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Akteneinsicht und Schweigepflicht für Ergotherapeuten

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21. April 2021 02:14 # 1
Registriert seit: 21.04.2021
Beiträge: 1

Hallo alle miteinander.
Ich habe eine Frage was mich sehr beschäftigt. Könnte mir da jemand mit einer informativen Antwort vielleicht behilflich sein?
Ist es üblich, dass Ergotherapeuten zwischen dem Zeitpunkt, an dem der erste Termin vereinbart wurde und erster Therapie eine Akteneinsicht Bzw. Diagnose und Arztbrief oder Entlassungsbericht haben dürfen? Wenn ja, dann frage ich mich wieso? das sind doch keine Ärzte.
Beste Grüße und vielen lieben Dank im Voraus.
Lehmann::smile::
21. April 2021 06:48 # 2
Registriert seit: 23.02.2009
Bundesland: Hessen
Beiträge: 135

Guten Morgen,

warum sollten die Therapeuten nicht Einblick in die medizinischen Unterlagen (solange diese Informationen relevant für die Behandlung sind) haben/bekommen?
Am Beispiel einer Hemiparese:
Möchten Sie, dass ich ihre Hemiparese behandele? Ja? Dann wüßte ich gerne, was die Ursache dafür ist, wie die Medikation aussieht (Wirkung und Nebenwirkungen), ob da was operiert worden ist und ob das Hirn evtl. aktuell geschwollen ist und ich da auch noch mit drauf achten solle etc.
Ich hoffe, dies war informativ für Sie
21. April 2021 16:22 # 3
Registriert seit: 10.02.2005
Bundesland: Niedersachsen
Beiträge: 654

Da stehen wichtige Informationen für Ihre Behandlung drin.
Ich sehe das Problem nicht – je fundierter die Informationen, desto professioneller die Behandlung.
Einen Patienten, der grundlegende Informationen aus welchen Gründen auch immer verweigert, würde ich ablehnen.

Viel Erfolg!
Karsten
R46.2 – und Spaß dabei!
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