Was empfiehlt dir dein Abrechnungsdienstleister? Welche Möglichkeiten für eine Vorgehensweise bei Verlust auf dem Postweg erkennt dein Abrechnungsdienstleister an? Wenn vertraglich mit ihm nichts geregelt ist, dann bleibt es deine unternehmerische Entscheidung.
Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, dann werden alle Heilmittelverordnungen, die zur Abrechnung dein Unternehmen verlassen, eingescannt und abgespeichert. Du kannst die Scanns dann auch wieder löschen wenn die Heilmittelverordnungen vergütet worden sind. Bei Absetzungen hast du außerdem immer noch die Kopien im Unternehmen um die Rechtmäßigkeit besser nachvollziehen zu können und ggf. Änderungen/Anpassungen für Widersprüche darauf vornehmen lassen zu können.
LG falladar
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