Geändert am 25.09.2020 19:28:00
- in den Heilmittelrichtlinien, - beim Berufsverband, - bei Google, - bei deinem Abrechnungsdienstleister, wenn du nicht selbst abrechnest, - https://www.optica.de/wissenswert/detail/artikel/langfristiger-heilmittelbedarf-und-besonderer-verordnungsbedarf/ - https://www.forum-verlag.com/blog-gp/langfristiger-heilmittelbedarf Laut SGB bildet die Heilmittel-Richtlinie die gesetzliche Grundlage des langfristigen Heilmittelbedarfs. Sie regelt die vertragsärztliche Verordnung von Heilmitteln mit Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie für gesetzlich Versicherte. Außerdem konkretisiert die Richtlinie die Voraussetzungen zur Verordnung von Heilmitteln sowie die Grundsätze der Verordnungsmöglichkeiten. Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie enthält die Diagnoseliste, die aufzeigt, welche Diagnosen einen langfristigen Heilmittelbedarf erfordern. LG falladar
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