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Ausnahmen von Maskenpflicht in Ergpraxis (Pädiatrie/Psychiatrie)

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5. November 2020 18:40 # 1
Registriert seit: 07.05.2007
Bundesland: Baden-Württemberg
Beiträge: 25

Geändert am 25.11.2020 19:03:00
Hallo, kennt jemand denn genehmigte und verantwortbare Ausnahmen von der Maskenpflicht in der Ergo?
Ich habe eine kleine Praxis ohhne Mitarbeiter, wo jeweils nur ein Kind (bzw. Erwachsener) zur Behandlung anwesend ist. Außerdem läuft ständig ein Luftreinigungsgerät mit HEPA 13-Filter. Ab welchem Alter besteht denn überhaupt Maskenpflicht für Kinder?
Ich würde gerne, gerade den jüngeren Kindern und den psychische kranken Patienten, das Mastentragen währen der Therapie ersparen. Und motorische Sachen kann man mit Maske ja irgendwie ohnehin knicken...!?

Freue mich über Erfahrungswerte und Tipps!
5. November 2020 21:48 # 2
Registriert seit: 29.09.2007
Beiträge: 785

Hallo,

ich arbeite vorwiegend im Bereich Psychiatrie - und für unsere Klient*innen ist es absolut keine Frage, dass sie Masken tragen. Auch wenn sie zur Physiotherapie o.ä. gehen. Manche sogar FFP2-Masken in bestimmten Situationen.

Einfach aus Einsicht. Und das obwohl einige schon ordentlich durch die Erkrankung eingeschränkt sind...

Gruß
nimis
6. November 2020 08:49 # 3
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Maskenpflicht für Kinder besteht ab dem 6. Lbj.
6. November 2020 10:47 # 4
Registriert seit: 10.02.2005
Bundesland: Niedersachsen
Beiträge: 654

"Und motorische Sachen kann man mit Maske ja irgendwie ohnehin knicken...!?"

Haben meine Patienten überhaupt keine Probleme mit.

LG Karsten
R46.2 – und Spaß dabei!
6. November 2020 11:07 # 5
Registriert seit: 12.09.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 278

Maskenpflicht ist in jedem Bundesland anders, bei uns in NRW gilt die Maskenpflicht ab Einschulung.

Wenn der Patient (das gilt auch für Kinder) keine Maske trägt und du den Mindestabstand von 1,5 m nicht einhalten kannst, musst der Therapeut mindestens eine FFP2-Maske tragen (kannst du bei der BG nachlesen).

Wenn der Abstand eingehalten wird, geht das auch ohne Maske, zum Beispiel für psychisch-funktionelle Behandlungen oder Bewegungsübungen. Ebenfalls Info der BG.

LG
6. November 2020 11:56 # 6
Registriert seit: 29.09.2007
Beiträge: 785


Auch da wo es nicht verpflichtend vorgeschrieben ist kann es sinnvoll sein, eine Maske zu tragen...

Gruß
nimis
6. November 2020 12:02 # 7
Registriert seit: 07.05.2007
Bundesland: Baden-Württemberg
Beiträge: 25

Danke für all die Beiträge, ich stimme dem grundsätzlich natürlich zu! Merkwürdig ist nur, ich arbeite mit einer E-Schule zusammen, die hat nur 9 SchülerInnen und dort gibt es keine Maskenpflicht, da es als Jugenhilfeeinrichtung gilt...merkwürdig. Wenn eines der Kinder aber zu mir zur Ergo kommt, muss es eine Maske tragen. ::confused::
9. November 2020 09:25 # 8
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Zitat / Muenderl hat geschrieben:
Danke für all die Beiträge, ich stimme dem grundsätzlich natürlich zu! Merkwürdig ist nur, ich arbeite mit einer E-Schule zusammen, die hat nur 9 SchülerInnen und dort gibt es keine Maskenpflicht, da es als Jugenhilfeeinrichtung gilt...merkwürdig. Wenn eines der Kinder aber zu mir zur Ergo kommt, muss es eine Maske tragen. ::confused::

Wenn sich Kinder innerhalb einer Lerngruppe im Klassenraum befinden, dann kann die Maskenpflicht aufgehoben sein. Da du jedoch Lerngruppenübergreifend arbeitest, besteht bei dir Maskenpflicht. Das sollte dir jedoch die Schulleitung auch sagen können.

LG falladar
9. November 2020 10:25 # 9
Registriert seit: 05.04.2010
Beiträge: 889

Hallo,

Meine COPD -Patienten und die, die wirklich Probleme mit der Luft haben, brauchen bei mir keine Maske tragen. Ich selbst trage dann eine FFP2 Maske ohne Filter und hier auf Station haben auch alle Patienten ein negatives Screening.

Vg
9. November 2020 13:34 # 10
Registriert seit: 26.08.2007
Beiträge: 308

Geändert am 09.11.2020 15:56:00
Für dich gilt, auch alleine in Praxis (also ohne MA): Wenn Pat. keine MNS tragen, die Auflagen der BG, nämlich ffp2 und Gesichtsschild bzw. Schutzbrille.
Ich habe ein große Praxis es kommen auch Pat. mit COPD, Psych. Problemen, Demenz usw., alle tragen Maske, völlig selbstverständlich hier in BY.

