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Gewinnermittlung - verpflichtend?

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29. Oktober 2020 16:36 # 1
Registriert seit: 07.05.2007
Bundesland: Baden-Württemberg
Beiträge: 25

Hallo,
jedes Jahr ärgere ich mich über mehr als 500.-€ die ich meinem Steuerberater für ein unscheinbares Heftchen namens "Gewinnermittlung" bezahle.
Meine Frage: ist das für uns (vorausgesetzt der Umsatz liegt unter 600.000€ und der Jahresgewinn unter 60.000€) überhaupt verpflichtend? Mein StB meint, er sei gesetzlich dazu BERECHTIGT...aber MUSS das tatsächlich sein?

Danke für Infos,

Lorenz.
30. Oktober 2020 12:07 # 2
Registriert seit: 12.09.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 278

Hallo Lorenz,

eine Steuererklärung ist für Selbstständige verpflichtend. Ob du die selbst machst oder ob du einen Steuerberater beauftragst, ist dir überlassen. Wenn der Steuerberater die erstellen soll, führt er eine Gewinnermittlung durch, und die kostet Geld. Wie viel Geld, ist in einem gewissen Rahmen verhandelbar. Ich weiß nicht, ob ich deine Frage richtig verstehe, aber vermutlich zahlst du für die Steuererklärung oder deine Buchführung und nicht für das "unscheinbare Heftchen", je nachdem, was du in Auftrag gegeben hast.

LG
xxu
31. Oktober 2020 08:24 # 3
Registriert seit: 07.05.2007
Bundesland: Baden-Württemberg
Beiträge: 25

Hallo,
ich zahle immer drei Posten: das Verarbeiten und Scannen der Belege ( ca. 1.000€), das Erstellen der ESt-Erklärung ( ca. 250.-€ ) UND dann noch die Gewinnermittlung für 500.- €. Nur um diese Gewinnermittlung geht es mir. Wenn du die NICHT bekommst, wäre ja schon mal sehr interessant.
Ich weiß, dass er das machen darf, aber ich möchte gerne herausfinden, ob das gesetzlich vorgeschrieben ist.
31. Oktober 2020 19:25 # 4
Registriert seit: 12.09.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 278

Hallo Lorenz,

noch einmal: dein Steuerberater tut das, womit du ihn beauftragst. Nicht das, was er darf. ::confused::

Ich bekomme eine Gewinnermittlung, denn auf der Grundlage der Gewinnermittlung wird meine Steuererklärung erstellt und das ist der Auftrag, den ich meiner Steuerberaterin erteile. Ich lasse sie dagegen nicht meine Belege scannen, denn den Sinn dessen verstehe ich nicht. Besprich doch mit deinem Steuerberater, was du von ihm möchtest und was dich das kostet. Viele Dinge sind verhandelbar. Der Steuerberater hat i. d. R. einen sogenannten "Hebesatz", der dann entsprechend deinem Gewinn/deinem Umsatz als Multiplikator eingesetzt wird. Dieser gestaltet sich u. a. nach Aufwand.

Ich hoffe, es ist jetzt klarer...
xxu

2. November 2020 09:03 # 5
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Zitat / Muenderl hat geschrieben:
Hallo,
jedes Jahr ärgere ich mich über mehr als 500.-€ die ich meinem Steuerberater für ein unscheinbares Heftchen namens "Gewinnermittlung" bezahle.
Meine Frage: ist das für uns (vorausgesetzt der Umsatz liegt unter 600.000€ und der Jahresgewinn unter 60.000€) überhaupt verpflichtend? Mein StB meint, er sei gesetzlich dazu BERECHTIGT...aber MUSS das tatsächlich sein?

Danke für Infos,

Lorenz.

https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/gewinnermittlung-nach-estg-23-einnahmenueberschussrechnung-nach-4-abs3-estg_idesk_PI20354_HI12069564.html
3. November 2020 11:39 # 6
Registriert seit: 07.05.2007
Bundesland: Baden-Württemberg
Beiträge: 25

Geändert am 03.11.2020 12:21:00
Supi! Danke! Sobald ich mein Jurastudium beendet habe, werde ich mich eingehend damit befassen!::blink::::rolleyes::::blush::
4. November 2020 15:58 # 7
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1476

Du musst als Selbständiger immer eine Steuererklärung abgeben und dazu gehört nun mal eine Gewinnermittlung dazu. Natürlich kann man auch als Selbständiger seine Steuererklärungen ohne Steuerberater machen. Macht für mich aber keinen Sinn das alleine zu machen, weil die Steuererklärung bei Selbständigen sehr aufwendig ist.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
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