Geändert am 25.08.2020 21:09:00
Hallo und danke für deine Antwort
bei der Auflistung der ARGE Heilmittelzulassung finde ich folgende Punkte:
___________________________
Bitte fügen Sie Ihrem Antrag die folgenden Unterlagen bei:
(Beachten Sie bitte die Besonderheiten bei Verlegung und Verkauf)
· Kopie der jeweiligen Urkunde zur Führung der Berufsbezeichnung(1) der fachlichen Leitung der Praxis.
· Eine Kopie des Arbeitsvertrages zwischen dem Praxisinhaber und der fachlichen
Leitung.
· Die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Vordrucke „Anerkenntniserklärung“ und „Berichtsbogen“.
· Eine Planskizze der Praxis. Bitte geben Sie auf der Planskizze der Praxis die Fläche der einzelnen Räume/Bereiche in Quadratmetern sowie die Deckenhöhe an
und wofür die einzelnen Räume/Bereiche genutzt werden (z.B. Behandlungsraum, Wartebereich, WC, etc.). Aus der Skizze muss die Aufstellung der vorhandenen Geräte und Einrichtungsgegenstände ersichtlich sein.
· Nachweis über das Nutzungsrecht an den Praxisräumen (Kopie Miet-, Pachtvertrag oder Eigentumsnachweis).
· Eine Kopie der Anmeldung der Tätigkeit bei der zuständigen Aufsichtsbehörde(2)
(Gesundheitsamt) und der Berufsgenossenschaft.
· Nachweis einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung (inkl. Risikoort und
Deckungssummen).
· Personengesellschaften und Juristische Personen: Auszug aus dem Handels-
/Partnerschaftsregister oder vergleichbare Nachweise(1)
.
· Bestätigung der ARGE IK, Sankt Augustin für das Institutionskennzeichen (Bei
Verlegung bitte die ARGE IK informieren).
__________________________________________
Für mich persönlich ist leider nicht ganz ersichtlich welche Rolle das Bauamt hierbei spielt?
Das Haus darf gewerblich genutzt werden. Vielleicht stehe ich auf dem Schlauch, wenn ja wäre es nett wenn du mir einen Hinweis geben kannst.
Liebe Grüße
Seba