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Wem "gehören" die Akten

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11. Juni 2020 11:46 # 1
Registriert seit: 20.10.2008
Beiträge: 219

Liebe Kollegen,
Wenn eine Zusammenarbeit beendet wird, bei wem verbleiben die Akten? In der Praxis oder beim freien Mitarbeiter?
11. Juni 2020 14:18 # 2
Registriert seit: 27.03.2009
Beiträge: 166

Beim Leistungserbringer, also PI.
Kann vertraglich auch anders geregelt werden.
Liebe Grüße,
Pitbull
11. Juni 2020 15:52 # 3
Registriert seit: 20.10.2008
Beiträge: 219

Hallo und danke für die Info. Ist der Leistungserbringer nicht der freie FM? Was ist mit Patienten, die eigenständig aquiriert worden und mit denen, die von mir weiter behandelt werden?
12. Juni 2020 08:35 # 4
Registriert seit: 10.02.2005
Bundesland: Niedersachsen
Beiträge: 664

Was steht auf der Patienteninformation zum Datenschutz bzw. auf der Einwilligung zur Datenverarbeitung?
Vermutlich die Adresse der Praxis, für die Du tätig bist. Eine Entwendung der Akten mit den Patientendaten wäre ein Verstoß gegen den Datenschutz. Das ginge nur in Absprache mit der Praxis und den Patienten.

Karsten
R46.2 – und Spaß dabei!
12. Juni 2020 10:19 # 5
Registriert seit: 20.10.2008
Beiträge: 219

Alles klar. Mit den Patienten ist es abgesprochen, aber mit der PI kann ich nicht mehr reden... denke euch!!
12. Juni 2020 10:57 # 6
Registriert seit: 03.01.2011
Beiträge: 391

Da der PI der offizielle Leistungserbringer ist, also der der am Ende abrechnet mit den Kassen, ist dieser denn nicht auch verpflichtet die Akten 10 Jahre lang aufzubewahren?
12. Juni 2020 11:51 # 7
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Der Praxisinhaber bekommt die Originalunterlagen, da dieser mit der GKV abrechnet. Der Freie Mitarbeiter benötigt die Unterlagen in Kopie für seine Unterlagen um z.B. im Regressfall (Auftraggeber, Patienten, Finanzamt, ect.) Nachweise für seine korrekte Arbeit und Abrechnung vorlegen zu können. Es spielt dabei keine Rolle wer den Patienten aquiriert hat. Ausschlaggebend ist nur wer die (Haupt-)Rechnung stellt, nicht die Zuzahlungsrechnung.
LG falladar
13. Juni 2020 19:27 # 8
ergo-ex
ergo-ex
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 338

Zitat / Mietzi hat geschrieben:
Da der PI der offizielle Leistungserbringer ist, also der der am Ende abrechnet mit den Kassen, ist dieser denn nicht auch verpflichtet die Akten 10 Jahre lang aufzubewahren?


Ja. Ist er

@ErgoFloh- gern PN, falls du willst.
8 Jahre Fm-Erfahrung
17. Juni 2020 12:13 # 9
Registriert seit: 20.10.2008
Beiträge: 219

Hallo und danke für eure Nachrichten. Die Angelegenheit liegt nun beim Anwalt. Die Akten gehören in die Abrechnungspraxis und ich habe mir von den Patienten unterzeichnen lassen, dass ich die Doku behalte, Alles nervig ::wink::
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