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Verordnungsmenge

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25. September 2020 16:36 # 1
Registriert seit: 14.04.2011
Beiträge: 15

Hallo Kollegen,

soweit ich laut Heilmittelkatalog informiert bin, darf die max. Verordnungsmenge einer Heilmittelverordnung 10 Einheiten betragen. Nun habe ich eine Heilmittelverordnung mit 12 Einheiten vorliegen mit der Begründung "bei langfristigen Heilmittelbedarf kann 3 Monate verordnet werden, dass heißt 12 Einheiten".

Wo finde ich dazu die Bestimmungen?

Lieben Dank und mit freundlichen Grüßen
25. September 2020 19:23 # 2
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Geändert am 25.09.2020 19:28:00
- in den Heilmittelrichtlinien,
- beim Berufsverband,
- bei Google,
- bei deinem Abrechnungsdienstleister, wenn du nicht selbst abrechnest,
- https://www.optica.de/wissenswert/detail/artikel/langfristiger-heilmittelbedarf-und-besonderer-verordnungsbedarf/
- https://www.forum-verlag.com/blog-gp/langfristiger-heilmittelbedarf

Laut SGB bildet die Heilmittel-Richtlinie die gesetzliche Grundlage des langfristigen Heilmittelbedarfs. Sie regelt die vertragsärztliche Verordnung von Heilmitteln mit Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie für gesetzlich Versicherte. Außerdem konkretisiert die Richtlinie die Voraussetzungen zur Verordnung von Heilmitteln sowie die Grundsätze der Verordnungsmöglichkeiten. Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie enthält die Diagnoseliste, die aufzeigt, welche Diagnosen einen langfristigen Heilmittelbedarf erfordern.

LG falladar
30. September 2020 21:54 # 3
Registriert seit: 14.04.2011
Beiträge: 15

Ganz herzlichen Dank für die ausführliche Antwort! Das hat mir sehr geholfen.

Einen schönen Abend
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