Anzeigen:
Sie sind hier: Forum >> Praxisinhaber >> Heilmittelrichtlinien

Diskussionsforum

Heilmittelrichtlinien

Optionen:
25. Januar 2021 17:11 # 1
Registriert seit: 10.10.2017
Beiträge: 2

Hallo zusammen,
Ich verzweifle gerade an der neuen Heilmittelrichtlinie.
Hat sich jemand mal da durch gearbeitet?
Auf der Liste der langfristigen Verordnungen fallen fast alle neurologischen Erkrankungen(M. Parkinson, ALS sämtliche Hirnblutungen,...) in die Diagnosegruppe EN1. Laut neuem Heilmittelkatalog ist bei EN1 eine Verschreibung aber weiterhin nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr möglich.
In welche Diagnosegruppe fallen unsere ganzen neurologischen Patienten? EN 2 fasst viele Erkrankungen nicht mehr...
Weiterhin ist es bei EN 2 nicht mehr möglich ein Hirnleistungstraining zu verschreiben...???
Liegt da ein Fehler vor oder habe ich irgedwas übersehen?
Habe schon webseminare angeschaut, Fragen an mein Abrechnungszentrum wurden auch nicht ausreichend beantwortet...
Wäre schön, wenn ich Rückmeldung bekommen könnte.
Danke schon mal im voraus
25. Januar 2021 18:01 # 2
Registriert seit: 06.05.2011
Beiträge: 267

EN1 hat keine Altersbeschränkung!
Und bei EN2 kann tatsächlich kein HLT verschrieben werden.
26. Januar 2021 07:14 # 3
Registriert seit: 10.10.2017
Beiträge: 2

Ok danke,
Dann hat sich das mit EN1 geändert.
Danke für die Hilfe.
Grüße
28. Januar 2021 23:02 # 4
Registriert seit: 28.01.2021
Beiträge: 1

Hallo ich stand auch vor der Fragestellung. Habe am Anfang das Sternchen* übersehen.
Also das alte EN1 und EN2 wurde zusammengelegt zu EN1- d.h. es gilt jetzt für Kinder und Erwachsene!!!!
EN4 wurde gestrichen und die anderen sind hochgerutscht.
Bei der Vo-Menge gilt für Erwachsene 40 und für Kinder* (mit Sternchen) 60 Das ist so ungünstig in die Spalte gedruckt, das man das * schnell übersieht und man denkt das EN1 wie vorher ist und bei EN2 was fehlt.
Optionen:

nach oben scrollen