Gruß, kaenguru
Im Alter möchte ich nicht jung aussehen, sondern glücklich.
10. November 2020 08:06 # 11
Registriert seit: 12.09.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 278

Guten Morgen,

Letzteres (Beitrag von Känguru) stimmt so nicht. Wichtig ist die Ergänzung: „wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann“.
Die Frage war, unter welchen Umständen es die rechtlich abgesicherte Möglichkeit gibt, ohne Maske zu behandeln und die Antwort lautet kurz zusammengefasst: „wenn ein Abstand von 1,5 m eingehalten wird“.
Nachzulesen bei der BG https://www.bgw-online.de/SharedDocs/Downloads/DE/Branchenartikel/SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard-Ergotherapie_Download.pdf?__blob=publicationFile
Zu beachten sind zusätzlich Vorgaben der Länder. Was der einzelne darüber hinaus macht und für gut und richtig hält, ist doch hier gar nicht gefragt. ::confused::

Beste Grüße und einen schönen Tag allen,
xxu

10. November 2020 08:51 # 12
Registriert seit: 07.05.2007
Bundesland: Baden-Württemberg
Beiträge: 25

Selbstverständlich ist das gefragt was jede(r) einzelne daraus macht und wie sie/er damit umgeht, liebe xxu!::biggrin::::biggrin::::biggrin::

Die rechtlichen Vorgaben sind ja relativ einfach zu verstehen, aber was wir in der Praxis draus machen das ist doch total interessant! Ohne die Erfahrungen der netten Menschen in diesem Thread häte ich das Thema schon längst abbestellt...


10. November 2020 10:44 # 13
Registriert seit: 12.09.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 278

Hallo Münderl

Da du nach genehmigten Ausnahmen fragtest, habe ich mir Mühe gegeben, vor allem darauf einzugehen. Ich finde die rechtlichen Vorgaben keineswegs einfach zu verstehen, weil teilweise auch widersprüchlich.
Ich habe lange gebraucht und viel mit zuständigen Stellen telefoniert, um machbare und verantwortbare Regelungen zu finden und umzusetzen.

Wenn es dir um die Erfahrungen anderer geht, würde mich sehr interessieren, wie du jetzt mit mit den Antworten umgehst, die du bekommen hast. Ich bin ja die einzige, die dir eine machbare Möglichkeit bestätigt hat. (Die Antworten der anderen sind ja eindeutig: keine Ausnahmen von der Maskenpflicht, unter keinen Umständen).

Beste Grüße
xxu

10. November 2020 11:27 # 14
Registriert seit: 07.05.2007
Bundesland: Baden-Württemberg
Beiträge: 25

Hallo xxu,
verstehe mich nicht falsch...ich wollte keinesfalls deine sehr hilfreichen Beiträge abwerten! Falls das so rüberkam tut es mir echt leid! ...und mit den rechtlichen Vorschriften meinte ich nur die 1,5 m-Abstandsregel! Und ja, die Vorschriften sind sehr unterschiedlich und in ihrer Logik und Sinnhaftigkeit nicht unbedingt zu durchschauen
Ich wollte nur ( vielleicht etwas zu flapsig) betonen, dass auch die Erfahrungen, die die anderen geteilt haben, mir wirklich wichtig sind. Jede Arbeitsstelle ist anders, so dass man vieles nicht einfach übertragen kann. Aber es wird ja deutlich, dass man keine generellen Vorgehensweisen anwenden kann, sondern jede(r) an seinem/ihrem Platz sehen muss wie er/sie zurecht kommt.
Eine Kollegin von mir hat mir z.B. erzählt, dass sie in ihrer Praxis eine Plexiglas-Trennwand (Paravent-artig)hat. Wenn sich das Kind hinter der Trennwand aufhält kann sie auch ohne Maske arbeiten und die Kinder machen dann Sachen mit Therapieknete an dieser Plexi-Wand. Das würde für meinen Arbeitsstil (bei ist die Arbeit in der Werkstatt ein großer Schwerpunkt) nicht so gut passen, aber ich finde es eine super Idee!
Viele Grüße,
Lorenz.
13. November 2020 09:56 # 15
Registriert seit: 26.08.2007
Beiträge: 308

ät xxi,

natürlich hast du recht mit dem Mindestabstand. Das hatte ich deshalb vernachlässigt, weil ich den in der Behandlung eigentlich immer unterschreite, sorry.

Und ich stimme zu, es ist im Detail tatsächlich sogar sehr schwierig Genaues herauszufinden. Denn die gesetzlich Lage bezüglich Tragedauer und Wechsel und Tragepausen ffp2 und Arbeitsschutz bezieht sich auf Arbeit mit Atemschutzgerät. Und ist letztendlich auch nur "Empfehlung". Ich habe mich letzte Woche durch sämtliche Instanzen bei der BGW telefoniert. Und auch mit mehreren Stellen im Sozialministerium in M.; Extrem zeitaufwendig und wenig ergiebig.
Es bleibt bei Empfehlungen bezogen auf "schwere körperliche Arbeit unter Atemschutzgerät", 75 Min. Tragedauer, den 30 Min. Pause.

Gruß, kaenguru
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