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Praxisräume von Privaträumen gertrennt

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13. Februar 2021 19:17 # 1
Registriert seit: 10.11.2008
Beiträge: 65

Liebe Existenzgründer,

was genau bedeutet es, dass die Praxisräume von den Privaträumen für eine Zulassung bei den Kassen getrennt sein müssen?

Über zahlreiche Antworten würde ich mich sehr freuen.

Viele Grüße
Klausman::thumbup::
13. Februar 2021 21:56 # 2
Registriert seit: 30.07.2001
Beiträge: 550

Zitat / klausman hat geschrieben:

was genau , bedeutet es dass die Praxisräume von den Privaträumen für eine Zulassung bei den Kassen getrennt sein müssen?

Über zahlreiche Antworten würde ich mich sehr freuen.
:

Was ist daran so schwer verständlich? Ich lese daraus, dass z.B. keine Behandlungen in deinen Wohnzimmer stattfinden dürfen. Dass der Handwerksraum nicht deine private Werkstatt sein darf, die man erst miitels Zugang über deine Wohnung erreicht. Vieleicht erklärst du besser "was genau" daran in deinem Fall das Problem ist.
14. Februar 2021 13:14 # 3
Registriert seit: 10.11.2008
Beiträge: 65

Hallo Irdeiter und andere Existenzgründer,

in meinem Fall wäre das so: Direkt hinter dem Eingang liegt der Flur. Links eine Toilette und dann eine Tür, die in einen Gang mir 4 Zimmern, einem Bad und der Garagentür mündet. Wäre es möglich, zwei dieser Räume als Praxisräume zu verwenden, wenn die Privaträume zu Praxiszeiten nicht genutzt, sprich verschlossen blieben?

Flursituation: rechts vom Eingang ist eine Küche und gerade aus ein großer Raum. Wenn diese während des Praxisbetriebes verschlossen blieben, dürfte im Eingangsbereich der Wartraum sein, für den dann auch die Toilette wäre?

Oder könnte z.B. auch der große Raum, der geradeaus liegt, als Therapieraum verwendet werden, wenn die anderen Türen (Küche und 4 Räume) während der Praxiszeiten geschlossen blieben?

Das wäre nur für den Anfang, um einen Kundenstamm aufbauen zu können. Ideal ist es natürlich nicht.

Oder müsste in dem Fall umgebaut werden?

Über eure Antworten würde ich mich sehr freuen.

Viele Grüße
Klausman



14. Februar 2021 19:24 # 4
Registriert seit: 10.02.2005
Bundesland: Niedersachsen
Beiträge: 655

Ich würde an Deiner Stelle diese Frage mit angehängtem Raumplan der für Dich zuständigen Zulassungsstelle zukommen lassen. Dort bekommst Du eine verbindliche Antwort – hier nur Vermutungen, die nicht rechtssicher sind.

Gruß, Karsten
R46.2 – und Spaß dabei!
14. Februar 2021 19:34 # 5
Registriert seit: 10.11.2008
Beiträge: 65

Hallo Karsten,

danke für deine Antwort. Dachte, dass vielleicht
jemand von euch diesbezüglich Erfahrungen
gesammelt hat. Aber bestimmt hast du Recht und
vielleicht wird es von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle
unterschiedlich gehandhabt.

Viele Grüße
Klausman
15. Februar 2021 09:29 # 6
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Geändert am 15.02.2021 09:31:00
Praxisräume müssen klar getrennt vom Wohnbereich sein. Eine Doppelnutzung ist nicht erlaubt. Das Problem hast du dann nicht nur mit der Zulassungsstelle sondern auch mit dem Bauamt. Hier müssen u.a. die Hygienischen Auflagen, der Brandschutz und der Lärmschutz mit beachtet werden. Wofür willst du denn mit deiner (halbherzigen) Variante eine Nutzungsänderung beantragen. Deine Praxisräume dienen dann allein der gewerblichen Nutzung und sind als Wohnraum nicht mehr zugelassen. Unter Umständen muss eine Barrierefreiheit oder rollstuhlgerechte Durchgänge und rollstuhlgerechte sanitäre Anlagen vorhanden sein. Das obliegt den regionalen Bauvorschriften.

Es gibt übrigends für die Kassenzulassung nur eine einzige Zulassungstelle mit bundesweit einheitlichen Zulassungsvorschriften. Daneben mußt du dich mit den Vorschriften deines Gesundheitsamtes, der Berufsgenossenschaft und deinem Bauamt auseinander setzen. Wenn es so leicht wäre, dann würde es ja jeder machen. ::wink::

https://www.zulassung-heilmittel.de/ Link
15. Februar 2021 13:50 # 7
Registriert seit: 10.11.2008
Beiträge: 65

Hallo Falladar,

vielen Dank für die Infos. Wäre eben nur für den Anfang, um Spielraum
zu haben ...

Viele Grüße
Klausman
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