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Diskussionsforum

Weiterbehandlung ohne Code für Langfristigen Heilmittelbedarf?

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26. August 2020 16:24 # 1
Registriert seit: 24.03.2002
Beiträge: 13

Hallo,
ich würde mich freuen wenn mir jemand einen Rat geben kann.
Darf ich meinen Patienten eigentlich auch länger als ein Jahr nach dem Akutereignis "Apoplex" behandeln, wenn sein ICD-10 Code nicht in der Liste für Langfristigen Heilmittelbedarf steht?
Bislang bekommt er regelmäßige Verordnungen vom Hausarzt (außerhalb des Regelfalls) und es gab nie Probleme mit der Krankenkasse, aber auch der Arzt hegt hier nun langsam Zweifel...
Der Patient hat motorische und kognitive Problematiken.
Soll/muss ich womöglich die Ergotherapie abbrechen? ::ohmy::

LG
Ele
26. August 2020 17:59 # 2
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Wenn der Arzt die Heilmittelverordnung als "Verordnung außerhalb des Regelfalles" ausstellt und im unteren Bereich der Heilmittelverordnung begründet kann die Behandlung theoretisch weiter gehen. An die Krankenkasse muss diese Heilmittelverordnung jedoch vorab zur Genehmigung eingereicht werden. Verzichtet seine Krankenkasse auf das Genehmigungsverfahren, dann braucht die Heilmittelverordnung nicht dort eingereicht werden und kann wie eine normale Folgeverordnung abgearbeitet werden. Dies kann, so lange keine Ablehnung der VadR erfolgt, unbegrenzt weitergehen.

https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/ambulante_leistungen/heilmittel/genehmigung_ausserhalb_des_regelfalls/genehmigung_ausserhalb_des_regelfalls.jsp

Link

LG falladar
26. August 2020 21:43 # 3
Registriert seit: 06.05.2011
Beiträge: 239

Wenn dein Patient eine Hemiparese hat, dann gibt dem Arzt den Tipp diese als ICD auf die VO zu schreiben. DIe Hemiparese gehört zur Diagnoseliste besonderer Heilmittelbedarf und wird im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsprüfung aus dem Verordnungsvolumen des Arztes heraus gerechnet.

https://www.kbv.de/media/sp/Diagnoseliste_Heilmittelbedarf_2020.pdf
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