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Diskussionsforum

Regelbehandlungszeit - Ergotherapeutische Behandlung bei motorisch-funktionellen Störungen

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26. Juni 2020 11:49 # 1
Registriert seit: 26.06.2020
Beiträge: 1

Guten Tag,

in den Heilmittelrichtlinien bzw. den Rahmenempfehlungen des GKV-Spitzenverbandes ist als Regelbehandlungszeit bei motorisch-funktionellen Störungen (SB2 - S660 - Z988) 30 - 45 Minuten angegeben.

Sind 30 Minuten dann das Minimum? Sind in der Behandlungszeit Zeiten für Dokumentation enthalten, so dass der Therapeut nur 20 Minuten behandelt und 10 Minuten für Dokumentation sich reserviert?

Vielen Dank für Antworten.
26. Juni 2020 13:08 # 2
Registriert seit: 16.10.2007
Beiträge: 318

Hallo Frank,

mindestens 30 Minuten Behandlung

LG
26. Juni 2020 13:49 # 3
Registriert seit: 10.02.2005
Bundesland: Niedersachsen
Beiträge: 655

30 Minuten mindeste Behandlungszeit. Die Dokumentation sollte man nebenbei machen. 10 Minuten für Dokumentation sind weder notwendig noch wirtschaftlich sinnvoll.

Karsten
R46.2 – und Spaß dabei!
26. Juni 2020 17:26 # 4
Registriert seit: 27.03.2009
Beiträge: 166

Hallo Frank!

Im Rahmenvertrag steht auch ziemlich umfangreich, was alles in der Regelbehandlungszeit geleistet werden muss (hab sie nicht mehr ad hoc parat).

Doku natürlich während der Behandlung.

Alles Gute!!!
Liebe Grüße,
Pitbull
27. Juni 2020 15:39 # 5
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

https://www.aok.de/gp/rahmenempfehlungen Link

https://www.aok.de/gp/fileadmin/user_upload/Heilmittel/Ergotherapie/Ergotherapie_Anlage_1_Leistungsbeschreibung.pdf Link

In den Rahmenempfehlungen Anlage 1 (Leistungsbeschreibung) ist es erläutert.

6. Regeltherapiezeit
Die Zeitangaben der jeweiligen Maßnahmen der Ergotherapie sind Richtwerte und beziehen sich auf die Durchführung der Therapie mit der Patientin bzw. dem Patienten sowie der anderen unter 2. (Umfang der Leistung) genannten Leistungen. Dabei darf die Therapiedauer mit der Patientin bzw. dem Patienten die Mindestdauer des Richtwertes nur aus medizinischen Gründen unterschreiten.

7. Vor- und Nachbereitung
Die Vor- und Nachbereitung des Therapieplatzes und der Therapiemittel ist für die Maßnahmen der Ergotherapie unabdingbar. Denn nur die individuelle Anpassung an die funktionelle/strukturelle Schädigung und die Beeinträchtigungen der Aktivitäten (HeilM-Katalog -Fähigkeitsstörungen) der Patientin bzw. des Patienten sowie die Berücksichtigung relevanter Kontextfaktoren gewährleistet den sinnvollen Einsatz der Methoden und Verfahren der Ergotherapie.

8. Verlaufsdokumentation/Mitteilung an den verordnenden Arzt
Entsprechend § 14 Abs. 3 dieser Rahmenempfehlungen wird im Interesse einer effektiven und effizienten Ergotherapie eine Verlaufsdokumentation geführt. Sie erfolgt je Therapieeinheit und umfasst die im Einzelnen erbrachte Leistung, deren therapeutische Wirkung auf die funktionellen/ strukturellen Schädigungen und Aktivitäten der Patientin bzw. des Patienten sowie ggf. Besonderheiten bei der Durchführung. Sofern die behandelnde Vertragsärztin bzw. der behandelnde Vertragsarzt dies auf der Verordnung kenntlich gemacht hat, unterrichtet die therapeutische Fachkraft diesen gemäß § 16 Abs. 6 HeilM-RL nach Ende der Therapieserie schriftlich über den Therapieverlauf. Eine
prognostische Einschätzung hinsichtlich der Erreichung des Therapieziels sowie ggf. aus dem Behandlungsverlauf resultierende Vorschläge zur Änderung des Therapieplans sind abzugeben, sofern die therapeutische Fachkraft die Fortsetzung der Therapie für erforderlich hält. Die Erstellung eines ausführlichen Berichts ist nicht Bestandteil der therapeutischen Leistung.

LG ergonosis
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