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Praxisumzug

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9. November 2020 13:22 # 1
Registriert seit: 12.01.2003
Beiträge: 579

Hallo, ich muss mit meiner Praxis umziehen (Kündigung wegen Eigenbedarf). Habe jetzt Räume angeschaut. Eingang ist EG sowie WC, dann eine Treppe in die Räumlichkeiten (Behandlungsräume, Anmeldung, Wartebereich).
Im 1. OG sind Dachschrägen. In den Empfehleung heißt es ja 2,40m Höhe. Wie sieht es dann mit dem Rest aus (also die Schräge), werden die mit gerechnet oder fallen die raus. Wenn ich sie abziehe, erhalte ich noch genug Therapiefläche. Was die Treppe angeht, ja ich überlege, aber es gäbe einen Aufzug der ggfs. nutzbar wäre, bisher nur privat genutzt. Der wäre dann aber von außen nutzbar, neben der Eingangstür. Wer quasi mit Aufzug auf WC müsste, müsste dann runter und die Eingangstür durch auf WC, dann entweder die Treppe nach oben, oder wieder raus und mit Aufzug. Ich weiß nicht, ob es passen würde. Warte auf eine Raumskizze um eine Vorabanfrage wegen der Räumlichkeiten bei der ARGE zu stellen, bevor ich den Mitvertrag unterschreibe. Hab eigentlich keine Patienten mit Rollstuhl, eher Handpatienten und Kinder, ansonsten viel Hausbesuch. Daher auch die Überlegung ob es überhaupt sinnvoll ist den Aufzug zu nutzen (Extrakosten). Oder notfalls eine Alternative der Räumlichkeiten suchen, was nicht einfach ist. Es wäre ein WC vorhanden. Sollte lt. Zulassungsempfehlungen reichen.
Vielleicht bekomme ich ja hier ein paar Rückmeldungen.
flying19
9. November 2020 18:01 # 2
Registriert seit: 15.03.2003
Beiträge: 944

Hey flying,
such weiter... das hört sich kompliziert an. Das ist in meinen Ohren noch nicht passend. Wichtig wäre mir auch die Verkehrslage.......
Viel Glück und nich t überstürzen!!!::smile::
"Die Kunst ist, den Kindern alles, was sie tun oder lernen sollen, zum Spiel zu machen."
John Locke
9. November 2020 18:11 # 3
Registriert seit: 12.01.2003
Beiträge: 579

Bin auch zu dem Entschluss gekommen, das es nicht optimal ist. Ich suche weiter. Ebenerdig ist glaube besser.
Habt ihr ne Info was die Toiletten angeht. Soviel ich weiß ist nur eine notwendig.
flying19
9. November 2020 18:24 # 4
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Zitat / flying19 hat geschrieben:
Bin auch zu dem Entschluss gekommen, das es nicht optimal ist. Ich suche weiter. Ebenerdig ist glaube besser.
Habt ihr ne Info was die Toiletten angeht. Soviel ich weiß ist nur eine notwendig.

Es gelten nicht nur die Vorgaben der GKV sondern auch die Vorgaben des zuständigen Bauamtes. Es gehen die Gerüchte herum, dass ab dem 15.12.2020 für dieses Jahr keine Anträge mehr von der ARGE Link bearbeitet werden, da ab diesem Zeitpunkt wahrscheinlich die neuen HMR feststehen werden und dann auch die neuen Zulassungsbedingungen für 2021 beschlossen sind. (halt Gerüchteküche). Neugründungen und Zulassungsänderungen sollten sich daher nicht mehr so viel Zeit lassen oder ihre Unterlagen werden erst nach den neuen Richtlinien erst im neuen Jahr bearbeitet.

LG falladar
9. November 2020 18:40 # 5
Registriert seit: 12.01.2003
Beiträge: 579

Wer hat denn einen Umzug hinter sich. Wie sieht das mit den Rezepten aus, wenn quasi bis Monat März alte Praxis und ab April neue Praxis.
flying19
10. November 2020 08:47 # 6
Registriert seit: 12.09.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 279

Das ist kein Problem, weil das IK dasselbe bleibt.
Gruß
xxu
13. November 2020 09:41 # 7
Registriert seit: 24.10.2006
Beiträge: 7

Hallo Flying19,
die IK-Nummer ist kein Problem. Mit dem Umzug wird aber Deine Zulassung ungültig, da sie auch an Deine Räume gebunden ist. Denke also dran ca 6 Wochen vor Umzug die Änderung der Zulassung bei Deiner zuständigen ARGE zu beantragen. Sonst werden alle Behnadlungen ab 1.4. nicht bezahlt.

Hier der Link, wo Du die aktuell zuständige Stelle findest!
https://www.zulassung-heilmittel.de/

Viel Erfolg!
13. November 2020 10:06 # 8
Registriert seit: 12.01.2003
Beiträge: 579

Ja danke, das ist mir bewusst. Soll möglichst nahtlos weitergehen, auch für die Patienten.
flying19
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