Du meinst wahrscheinlich unterbrochene Verordnungen...diese können weiterhin abgerechnet werden, da die Unterbrechnungsfristen weiterhin ausgesetzt wurden. Dies gilt momentan für alle Verordnungen, die bis einschließlich zum 30.06.2020 ausgestellt werden.
Allerdings konnten nur bis 31.05.2020 Teilabrechnungen vorgenommen werden, insofern müssen Verordnungen "fertig gemacht" werden, bevor sie abgerechnet werden können.
VG
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