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Hallo KollegInnen, verstehe ich das richtig, dass laut neuem Heilmittelkatalog die Indikationsschlüssel jetzt neu aufgeteilt sind und nichts mehr mit dem Lebensjahr der Erkrankung zu tun haben? EN1 steht jetzt für Erkrankungen des Gehirns, EN2 für Erkrankungen des Rückenmarks? Gruß, Karsten
R46.2 – und Spaß dabei!
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Geändert am 17.02.2021 13:10:00
Hallo Karsten, du hast es genau richtig verstanden, ist aber noch etwas gewöhnungsbedürftig. Viele Neurologen und Kinderärzte sind noch sehr unsicher dabei, die Diagnosen unter die entsprechend passenden Dignosegruppen (ehem. Indikationsschlüssel) einzuordnen und sind sehr dankbar dafür, wenn wir sie darauf aufmerksam machen in welcher Kombination extrabudgetär verordnet werden kann. PS1 bleibt weiterhin Kindern und Jugendlichen vorbehalten... Viele Grüße
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Geändert am 17.02.2021 13:17:00
Zitat / ergotron hat geschrieben:
PS1 bleibt weiterhin Kindern und Jugendlichen vorbehalten...
Stimmt nicht ganz: "...mit Beginn in Kindheit und Jugend" - damit kann PS1 auch bei Erwachsenen zur Anwendung kommen.
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Geändert am 17.02.2021 13:41:00
@ gross: Stimmt, die Range ist durch die neue Formulierung wohl erweitert worden...war meinerseits die Macht der Gewohnheit, auch weil wir ausschließlich Kinder und Jugendliche unter dieser Diagnosegruppe behandeln und weiterhin eine kinder- und jugendpsychiatrische bzw. neuropädiatrische Eingangsdiagnostik erforderlich ist. Auf jeden Fall: Danke für den Hinweis! Viele Grüße
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Danke für Eure Antworten. Ich stehe bei folgender Vo etwas auf dem Schlauch: Diagnosegruppe EN2 ICD-10-Code G81.1 / Spastische Hemiparese und Hemiplegie Motorisch funktionele Behandlung 20 Behandlungseinheiten Der Patient hatte eine Hirnblutung. Müsste es dann nicht EN1 sein? Und sind dann 20 Behandlungen überhaupt auf einer Vo zulässig? Gruß, Karsten
R46.2 – und Spaß dabei!
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Hallo Karsten,
dass ist es, was ich in meinem ersten Post meinte: Es ist ja eine Schädigung des Gehirns, also EN1. Außerdem ist es in dieser Diagnosegruppe extrabudgetär, da es sich um einen "Besonderen Verordnungsbedarf" handelt. Bisher hatten sich die Ärzte gefreut, wenn wir sie darauf aufmerksam machten und die Verordnungen entsprechend geändert.
Es sind auch mehr als 20 Behandlungen zulässig, da es ja extrabudgetär ist. Es gilt die Formel "Frequenz x 12 Wochen", also bei einer Frequenz von "1 - 3" können 36 Behandlungseinheiten verordnet werden. Nach einer Auskunft des DVE gelten auch hierbei die üblichen Unterbrechungsregelungen, so dass nicht exakt nach 12 Wochen abgerechnet werden muss, sofern Unterbrechungen vorliegen.
Viele Grüße
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Geändert am 18.02.2021 14:23:00
Danke, Ergotron. Da muss ich jetzt erstmal einige Verordnungen zurück senden mit der Bitte um Änderung von E2 auf E1. Gruß, Karsten
R46.2 – und Spaß dabei!
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Hey, lade mal die App KBV2GO auf dein Handy, da bekommst du einen guten Überblick wenn du den ICD-10 eingibst.
flying19
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