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Bundesland: Niedersachsen Beiträge: 6
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Hallo Kollegen, von der AOK Sachsen-Anhalt habe ich eine sehr hohe Absetzung einer VO vom 01.07.2020 erhalten (20 x SPZ). Ich bin der Meinung, dass die Genehmigung außerhalb des Regelfalles seit "Corona" auch bei der AOK Sachsen-Anhalt ausgesetzt wurde. Ich habe schon in dem Empfehlungen der Spitzenverbände vom 25. Mai 2020 nachgelesen, wurde aber nicht fündig. Jetzt hoffe ich, dass ich mich nicht geirrt habe, und doch keine Befreiiung von der Genehmigungspflicht vorliegt...
Ich würde mich über eine Rückmeldung freuen
Viele Grüße Martina
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falladar
Ehemaliges Mitglied
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Das Aussetzen der Genehmigungspflicht bei VadR wurde zwar empfohlen, jedoch jede gesetzliche Krankenkasse durfte dies für sich individuell entscheiden. Nicht jede gesetzliche Krankenkasse hat bis zum Ende der alten HMR darauf verzichtet. Ob die AOK Sachsen-Anhalt auf das Genehmigungsverfahren bei VadR, während der Gültigkeit der alten HMR, vorzeitig verzichtet hat kann ich jedoch nicht sicher beantworten. Beim BED steht dazu (Stand 08,09,2020) "Genehmigungspflicht außer bei Gruppenbehandlungen, ab Ausstellungsdatum 01.10.2020: Genehmigungsverzicht" https://www.bed-ev.de/artikel/artikel.aspx?id=538 LinkLG falladar
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Registriert seit: 30.03.2015
Bundesland: Niedersachsen Beiträge: 6
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Vielen Dank für Deine Antwort! Ich glaube, dann habe ich Pech gehabt. Ich werde es aber trotzdem mal mit einem Widerspruch versuchen.
Viele Grüße Martina
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falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376
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Zitat / Ergohelmstedt hat geschrieben: Ich werde es aber trotzdem mal mit einem Widerspruch versuchen. Versuche es in einem persönlichen Gespräch am Telefon und bitte um eine nachträgliche Bewilligung bevor du schriftlich in Widerspruch gehst. LG falladar
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Registriert seit: 09.07.2021
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Wenn das Coronavirus vorbei ist...
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