Geändert am 07.07.2021 10:33:00
Hallo ihr Lieben, ich würde gerne wissen: angenommen, man ist mit seiner Ergo-Praxis in Bayern selbstständig, arbeitet aber auch / vorrangig in Berlin und erhält aus dieser Gegend seine Verordnungen, entstehen da Probleme? Hintergrund: ich studiere neben der Selbstständigkeit berufsbegleitend in Berlin und überlege nun, meinen Lebensmittelpunkt vermehrt dorthin zu verlegen (temporär). Meine Praxis in Bayern gehört mir, es handelt sich um eine Solo-Selbstständigkeit ohne Angestellte. Für die Zulassung, Firmensitz etc. ist es für mich ideal, alles in Bayern zu lassen und dort auch gemeldet zu bleiben. Eine Neu-Anmietung von Räumen in Berlin wäre für mich finanziell nicht möglich. Kann ich dennoch für einen Zeitraum von ca. 1 Jahr in Berlin ambulant Patient:innen behandeln oder führt das zu Problemen, zwecks Abrechnung etc.? Was meint ihr? Vielen Dank vorab für eure Hilfe :)
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