Hallo zusammen , ich sitze gerade an meiner ersten BG-Abrechnung. Ist es richtig, das einfach eine Rechnung mit der orginalen Verordnung bei den Abrechnugszentren der Einzelnen BG´s ( https://www.dguv.de/de/bg-uk-lv/bgen/index.jsp) und nicht, bei den BG´s, welche als Unfallversicherungsträger auf der Verordnung eingetragen sind geschickt wird? Ich habe z.B. eine Verordnung bei der als Unfallversicherungsträger die "BGHW Regionaldirektion West Bonn" eingetragen ist. Demnach schicke ich die Rechnung zur "Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik Mannheim", da dort das zuständige Abrechnungszentrum sitzt. Ist mein Gedankengagn richtig? Vielen Dank und liebe Grüße!
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