Registriert seit: 10.02.2005
Bundesland: Niedersachsen Beiträge: 654
|
Hallo, kann mir jemand spontan sagen, wie der Stand der Dinge für den spätesten Behandlungsbeginn einer Verordnung mit dem Datum 19.3.2020 ist? Coronabedingt hat sich da ja einiges verändert, ich bin mir gerade nicht sicher, wie die Regelung Ende März war. Gruß, Karsten
R46.2 – und Spaß dabei!
|
|
Registriert seit: 05.04.2005
Beiträge: 926
|
Es gelten für eine Verordnung vom 19.03.2020 folgende Regeln:
1. Beginnfrist 28 Tage 2. spätester Behandlungsbeginn kann vom Therapeuten eingetragen werden. Wichtig: Datum und Handzeichen, wann die Änderung vorgenommen wurde. In der Regel sollte das beim ersten Termin der Behandlungsserie gewesen sein.
vg
|
|
Registriert seit: 10.02.2005
Bundesland: Niedersachsen Beiträge: 654
|
Herzlichen Dank!!!
R46.2 – und Spaß dabei!
|
|