Anzeigen:
Sie sind hier: Forum >> Praxisinhaber >> Neue HMR - außerhalb des Regelfalls

Diskussionsforum

Neue HMR - außerhalb des Regelfalls

Optionen:
17. August 2020 13:40 # 1
Registriert seit: 12.01.2003
Beiträge: 579

Neue HMR:
Wie sieht das mit bisherigen Verordnungen außerhalb des Regelfalls aus? Hat da schon jemand den Durchblick?
flying19
17. August 2020 15:07 # 2
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Ausschlaggebend ist das Ausstellungsdatum. Der neue Heilmittelkatalog gilt erst für alle Heilmittelverordnungen mit dem Ausstellungsdatum ab dem 01.10.2020. Alles davor bleibt wie gehabt.

Was willst du denn genau wissen?

LG falladar
17. August 2020 15:09 # 3
Registriert seit: 12.01.2003
Beiträge: 579

Ja das ist mir klar, ich meine ab 01.10.2020. Dann gibt es ja kein "außerhalb des Regelfalls" mehr. Es gibt dieses "extrabudgetär für 12 Wochen". Aber was ist mit den bisherigen außerhalb des Regelfalls.???
flying19
17. August 2020 18:25 # 4
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Die bisherigen VadR werden ab 01.10.2020 zu Folgeverordnungen und sind nicht mehr genehmigungspflichtig. Es gibt dann nur noch Erstverordnungen und Folgeverordnungen. Der DVE bietet dazu Infoveranstaltungen an. Am besten bei der eigenen Landesgruppe nachfragen (ob, wann und wo). Ein neuer Regelfall entsteht erst wieder, wenn zwischen den Ausstellungsdaten beider Heilmittelverordnungen 6 Monate vergangen sind.

Den neuen Heilmittelkatalog kann man aktuell bei der Fa. Buchner in Papierform bestellen.
https://heilmittelkatalog.de/ Link
https://www.buchner.de/themen/heilmittelkatalog-heilmittel-richtlinie-2020/hmk-heilmittelkatalog-2020/?gclid=EAIaIQobChMIn4C-jdOi6wIVUuh3Ch1XtguvEAAYASAAEgL1UPD_BwE Link

Ansonsten schau einmal hier rein:

https://www.kbv.de/html/heilmittel.php Link
https://www.kbv.de/html/22246.php Link

LG falladar
17. August 2020 19:32 # 5
Registriert seit: 12.01.2003
Beiträge: 579

Was ist nach den 6 Monaten wenn es immer vom gleichen Arzt ausgestellt wird? Hab einige LangzeitPatienten, z. B Diagnose I63. 3
Heilmittelkatalog hab ich, aber darüber habe ich noch nichts gefunden.
flying19
18. August 2020 09:28 # 6
Registriert seit: 05.04.2005
Beiträge: 926

Die Systematik wird komplett auf Links gedreht und es wird notwendig sein, alles, was uns 20 Jahre lang auf die Großhirmrinde tätowiert wurde, zu löschen. Am besten 1. die Infoveranstaltungen des DVE besuchen, dazu den Nachfolger des Indikationskatalogs beim DVE bestellen (noch in Vorbereitung - demnächst in diesem Laden), und 2. auf das eigene Wording achten...

1.
Es gibt keinen "Regefall" mehr - es gibt nur noch Verordnungsfälle
2.
Logischerweise gibt es dann keine Erst-, Folge oder adR_Verordnung mehr. Es gibt nur noch Verordnungen, die einem Verordnungsfall zugeordnet sind. Dieser kann auch LHB sein. Aber sonst gibt es keine Unterscheidungen mehr.
3. Die "orientierende Behandlungsmenge" ersetzt die "Regelfall"menge. Das ist deutlich weicher formuliert und stellt klar, dass sich Verordnungen am Bedarf und nicht an irgendwelchen Mengenvorgaben orientieren sollen.

Es gibt also kein adR mehr, weil diese Systematik schon immer Unfug war. Das wurde mit dem TSVG glücklicherweise zu Ende gebracht.
18. August 2020 10:00 # 7
Registriert seit: 06.05.2008
Beiträge: 1188

Die Physio meiner Mutter meinte dann müssen die Patienten 6 Monate pausieren.
Hm... das wäre ja dann noch schlimmer als 3 Monate.
Gibt es irgendwo infos für die Patienten?
18. August 2020 10:07 # 8
Registriert seit: 12.01.2003
Beiträge: 579

@roo...genau das meine ich, was ist nach den 6 Monaten? Darüber findet man keine Infos.
flying19
18. August 2020 14:50 # 9
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Zitat / flying19 hat geschrieben:
@roo...genau das meine ich, was ist nach den 6 Monaten? Darüber findet man keine Infos.
Was soll danach sein? Nach einem Abstand von 6 Monaten zwischen zwei Ausstellungsdaten zweier aufeinander folgender Heilmittelverordnungen beginnt ein neuer (Regel-)Verordnungsfall. Ist der Abstand kürzer, wird der aktuelle Verordnungsfall als Folgeverordnung weitergeführt. Eine Zwangspause ist nach Ausschöpfung der Regelfallmenge nicht notwendig. Die Regelfallmenge kann ohne Probleme und Zustimmung der GKV überschritten werden. Wenn ich die Heilmittelverordnung innerhalb von 3 Monaten "abarbeite", beträgt eine Therapiepause bis zu einem neuen Verordnungsfall auch nur 3 Monate. Ist also auch nicht anders als aktuell. Der behandelnde Arzt hat mit der Neuregelung ab Oktober 2020 nun die Möglichkeit die Verordnungsfälle besser nachzuverfolgen/zu koordinieren, da er alle dazu relevanten Daten in seinen eigenen (Abrechnungs-)Unterlagen findet.

LG falladar
Optionen:

nach oben scrollen