbeitsfähigkeit (Pat. ist TFA), versichert bei der AOK... Nun wurde auf einmal die Langzeittherapie abgelehnt, Patientin gehöre mit ihren Diagnosen nicht zum Katalog der Diagnosen .
Widerspruch ist eingelegt worden, erneut abgelehnt.
Frage: die letzte VO ist von Januar 2020, Therapiepause seit März.
Ist es möglich, jetzt wieder in einen neuen Regelfall zu gehen? Sprich ErstVO, da mehr als 12 Wochen vergangen sind?
5. Juni 2020 15:29 # 2
Registriert seit: 06.05.2011
Beiträge: 239

Eine Erstverordnung ist immer nach 12 Wochen Therapie möglich.
Ich habe einen Patienten der regelmäßig mit Erstverordnung kommt bis Ende Regelfall therapiert wird und dann 12 Wochen Pause macht.
26. August 2020 16:13 # 3
Registriert seit: 24.03.2002
Beiträge: 13

Einer meiner Patienten bekommt bereits einige Jahre nach einem Apoplex Ergotherapie. Da er zahlreiche Problematiken aufweist, halte ich es auch für erforderlich. Leider steht sein ICD-10-Code auch nicht in der Liste für langfristigen Heilmittelbedarf. Bislang wurde es trotz Bedenken des Arztes immer verordnet....
LG
Ele
27. August 2020 16:31 # 4
Registriert seit: 22.07.2007
Beiträge: 220

Hallo Ele,
korrekter ist es, wie unter "Weiterbehandlung ohne Code für Langfristigen Heilmittelbedarf?" beschrieben, d.h. über Hemiplegie-Diagnose.
Frenzie
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