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Mietvertrag

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14. November 2020 08:00 # 1
Registriert seit: 12.01.2003
Beiträge: 579

Geändert am 14.11.2020 08:06:00
Hallo, mal eine Frage an die, die einen Mietvertrag haben. Ist eure Miete plus MwSt/USt. oder ohne. Da wir ja mit MwSt/USt. eigentlich nix zu tun haben. Bisher lief mein Vertrag ohne. Jetzt kommt einer neuer, ich warte drauf. Ziehe um. Dieser kommt von einer Hausverwaltung. Weiß nicht wie es da drinnen steht, wollte nur schon mal vorab Bescheid wissen.
flying19
14. November 2020 12:06 # 2
Registriert seit: 10.02.2005
Bundesland: Niedersachsen
Beiträge: 655

Das kommt darauf an, ob und wie der Vermieter für sein Objekt Umsatzsteuer geltend macht. Ich hatte damals, als ich auf Suche für Praxisräume war, Angebote zuzüglich Umsatzsteuer, brauche aber in den Räumen, die ich dann tatsächlich gemietet habe, keine USt. zahlen. Da wir Heilmittelerbringer nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, ist die USt. für uns kein durchlaufender Posten, den wir uns sofort wiederholen könnten. Sie wirkt sich dann nur gewinnmindernd auf die Einkommensteuererklärung aus, aber nicht in vollem Umfang wie bei der Umsatzseteuerklärung.

Auf jeden Fall muss diese Frage rechtzeitig vor Vertragsabschluss geklärt werden – 19% sind kein Pappenstiel.

Viel Erfolg!
Karsten
R46.2 – und Spaß dabei!
14. November 2020 12:20 # 3
Registriert seit: 12.01.2003
Beiträge: 579

Vermieter nannte mir die Miete plus NK. Von Umsatzsteuer war keine Rede. Warte jetzt bis der Vertrag da ist. Kann man dann ja ggfs. noch ändern.
Aber ich denke, dann hätte er es gesondert nochmal erwähnt.
flying19
15. November 2020 10:49 # 4
Registriert seit: 10.02.2005
Bundesland: Niedersachsen
Beiträge: 655

Ändern wirst Du es nicht können. Wenn der Vermieter Ust. geltend machen will, muss er sie von Dir einnehmen.
Viele Vermieter gewerblicher Immobilien erwähnen das nicht extra als Nebenkosten, weil sie es als gegeben voraussetzen.
R46.2 – und Spaß dabei!
15. November 2020 11:43 # 5
Registriert seit: 12.01.2003
Beiträge: 579

@ KW...
hab im Netz jetzt mal viel gelesen dazu. Normalerweise sollte keine USt. bei der Miete dabei sein. Gab Fälle die wurden vom Bundesgerichtshof für den Mieter entschieden und er bekam die gezahlte USt zurück. Und wir Ergotherapeuten sind von der Umsatzsteuer befreit, bzw. die Heilmittel die wir abgeben. Anders würde es wieder aussehen, wenn man z.b viele Selbszahlerleistung anbietet oder Materialien wie Therapieknete , etc verkaufen will.
Es ist ja für uns kein durchlaufender Posten. Werde denke morgen mehr wissen.
Aber gibt es denn Praxen die USt auf die Miete zahlen?
flying19
16. November 2020 10:01 # 6
Registriert seit: 05.04.2005
Beiträge: 926

Geändert am 16.11.2020 10:04:00
KW hat es vollkommen richtig beschrieben: ob bei der Miete die Umsatzsteuer ausgewiesen wird, hat nichts mit unserer Umsatzsteuerbefreiung zu tun, sondern nur(!) mit der Frage, ob bei der Erstellung des Mietobjekts auf Umsatzsteuer-Vorabzug optiert wurde. Der Ersparnis des Bauträgers bei der Errichtung steht dann ein Abführen der USt. in der Verwertungsphase gegenüber. Mit uns hat das nichts zu tun - wir sind im SInne des UStG schlicht "Endverbraucher". Und: auf allen anderen Rechnungen, ob Versicherung, Telefon, Material, zahlen wir doch auch die USt.? Da beißt die Maus keinen Faden ab.

16. November 2020 10:10 # 7
Registriert seit: 12.01.2003
Beiträge: 579

Miete ist Brutto=Netto. Also wie vereinbart.
flying19
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